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113 sind zu viel

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Expertenrunde (v. l.): Fritz Wetje (NLStBV), Friedhelm Meyer-Leseberg (Stadt Nienburg), Fritz Groß (Verkehrswacht), Werner Müller (Polizei), Berthold Vahlsing (ADFC) und Ingo Hartmann (Landkreis).
Expertenrunde (v. l.): Fritz Wetje (NLStBV), Friedhelm Meyer-Leseberg (Stadt Nienburg), Fritz Groß (Verkehrswacht), Werner Müller (Polizei), Berthold Vahlsing (ADFC) und Ingo Hartmann (Landkreis). © Polizei

Nienburg. „Im letzten Jahr sind im Landkreis Nienburg 113 Fahrradfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen. Das sind zu viele“, erklärt Werner Müller aus dem Sachgebiet Verkehr der Nienburger Polizei.

Bereits in der Jugendverkehrsschule, die von der Polizei und der Kreisverkehrswacht betrieben wird, lernen Grundschüler das richtige Verhalten und sichere Radfahren im Straßenverkehr. Polizeiliche Schulwegkontrollen zeigen aber, dass das Erlernte schnell wieder vergessen wird.

Nicht immer trägt der Radfahrer allein die Schuld bei einem Unfall, häufig ist jedoch ein Fehlverhalten, wie das Nutzen von Handy und Kopfhörern am Lenker oder das Befahren der Radwege in falscher Richtung, bei ihm zu beobachten. „Radfahrer können durch ihr eigenes Verhalten ihre Sicherheit erhöhen und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer indirekt beeinflussen. Wir wollen mit verschiedenen Schwerpunktthemen gemeinsam Aufklärungsarbeit rund um das sichere Radfahren leisten“, so der Polizeihauptkommissar.

„Wir“ – das sind die Straßenverkehrsbehörden der Stadt und des Landkreises Nienburg, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Nienburg (ADFC), die Kreisverkehrswacht Nienburg sowie die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Über fünf Themenbereiche – Radweg/Schutzstreifen/Kreisverkehr/Queren von Fahrbahnen/Alkoholkonsum – wenden sich die Experten an die Bevölkerung.

Grundsätzlich gilt: Radfahrer haben auf der Fahrbahn zu fahren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn Radanlagen neben der Fahrbahn vorhanden und auch für den Radler durch Verkehrszeichen freigegeben sind. Kinder bis zum neunten Lebensjahr müssen, bis zum elften Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren. Ist ein Gehweg durch ein Zusatzzeichen für den Radfahrer freigegeben, dürfen sie ihn nutzen. Es gilt hier Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. „Das wissen die wenigsten Radfahrer“, unterstellt Ingo Hartmann vom Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Nienburg. Die Benutzung solcher Anlagen darf grundsätzlich nur in Fahrtrichtung rechts erfolgen. Darauf weist Berthold Vahlsing vom ADFC noch einmal ausdrücklich hin. „Ein Autofahrer kommt nicht auf die Idee, wissentlich als Geisterfahrer unterwegs zu sein! Warum machen das viele Radfahrer?“.

Nur in Ausnahmefällen mit einem vorhandenen Zusatzzeichen darf ein „linker Radweg“ für die Gegenrichtung genutzt werden. Von dieser Möglichkeit wird zurückhaltend Gebrauch gemacht. Denn besonders an Einmündungen und Grundstücksausfahrten rechnet man nicht mit Radfahrern, die von rechts kommen und folglich ist die Unfallgefahr hier besonders hoch. „Insgesamt bin ich mit der Radwegeführung in der Stadt und im Landkreis zufrieden. Es gibt zwar noch diverse Verbesserungsmöglichkeiten, aber es muss auch alles finanzierbar und sinnvoll umsetzbar sein“, erklärt Vahlsing.

mie

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