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Tierschützerprozess: Vom Lkw-Dach ins Landgericht

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Vor dem Gerichtsgebäude in Verden demonstrieren Unterstützer des Angeklagten.
Vor dem Gerichtsgebäude in Verden demonstrieren Unterstützer des Angeklagten. © Wiebke Bruns

Nienburg/Verden - Von Wiebke Bruns. Drei Monate Haft hatte das Amtsgericht Nienburg im August 2017 gegen einen nicht vorbestraften Tierschutzaktivisten nach einer Blockade vor einem Schlachthof in Holte verhängt.

Bei den Tierschützern hatte das Urteil nicht nur wegen der Strafhöhe für Empörung gesorgt, sondern auch, weil der Nienburger Strafrichter Förtsch in seinem Urteil einen Vergleich zur Sturmabteilung (SA) der NSDAP gezogen hatte. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Verdener Landesgericht wurde das Verfahren gegen den 33-Jährigen am Montag schließlich eingestellt.

In dem Nienburger Urteil vom 17. August 2017 heißt es: „Strafschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter im vermeidlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in einer etwaigen philosophischen Tradition eines euphemistischen ,Zivilen Widerstands‘, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“

Dies wurde in der Berufungsverhandlung gar nicht weiter thematisiert. Ganz sachlich ging es um die Frage, ob sich der 33-Jährige aus Gießen der Nötigung schuldig gemacht hat. Im Rahmen einer Aktionswoche im August 2016 waren von Aktivisten der „Kampagne gegen Tierfabriken“ die Zufahrten zu dem Schlachthof versperrt worden. Dabei war der Angeklagte auf die Führerkabine eines Lastwagens geklettert und hatte ihn an der Weiterfahrt zum Schlachthof gehindert.

Drei Monate Haft ohne Bewährung: Das hatte auch die Staatsanwaltschaft Verden als zu hoch empfunden und ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Bei der Strafhöhe dürfte auch das Verhalten des Angeklagten in erster Instanz eine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte soll wegen „wiederholter Ungebühr“ des Saales verwiesen worden sein, und als er dem nicht gefolgt war, aus dem Saal getragen worden sein.

Der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Ortmann regte gestern eine Einstellung des Verfahrens an. Damit war die Staatsanwaltschaft Verden einverstanden. Jedoch nur gegen Zahlung von 320 Euro. 40 Tagessätze waren in erster Instanz beantragt worden. Die Höhe, acht Euro, wurden als einkommensangemessen angesehen.

Die Einstellung wurde von dem 33-Jährigen erst abgelehnt, dann aber doch akzeptiert. Das Geld wurde auf seinen Wunsch dem Jugendumweltnetzwerk Niedersachsen (JANUN) zugesprochen.

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