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Kindeswohl-Gefährdung: Was tun beim Verdacht?

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Informierten über Kindeswohl-Gefährdung (v.l.): Horst Barthel, Fachbereichsleiter Jugend beim Landkreis, Diplom-Psychologin Lotte Knoller und Daniela Krone, Fachdienstleiterin Frühkindliche Bildung und Teilhabe.
Informierten über Kindeswohl-Gefährdung (v.l.): Horst Barthel, Fachbereichsleiter Jugend beim Landkreis, Diplom-Psychologin Lotte Knoller und Daniela Krone, Fachdienstleiterin Frühkindliche Bildung und Teilhabe. © Landkreis

Nienburg - Was tun, wenn ein Arzt oder Psychologe den Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung hat? Um dieses sensible Themenfeld ging es bei der Fachtagung des Landkreises Nienburg, zu der Ärzte sowie Kinder- und Jugendtherapeuten eingeladen waren. Die Tagung, die in Kooperation mit den Kinderärztinnen Dr. Ulrike Wehmeier und Dr. Birgit Gerold organisiert worden war, bildete den Auftakt für eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen.

Was Ärzte tun können und müssen, wenn ein Kind etwa mit auffälligen Verletzungen in die Praxis kommt, damit beschäftigte sich die Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin Lotte Knoller vom Kinderschutzzentrum Berlin in ihrem Vortrag. In erster Linie gelte es, zunächst die Akteure aus dem Kinder- und Jugendbereich für den Kinderschutz zu sensibilisieren, so die Expertin. Liege ein Verdacht vor, empfiehlt sie: Genau hinsehen und möglichst die Eltern des betroffenen Kindes weiter mit im Boot behalten.

Weil Ärzte in der Regel kaum die Möglichkeit hätten, Kindeswohl-Gefährdung im Alleingang zu betreuen, sei die Kooperation mit dem Landkreis und seinen Angeboten im Bereich Kinderschutz und der „Frühen Hilfen“ wichtig.

Ungeachtet der ärztlichen Schweigepflicht sei dies möglich. „Was viele Ärzte nicht wissen, ist, dass sie nach dem Bundeskinderschutzgesetz sogar Anspruch auf die individuelle Unterstützung durch eine Fachkraft haben“, betonte Sozialarbeiterin Heike Prüshoff. Mit ihr können Fälle anonym besprochen und Handlungsmöglichkeiten diskutiert werden. Beim Fachtag informierte Prüshoff über Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Bereich „Frühe Hilfen“ für bis sechsjährige Kinder und deren Familien. Besonders wichtig in diesem Bereich seien, so die Fachfrau, die präventiven Angebote, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und das frühzeitige Erkennen von Unterstützungsbedarf, um Gefährdungen vorzubeugen.

Papier zum Kinderschutz für alle Einrichtungen

Im Bereich Kinderschutz ist der Landkreis seit 2012 verstärkt aktiv. Ausdruck dessen ist unter anderem das Kinderschutzkonzept, welches Daniela Krone, Leiterin des Fachdienstes Frühkindliche Bildung und Teilhabe, den Tagungs-Teilnehmern vorstellte. Entstanden ist das Papier in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften aus Tageseinrichtungen. Es enthält unter anderem die Definition dessen, was der Landkreis unter Kinderschutz versteht, und es bestimmt Indikatoren, die für eine Kindeswohl-Gefährdung sprechen. Zudem sieht es regelmäßige Fortbildungen und Arbeitskreise vor. „Ziel ist es, dieses Konzept als Handreichung an relevante Einrichtungen und Träger kreisweit zu verteilen und in der Praxis zu erproben“, erläutert Krone.

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