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Bauerngarten öffnet, Lindenhof wartet

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Vorerst keine Stühle und Tische im Freien: Der Lindenhof in Hoya will erst im Juni öffnen – und dann Gäste drinnen und draußen bewirten.
Vorerst keine Stühle und Tische im Freien: Der Lindenhof in Hoya will erst im Juni öffnen – und dann Gäste drinnen und draußen bewirten. © Felix Gutschmidt

Freunde und Familie im Biergarten treffen: Das ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich in der Samtgemeinde Hoya. Doch viele Wirte bleiben vorsichtig.

Hoya – Erst kam Corona, dann kam der Regen. Seit Montag dürfen Gastronomen im Landkreis Nienburg – und damit auch in der Samtgemeinde Hoya – Speisen und Getränke im Außenbereich anbieten. Eine verlockende Aussicht, wenn das Wetter mitspielt. Doch danach sieht es in den kommenden Tagen und am langen Pfingstwochenende bislang nicht aus.

Der Lindenhof in Hoya macht aus diesem Grund gar nicht erst auf. „Das lohnt sich einfach nicht“, sagt Matthias Duske, der das Lokal an der Deichstraße mit seiner Frau Frauke führt. In den kommenden Wochen bleibt es zunächst einmal beim reinen Außer-Haus-Verkauf der Speisen. Wenn sie jetzt Waren einkaufen würden, und dann komme keiner, dann müssten sie die Lebensmittel wegschmeißen, sagt Duske. Das Risiko ist ihm zu groß.

Am 1. Juni will der Lindenhof wieder öffnen. Duske setzt darauf, dass dann auch die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis unter 35 liegt und er dann auch Gäste im Innenbereich bewirten darf.

„Am Freitag öffnen wir wieder für unsere Gäste“, sagt Katrin Habighorst, Inhaberin des Hofcafés Bauerngarten in Hoyerhagen. Viele Gäste hätten gerne schon am Himmelfahrtwochenende das Café besucht. Da galt der Kreis noch als Hochinzidenzgebiet. Jetzt, da es wieder erlaubt ist, die Außengastronomie zu öffnen, will Habighorst „alles ermöglichen, was mit den Verordnungen vereinbart werden kann“. Es sei alles dafür vorbereitet, damit sich die Gäste im Außenbereich wohlfühlen können. Auf dem großen Gelände gibt es nach Angaben von Habighorst viele Möglichkeiten, die Tische mit ausreichend Abstand zueinander anzuordnen. Eine eigens dafür abgestellte Person soll die Gäste in Empfang nehmen, kontrollieren wie Corona-Test, Impfstatus oder Genesenen-Nachweis zu bewerten sind und die Gäste an den Tisch begleiten. Viel Aufwand für einen Restaurant-Besuch. Katrin Habighorst sagt, sie hoffe sehr, dass die Menschen bereit seien, für Kaffee, Kuchen oder Spargel den verlangten Testaufwand zu betreiben. Die ganze Familie freue sich, endlich wieder Gäste zu begrüßen.

Öffnen oder nicht öffnen? Maren Geisler-Okelmann ist in dieser Frage hin- und hergerissen. „Lust haben wir“, sagt die Geschäftsführerin von Okelmann’s in Warpe. Und Platz genug sei auf dem Außengelände auch vorhanden. Auch einen Bedarf gibt es offenbar. Regelmäßig erkundigten sich Besucher, die Speisen zum Mitnehmen kauften, ob sie ihren Kuchen nicht gleich auf dem Hof essen dürften, erzählt Geisler-Okelmann. Das war zuletzt im Oktober möglich – vor mehr als einem halben Jahr.

Dennoch will die Geschäftsführerin erst mal abwarten, wie sich die Situation entwickelt, bevor sie die Außengastronomie öffnet. Zwei Faktoren sind für sie entscheidend: Das Wetter und die Frage, wie gut das Angebot der Testzentren angenommen wird. Beides hat die Unternehmerin nicht in der Hand.

Dass die Gastronomen überhaupt die Möglichkeit haben, die Außenbereiche wieder zu öffnen, liegt am gesunkenen Inzidenzwert im Landkreis. Dieser steht mittlerweile bei 46,1. Verschärfungen der Regeln drohen erst wieder, wenn der Wert drei Tage in Folge über 100 ist.

Grundsätzlich gilt auf der Terrasse eines Restaurants dieselbe Regel wie im privaten Umfeld: Es dürfen sich nur Mitglieder eines Haushalts mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Nicht mit eingerechnet werden Kinder bis 14 Jahre. Eine Erweiterung auf zehn Personen von drei Haushalten ist erst bei einer lokalen Inzidenz von unter 35 vorgesehen.

Gäste in der Außengastronomie müssen schriftlich nachweisen, dass sie in den vergangenen 24 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet worden sind. Davon ausgenommen sind alle Bürger, die bereits den vollen Impfschutz haben – das heißt, ihre zweite Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück – oder in den zurückliegenden sechs Monaten nachweislich von einer Corona-Erkrankung genesen sind.

Für die Geimpften und Genesenen gelten auch nicht die Kontaktbeschränkungen. Nach Angaben der niedersächsischen Landesregierung ist es also durchaus möglich, dass sich auch größere Gruppen im Biergarten treffen. Ein Beispiel: Vater. Mutter und zwei Kinder verabreden sich mit einer weiteren Familie. Alle Erwachsenen können einen negativen Test vorlegen. Mit an ihrem Tisch dürften dann auch die vollständig geimpften Großeltern sitzen, die ebenfalls geimpften Freunde und der genesene Bekannte.

Egal ob getestet, geimpft oder genesen: In der Außengastronomie gilt die Maskenpflicht für alle Gäste, sobald sie nicht mehr an ihrem Platz sitzen. Übrigens: Auch wenn Essen und Trinken im Restaurant vorerst nur im Freien erlaubt ist, dürfen die Toiletten im Innenbereich benutzt werden.

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