1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg

Missbrauchsprozess: Zeugen verschwunden

KommentareDrucken

Justitia
Die Geschädigte und ihre Mutter waren nicht als Zeuginnen in dem Berufungsverfahren erschienen. © Symbolbild: picture alliance / dpa

Heemsen/Verden - Freiheit statt Knast, so endete am Mittwoch am Landgericht Verden das Berufungsverfahren für einen 38 Jahre alten Angeklagten, der sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt sieben Jahre alten Mädchens in Heemsen verantworten musste.

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Nienburg hatte den Mann in erster Instanz zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Doch die inzwischen 15 Jahre alte Geschädigte und ihre Mutter waren nicht als Zeuginnen in dem Berufungsverfahren erschienen. Damit haben sie dem Angeklagten zum Freispruch verholfen.

Die 3. Große Strafkammer hat alles denkbare unternommen, um die zuletzt in Minden wohnhaften Zeuginnen zu erreichen. Doch dort haben sich die Zeuginnen, es handelt sich um die Ex seines Bruders und dessen Stieftochter, elf Tage vor Beginn der Berufungsverhandlung abgemeldet und keine neue Anschrift hinterlassen. Bereits beim Prozessauftakt am 22. September sollten Mutter und Tochter aussagen, fehlten aber unentschuldigt.

Eine Handynummer der Mutter war bekannt, aber weder die eigene Anwältin noch der Vorsitzende Richter Lars Engelke konnten die Frau erreichen. Auf der Mailbox habe er die dringende Aufforderung hinterlassen, sich zu melden, doch es sei kein Rückruf erfolgt, berichtete der Vorsitzende am Mittwoch. Ein Brief sei mittlerweile beim Gericht eingegangen.

Wie schon am ersten Sitzungstag vom Vorsitzenden vermutet, wohnen die Zeuginnen wieder in Polen. „Meine Tochter und ich halten das Zeugnis der vorherigen Anhörung vollständig aufrecht“, heißt es darin. Sie könnten nicht nach Deutschland kommen. Das war allerdings zu kurz gedacht.

Staatsanwältin und Verteidiger beantragten Freispruch

Wenn Aussage gegen Aussage steht, müsse sich die Kammer einen persönlichen Eindruck machen und allen Verfahrensbeteiligten stehe ein konfrontatives Befragungsrecht zu, erklärte Engelke. Vorführen lassen könne er die Zeugin aus Polen nicht. Bei Kindern und Jugendlichen als Zeugen gehe dies grundsätzlich nicht. Übereinstimmend beantragten Staatsanwältin Silvia Lühning und Verteidiger Burkhard Brauer als Berufungsführer einen Freispruch.

Als Nebenklagevertreterin stellte sich Ruth Siekmeier insoweit vor ihre junge Mandantin, dass man nicht wisse, ob die 15-Jährige kein Interesse mehr an einer Aussage habe. „Ich gehe davon aus, dass die Mutter kein Interesse mehr hat.“ „Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage hätte die Zeugin persönlich befragt werden müssen. Ohne eigene Befragung der Zeugin sind der Kammer die Hände gebunden“, hieß es in der Urteilsbegründung. „Deshalb war der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen“, sagte Engelke. Nach exakt acht Monaten in Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl aufgehoben. Für die Haft wird der 38-Jährige entschädigt. Er hatte die Tat bestritten.

Auch interessant

Kommentare