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Katze verendet qualvoll

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An dieser Stelle, wenige Meter vom Nordringkreisel entfernt, soll die schwerverletzte Katze mehrere Stunden gelegen haben.
An dieser Stelle, wenige Meter vom Nordringkreisel entfernt, soll die schwerverletzte Katze mehrere Stunden gelegen haben. © Leif Rullhusen

Nienburg - von Leif Rullhusen. Mehrere Stunden lang lag sie angefahren am Straßenrand, ohne dass ihr jemand zur Hilfe kam: eine Katze starb qualvoll an ihren Verletzungen. Unbekannte informierten das Drakenburger Tierheim, als die Helfer jedoch eintrafen, konnte der Tierarzt nichts mehr für die Katze tun.

Qualvoll verendete eine Katze vergangene Woche, nachdem sie in Nienburg von einem Auto erfasst wurde. Über vier Stunden lang lag das schwer verletzte Tier ohne Hilfe am Straßenrand, bevor Unbekannte das Drakenburger Tierheim informierten. Die Tierschützer dort wurden umgehend aktiv, starteten sofort zum Unfallort am Nordringkreisel in Nienburg. Zu spät: Der Tierarzt konnte der schwer verletzten Samtpfote, die zwar noch lebte, nicht mehr helfen.

Besonders tragisch an dem Vorfall ist, dass bereits direkt nach dem Unglück morgens um 8 Uhr aufmerksame Passanten ein Tierheim informiert haben sollen. Es lässt sich allerdings weder nachvollziehen, wer an dem Morgen ein Tierheim informiert haben will, noch welches das gewesen sein soll. Im Landkreis Nienburg gibt es mit Schessinghausen und Drakenburg zwei.

In Drakenburg läuft in der Woche bis um 12 Uhr mittags – von 12 bis 16 Uhr ist das Tierheim geöffnet – ein Anrufbeantworter, der halbstündlich abgehört werde, berichtet Walter Füllgrabe. Der Nienburger ist als Prüfer Tierhaltung im Außendienst des Tierschutzvereins „Drakenburger Heide“ tätig. „Bei wichtigen Anrufen werden sofort Maßnahmen eingeleitet. Es konnte in dieser Angelegenheit kein Anruf festgestellt werden“, erklärt Füllgrabe. Das Tierheim verfüge über zwei Einsatzfahrzeuge, die bei Tierunfällen und für Tierarztfahrten eingesetzt würden. „Auch in diesem Fall wäre, wenn wir benachrichtigt worden wären, eine sofortige Rettung vorgenommen worden“, betont Füllgrabe. Ein Problem sei, dass Anrufer auf dem Beantworter häufig keine Nachricht hinterlassen würden.

Sollte das an jenem Donnerstag, dem 5. März, auch so gewesen sein, hat dieses Versäumnis der angefahrenen und schwer veletzten Katze womöglich das Leben gekostet. „In einem solchen Fall hätten die Beobachter das Tier auch zu einem Tierarzt bringen können“, macht Füllgrabe klar. Er appelliert deshalb, wenigstens eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Tierheims zu hinterlassen. Schließlich hätte es in dieser Situation gereicht, den Tierschützern die Mittlung zu hinterlassen, wo die angefahrene Katze liegt. Spätestens eine halbe Stunde später hätten diese sich auf den Weg gemacht, um sie zu retten.

Auch im Tierheim Schessinghausen läuft außerhalb der Büro- und Öffnungszeiten ein Anrufbeantworter. An dem betreffenden Donnerstag hatte dort ebenfalls weder jemand eine entsprechende Nachricht hinterlassen, noch mit einem Mitarbeiter telefoniert. Heiko Schapals, Kassenwart des Tierschutzvereins Nienburg und Umgebung sowie ehrenamtlicher Mitarbeiter in Schessinghausen, rät allerdings grundsätzlich dazu, die Polizei zu informieren oder mit einem verletzten Tier direkt zu einem Tierazt zu fahren. „Wir sind zwar regelmäßig vor Ort und hören den Anrufbeantworter dann auch ab“, erklärt Schapals. „Aber wenn sich ein Unfall zum Beispiel abends ereignet und die Mitarbeiter die Nachricht erst am nächsten Morgen hören, ist es für ein verletztes Tier wahrscheinlich zu spät.“ Ein weiteres Problem: Selbst wenn ein Tierheimmitarbeiter vor Ort ist, könne das Tierheimauto womöglich unterwegs sein. Auch in diesem Fall gehe wertvolle Zeit verloren. „Wenn uns jemand anruft und unser Fahrzeug vor Ort ist, machen wir uns natürlich sofort auf den Weg“, betont Schapals. Nur sei das eben nicht rund um die Uhr der Fall.

Angst, auf den Tierarztkosten sitzen zu bleiben, braucht übrigens kein Tierretter haben. „Die müssen von den Besitzern erstattet werden“, verdeutlicht Schapals. Sollten diese nicht ermittelbar sein, springe die zuständige Stadt oder Gemeinde ein. Wenn sich jemand nicht traue, das Tier anzufassen – zum Beispiel bei einem verletzten Hund – sei die Polizei der richtige Ansprechpartner. Die Gesetzeshüter würden in einem solchen Fall das Veterinäramt einschalten.

Warum keines der beiden Tierheime die Nachricht von der verletzten Katze erhielt, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Traurig stimmt die Tatsache, dass an einer der am stärksten frequentierten Straßen in der Kreisstadt – übrigens auch von Fußgängern und Radfahrern – ein schwer verletztes und leidendes Tier über mehrere Stunden liegen konnte, ohne dass sich weitere Menschen darum kümmerten oder zumindest entsprechende Stellen informierten.

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