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Frau verkauft Fernseher, ohne ihn zu besitzen

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Hoya - Von Andreas Wetzel. Eine 24-jährige Frau aus Hoya sowie ihre 31-jährige, albanische Freundin mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht Nienburg verantworten, weil sie einen Fernseher über eBay zum Verkauf angeboten hatten, ohne diesen zu besitzen.

Ein Käufer hatte den Fernseher für 317 Euro ersteigert, erhielt ihn aber nicht, da die Frauen den Fernseher gar nicht besaßen. Vor Gericht stellte sich die Geschichte allerdings gänzlich anders dar, als sie zunächst durch die Staatsanwaltschaft angeklagt wurde. 

Bei der Gerichtsverhandlung bat die 24 Jahre alte Hoyaerin, als erste zum Sachverhalt aussagen zu dürfen, da sie einiges geradezurücken hätte. In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft die 31-jährige Albanerin als Hauptverdächtige angeklagt, während die 24-Jährige nur der Beihilfe zum Betrug beschuldigt wurde. Wie war es zu dieser Konstellation gekommen? Der Verkauf des Fernsehers wurde über das Konto der 24-Jährigen abgewickelt, sodass der Anzeigeerstatter die Kontonummer der 24-Jährigen bei der Polizei angegeben hatte und diese als Kontoinhaberin ermittelt wurde. 

Unüberlegt gehandelt 

Als die 24-Jährige dann bei der Polizei zum Vorwurf vernommen wurde, hatte sie – so ihre Angaben – eine „Kurzschlusshandlung“ und bezichtigte ihre 31-jährige Freundin als Haupttäterin. Die Freundin habe das Geschäft eingefädelt und sie habe lediglich das Geld über ihr Konto in Empfang genommen und an die Freundin weitergegeben. Als die 31-jährige Freundin dann zu den Vorwürfen vernommen wurde, konnte sie diese Angaben zunächst nicht entkräften. 

In der Gerichtsverhandlung rückte nun die 24-Jährige den Sachverhalt insoweit gerade, als dass sie ihre Freundin vollumfänglich entlastete und einräumte, die Tat alleine begangen zu haben. Die Freundin habe absolut nichts damit zu tun gehabt. Auf die Frage warum es denn überhaupt so weit gekommen sei, gab die 24-Jährige an, dass sie über keinerlei Geldmittel verfügt habe, ein kleines Kind zu versorgen hatte und von ihrem Freund verlassen worden sei. 

Da auch ihre Eltern nicht in der Lage gewesen seien, sie zu unterstützen, habe sie keinen anderen Ausweg gesehen, als eine solche Straftat zu begehen. Noch während der Gerichtsverhandlung entschuldigte sich die 24-Jährige bei ihrer 31-jährigen Freundin in aller Form. Das Gericht hatte nun die Aufgabe, eine angemessene Strafe um unter den gegebenen Umständen zu finden. 

Angeklagte muss zahlen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, die jedoch unter Strafvorbehalt gestellt worden ist. Als Auflage für den Strafvorbehalt muss die Angeklagte die 317 Euro Schaden, die dem Anzeigeerstatter entstanden sind, zurückzahlen. Wenn sie diesen Betrag erstattet hat, wird ihr die Geldstrafe erlassen. Ihre Freundin wurde freigesprochen. Das Gericht regte darüber hinaus an, dass die 24-Jährige ihre Freundin als Entschuldigung zum Essen einladen solle.

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