1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg

Nienburg: Raubüberfall auf 79-Jährige neu verhandelt

KommentareDrucken

Nienburg - Von Wiebke Bruns. Ein 32 Jahre alter Angeklagter aus Nienburg war am 7. März 2018 in einem Prozess am Landgericht Verden als so gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft worden, dass die Richter die Sicherungsverwahrung anordneten. Das Urteil wurde knapp ein Jahr später vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der Grund: dem zahlreich vorbestraften Angeklagten war nicht in der erforderlichen Form das letzte Wort gewährt worden.

Zehn Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hatte die 7. Große Strafkammer verhängt. Außerdem war die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Insgesamt drei Angeklagte hatten sich in dem knapp fünfeinhalb Monate dauernden Prozess verantworten müssen. Gemeinsam waren sie am Abend des 24. Februar 2017 in das Haus einer damals 79 Jahre alten Nienburgerin eingebrochen. Soweit waren die Männer geständig. Einer aus dem Trio hatte das Haus vor der Rückkehr der Frau verlassen, dafür hatte er ein überzeugendes Alibi.

Die 7. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden anderen Angeklagten in dem Haus auf die Frau gewartet hatten. „Um sie zu überfallen und von ihr den Schlüssel zu dem zuvor entdeckten Tresor heraus zu zwingen“, hieß in der mündlichen Urteilsbegründung. Dabei ging einer der Täter besonders gewalttätig vor. „Boxhiebe und Tritte“, hatte das Gericht festgestellt. Die Frau war zudem auf einen Stuhl gefesselt und samt diesem zu Boden getreten worden.

Am 5. Februar 2019 entschied der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, dass das Urteil, soweit es den 32-Jährigen betrifft, aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Verden zwecks neuer Verhandlung zurückverwiesen wird. Die anderen beiden Angeklagten – verurteilt zu drei und sieben Jahren Haft – hatten das Urteil akzeptiert.

Erfolgreich gerügt hatte Strafverteidigerin Katharina Theuerkaufer mit der Revision die Verletzung des Rechts am letzten Wort. Dies war allen Angeklagten gewährt worden. Dann hatte es noch eine zehnminütige Pause gegeben. In deren Anschluss sei die Sach- und Rechtslage noch einmal erörtert worden, stellten die Karlsruher Richter fest. Damit sei das Gericht „wieder in die Verhandlung eingetreten, so dass dem Angeklagten anschließend erneut das letzte Wort hätte erteilt werden müssen“, heißt es in dem Urteil des BGH. Dies sei jedoch nicht erfolgt.

„Auf diesem Verfahrensfehler beruht das Urteil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte, der die Anklagevorwürfe in Abrede gestellt hatte, nunmehr Angaben gemacht hätte, die sich zu seinen Gunsten ausgewirkt hätten“, heißt es in dem erst im April 2019 veröffentlichten Urteil.

Zu recht habe die Verteidigerin auch gerügt, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht auf die drohende Sicherungsverwahrung hingewiesen worden sei. Dies alleine hätte zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch geführt. Doch nun wird der Prozess komplett neu aufgerollt. Dabei soll das Gericht konkretisieren, wie man auf 41 325 Euro als Wert des gestohlenen Schmucks gekommen ist.

Interessant dürfte in dem neuen Prozess das Verhalten der ehemaligen Mit-Angeklagten werden. Als Zeugen stehen sie dann unter Wahrheitspflicht. Wann der neue Prozess starten wird, ist derzeit nicht absehbar.

Auch interessant

Kommentare