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Loccumer Brandstifter ist „Getriebener seiner Erkrankung“

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Der 28-Jährige hat in seinem Schlusswort die Brandlegung bestritten. © picture alliance/dpa

Loccum/Verden - Knapp neun Monate nach einem Brand in der Mindener Straße in Loccum hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Verden die Unterbringung eines 28 Jahren alten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zur Überzeugung der Richter hat der psychisch kranke Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit die schwere Brandstiftung begangen.

Im Bereich des späteren Tatortes hatte es an dem 28. März 2020 zunächst verbale Auseinandersetzungen des Beschuldigten mit Anwohnern gegeben. Dabei soll der 28-Jährige mit Hilfe einer Spraydose eine Stichflamme erzeugt haben. „Ich fackele euch ab“, habe er gedroht. „Es hat aber keine reale Gefahr bestanden“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Zeuge hatte zudem von einer Flasche mit einem heraushängenden Lappen berichtet.

Der 28-Jährige aus Rehburg-Loccum wurde vertrieben und setzte zur Überzeugung der Kammer abends zunächst in der Markstraße einen Altpapiercontainer in Brand. Noch während dieses Einsatzes wurde der Brand in der Mindener Straße gemeldet.

Die ersten Informationen, dass dort ein Haus brennen würde, bestätigten sich nicht. Vor dem Mehrfamilienhaus lag Sperrmüll. „Diesen Haufen setzte der Beschuldigte in Brand“, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Ortmann fest. Das Feuer breitete sich über ein Vordach aus und sprang auf einen parkenden Ford Ka über.

Eine erhebliche Anzahl von Menschen sei gefährdet worden. „Mindestens zwei Kinder mussten aus dem Gebäude evakuiert werden“, sagte der Vorsitzende und lobte den vorbildlichen Einsatz eines Zeugen und Polizeibeamten. An dem Auto sei Totalschaden entstanden. Fenster einer angrenzenden Erdgeschosswohnung und einer Eingangstür seien geplatzt. Fensterrahmen geschmolzen. Weitere Schäden seien durch Rauch und Löschwasser entstanden, Der Gesamtschaden wurden vom Gericht mit rund 30.000 Euro beziffert.

Nichts deutet auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund hin. Einzig wegen Beleidigung habe der Angeklagte eine Vorstrafe. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen soll er sich als „König von Loccum“ bezeichnet haben. Ob er als solcher mit dem Abbrennen von Müll aufräumen wollte, bezeichnete der Vorsitzende als „spekulativ“.

„Wir sind überzeugt, dass er mit Vorsatz handelte und wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet hat, dass das Feuer auf Haus und Auto übergreifen würde“, stellte Dr. Ortmann fest. Der Beschuldigte sei „Getriebener seiner Erkrankung“. Eine Psychose hat zur „Verkennung der Realität geführt“. Außerdem sei der 28-Jährige nicht unerheblich alkoholisiert gewesen.

„Es besteht eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass mit solchen Taten wieder zu rechnen ist, wenn keine Behandlung erfolgt. Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist.“ Die Unterbringung müsse „zunächst“ geschlossen erfolgen, hieß es weiter. Angesichts der Fortschritte unter der nun medikamentösen Behandlung, rechne ein Sachverständiger mit einer nicht allzu langen Unterbringung. Der 28-Jährige hat in seinem Schlusswort die Brandlegung bestritten.

wb

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