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Neue Besucherregelung mit Einschränkungen

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Die Mitarbeiter der Helios Kliniken Mittelweser rufen dazu auf, trotz gelockerter Besuchsregelungen zuhause zu bleiben.
Die Mitarbeiter der Helios Kliniken Mittelweser rufen dazu auf, trotz gelockerter Besuchsregelungen zuhause zu bleiben. © Helios Kliniken Mittelweser

Nienburg - Das Land Niedersachsen hat die Besuchsregelungen in Kliniken gelockert. Dennoch warnen die Helios Kliniken Mittelweser vor der davon ausgehenden Gefahr und bitten Angehörige, von Besuchen abzusehen.

Die neue Regelung: Ein Besucher pro Patient und jeder Besucher wird genau erfasst. Seit Dienstag hat das Land Niedersachsen die Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeheime gelockert. Es darf nun ein Besucher pro Patient in die Klinik kommen. Die Helios Kliniken Mittelweser warnen aber deutlich vor der davon ausgehenden Gefahr. 

„Die neue Regelung erhöht das Risiko für unsere Patienten um ein Vielfaches“, betont Klinikgeschäftsführer Thomas Clausing. „Jeder Besucher soll sich gut überlegen, ob er in Zeiten von Corona in einen hochsensiblen Bereich wie das Krankenhaus eintreten will. Jeder Patient wird genau untersucht und bei dem geringsten Verdacht auf Corona sofort isoliert und unter strengsten Hygiene- und Schutzauflagen behandelt. Besucher werden nur befragt und dann wird entschieden, ob sie eintreten dürfen - daher stellen sie für unsere Patienten ein enormes Risiko dar.“

Dr. Michael Stalp, Ärztlicher Direktor der Helios Kliniken Mittelweser, appelliert noch einmal an den gesunden Menschenverstand. „Sie möchten doch, dass Ihre Angehörigen schnell und gesund wieder nach Hause kommen. Deshalb bleiben Sie bitte Zuhause.“ 

Besuchszeit und Gesundheitszustand werden dokumentiert

Ein Besucher pro Patient ist erlaubt. Zudem muss bei Eintreffen und Verlassen ein Bogen mit persönlichen Daten sowie den Daten des Patienten ausgefüllt werden. Die Besuchszeit wird somit genau dokumentiert. Auch der Gesundheitszustand wird dokumentiert – der Besucher bezeugt mit seiner Unterschrift, dass er zum Zeitpunkt des Besuchs frei von ansteckenden Krankheiten ist. 

Die Besucher sollten sich weiterhin darüber im Klaren sein, dass im Sinne des Infektionsschutzgesetzes im Falle einer Infektion die Infektionskette vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden kann und der Besucher dann unter Umständen auch unter Quarantäne gestellt werden kann. 

Ausnahmen von der Ein-Besucher-Regelung gelten für schwerkranke, palliativ versorgte Patienten. Sollte ein Besucher dennoch die Klinik betreten, wird auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen: Händedesinfektion beim Eintritt in die Klinik, Mundschutz, Abstand und die weiteren üblichen Hygieneregeln.

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