Inklusion – die Grundidee:
Das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule wurde im März 2012 auf den Weg gebracht. Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention hat es Auswirkungen auf die Schullandschaft in Deutschland. Inklusion (vom Lateinischen inclusio, Einbeziehung) bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Behinderten in der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein.
Der Begriff der Inklusion löst den der Integration ab. Er soll zum Ausdruck bringen, dass im Vordergrund die Anpassung der Schule an das Kind steht – nicht umgekehrt.
Kinder im Grundschulalter mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im „Förderschwerpunkt Lernen“, müssen ab dem 1. August 2013 an einer Regelschule angemeldet werden.
Kinder mit Einschränkungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und Sprache können an eine Grund- oder eine Förderschule gehen.
Bauliche Änderungen:
„Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.“ So steht es im Niedersächsischen Schulgesetz. Für die notwendigen baulichen Veränderungen haben die Schulträger bis 2018 Zeit, wenn sie zuvor eine Schwerpunktschule benennen, die bereits zum Schuljahr 2013/14 barrierefrei ist und inklusiv arbeitet. In der Samtgemeinde könnte dies die neugebaute Hoyaer Schule sein.