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„Schwarzfahrerin“ geht in Suchttherapie

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Nienburg - Von Andreas Wetzel. Das Amtsgericht Nienburg verurteilte eine 35-jährige Nienburgerin zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Sie war im Zeitraum von November 2017 bis Mai 2018 insgesamt 17 Mal mit Zügen der Bahn gefahren ist, ohne zu bezahlen. Der Bahn ist dadurch ein Schaden von mehr als 100 Euro entstanden. Für die Taten wurde sie zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Auf die Frage des Gerichtes, warum sie immer wieder mit der Bahn fahre ohne zu bezahlen, antwortete die Angeklagte, sie sei kokainabhängig und bekäme immer wieder Suchtschübe, die dazu führten, dass sie Kontrolle verliere und ihr dann alles egal sei. Auch dass sie beim Schwarzfahren erwischt werden könne, sei ihr dann egal, obwohl ihr die Konsequenzen hinreichend bekannt seien. Schließlich sei sie deswegen bereits dreimal verurteilt worden.

Auf Anregung der Verteidigung sollte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden und als Auflage eine Suchttherapie ausgesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft forderte für jede der 17 Schwarzfahrten eine Freiheitsstrafe von einem Monat und bildete daraus eine Gesamtstrafe von acht Monaten. Als Auflage sollte die Therapie ausgesprochen werden.

Das Gericht verurteilte die Nienburgerin zu acht Monaten Freiheitsstrafe und setzte sie für zwei Jahre zur Bewährung aus. Als Auflage muss die Nienburgerin dem Gericht bis Ende April nachweisen, dass sie eine Drogentherapie antritt und darf diese ohne Zustimmung des Gerichtes nicht abbrechen.

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