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Mordanklage nach 35 Jahren

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Eine solche Uhr mit einem Wert von knapp 15 Mark soll Teil der Beute gewesen sein. Foto: Staatsanwaltschaft
Eine solche Uhr mit einem Wert von knapp 15 Mark soll Teil der Beute gewesen sein. © Staatsanwaltschaft

Nienburg - Von Wiebke Bruns. Im Juli 1984 wurde in Nienburg der Angler Wilhelm Rettberg erschlagen. Mehr als drei Jahrzehnte blieb die Tat ungesühnt. Doch dann wurden die Ermittlungen in diesem sogenannten Cold Case (kalter Fall) wieder aufgenommen. Nach einem Bericht in der Fernsehsendung „Aktenzeichen xy ungelöst“ kam der entscheidende Hinweis. Ab Mittwoch, 8. Mai, wird sich der mutmaßliche Täter wegen Mordes vor dem Landgericht Verden verantworten müssen.

Aktualisierung vom 2. Mai: Mittlerweile ist bekannt, dass der Angeklagte Andreas W. bereits seit 30 Jahren wegen eines anderen Mordes in Haft sitzt

Rettberg wurde 49 Jahre alt 

Das Opfer starb im Alter von 49 Jahren und war damit nur wenige Jahre jünger als der Angeklagte heute. Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Angeklagte soll sich in den frühen Morgenstunden des 4. Juli 1984 gezielt auf die Suche nach einem potentiellen Raubopfer gemacht haben. Eine Verurteilung wegen Raubes ist nicht mehr möglich, Mord hingegen verjährt nie. Die Mordmerkmale Habgier und Verdeckungsabsicht sieht die Staatsanwaltschaft als gegeben.

Im Bereich des Weserwalls soll der Angeklagte auf Wilhelm Rettberg gestoßen sein. Dieser soll sich bereits am Abend zuvor auf den Weg dorthin gemacht haben, um als leidenschaftlicher Angler nach Würmern zu suchen. Am nächsten Morgen gegen 6.50 Uhr wurde in Höhe des Bürgermeister-Stahn-Walls der Leichnam des 49-Jährigen entdeckt.

Details zum Tatgeschehen teilte das Landgericht diese Woche mit. Der Angeklagte soll sich dem Geschädigten von hinten genähert und ihm eine Kornflasche gegen den Kopf geschlagen haben. Das Opfer soll danach bewusstlos gewesen sein. „Nunmehr soll der Angeklagte den Geschädigten nach Wertgegenständen durchsucht und zirka 300 bis 380 DM, eine Brieftasche mit Ausweisen, eine silberne Armbanduhr im Wert von zirka 15 DM und eine Taschenuhr der Marke Ruhla an sich genommen haben.“

Mit Stein erschlagen

Danach habe der Angeklagte bemerkt, dass das Opfer noch lebte. Etwa 25 Meter soll er den Mann in Richtung des Weserufers geschleift haben. Dort soll er „mit einem faustgroßen Stein sechs bis zehn Mal massiv auf die Stirn, die Schläfe und das Gesicht des Geschädigten eingeschlagen haben. Ferner soll er mit dem Flaschenhals der Kornflasche den Kehlkopfbereich des Geschädigten aufgeschnitten und ihn sodann mit dem Kopf nach unten in die Weser gezogen haben, so dass das Gesicht des Geschädigten im Wasser lag, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.

Dort wird der Fall vor der 1. Großen Strafkammer als große Jugendkammer verhandelt. Grund ist das zum Tatzeitpunkt junge Alter des Angeklagten. Der Mann befindet sich aktuell in anderer Sache in Strafhaft.

Für den Prozess hat das Landgericht zwölf Verhandlungstage anberaumt. Ein Sachverständiger wird den Prozess begleiten. Ein Urteil wird nicht vor dem 12. August dieses Jahres erwartet.

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