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Mord statt Totschlag

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Loccum - Von Wiebke Bruns. Der Prozess um den Mord im Klosterwald von Loccum wird neu aufgerollt. Auf die Revision der Nebenkläger hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gestern Nachmittag das Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben. Dort war der mittlerweile 50 Jahre alte Angeklagte im Juni 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Die Nebenklage ist jedoch der Überzeugung, dass die 23-jährige Judith Thijsen vergewaltigt und ermordet worden ist.

Rechtsanwältin Katharina Theuerkaufer war gestern gemeinsam mit ihrem Kollegen Rechtsanwalt Raban Funk und den Eltern des Opfers in Karlsruhe. Theuerkaufer hatte schon in dem ersten Prozess den Vater von Judith Thijsen vertreten, Funk die Schwester des Opfers.

„Die Revision des Angeklagten wurde verworfen“, sagte die Anwältin am Nachmittag zu der BGH-Entscheidung. Der Fall sei an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Somit sei nicht davon auszugehen, dass der 3. Strafsenat Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten habe. Gestern hatten Theuerkaufer und ihr Kollege vor den Karlsruher Richtern nochmals ausführen können warum sie das Urteil des Landgerichts für „lückenhaft und widersprüchlich“ halten.

Beide Anwälte hatten genauso wie die Staatsanwaltschaft in dem aufwendigen Indizienprozess eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der Angeklagte habe Judith Thijsen erwürgt, um die vorherige Vergewaltigung zu verdecken. Gefolgt worden war ihren Anträgen jedoch nur hinsichtlich der angeordneten Sicherungsverwahrung.

Als der Angeklagte am 12. September 2015 während seiner Unterbringung im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen in Rehburg-Loccum unbegleiteten Freigang hatte, war seine Gefährlichkeit bereits von einem anderen Gericht festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Doch zunächst musste und durfte der Angeklagte eine Therapie durchlaufen. Mit allen inklusiven Freiheiten.

Im Klosterwald soll er auf die 23-Jährige gestoßen sein. Dort hatte der Vater die Leiche seiner Tochter wenige Tage später gefunden. Daraufhin wurde er selbst der Tat verdächtigt. Auf den Angeklagten kam man erst, nachdem eine Polizeipanne bemerkt worden war. Ein Stück Kaugummipapier, das unweit der Leiche gefunden worden war, hatte das Landeskriminalamt nicht auf DNA-Spuren untersucht. Diese führten die Ermittler zum Angeklagten. Der vorbestrafte Gewalttäter sitzt aktuell in der in JVA.

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