Stillgelegte Anlagen hat die Eon-Avacon auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn die Gemeinde dies wünscht.
Die Eon-Avacon wird die Versorgungsanlagen nach den Bedürfnissen der Gemeinde erweitern, zum Beispiel zur Erschließung neuer Gewerbegebiete.
Bei Baumaßnahmen räumt die Eon-Avacon der Gemeinde und „von ihr bestimmten Dritten“ das Recht zur Mitverlegung eigener Leitungen ein, insbesondere Gas- und Wasserversorgern sowie Telekommunikationsunternehmen. Die Gemeinde trägt dabei nur die zusätzlich anfallenden Kosten.