1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Nienburg
  4. Nienburg/Weser

Vom Sehen und gesehen werden

KommentareDrucken

So empfiehlt es der ADFC: beleuchtet und gut sichtbar unterwegs.
So empfiehlt es der ADFC: beleuchtet und gut sichtbar unterwegs. © ADFC Nienburg

Nienburg - Von Nikias Schmidetzki. Die Regel scheint einfach: „Ohne Licht geht nicht“, meint Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) im Landkreis Nienburg. Sie hat sich aber offenbar nicht bei jedem Verkehrsteilnehmer verankert.

In erster Linie sind es Fahrradfahrer, die trotz viel Dunkelheit und trüber Tage ohne Beleuchtung unterwegs sind – aber nicht nur. Nur zwei von drei Radfahrern haben eine intakte Lichtanlage am Fahrrad. Das geht aus einer Studie des Bielefelder ADFC hervor. Und von denen haben längst nicht alle ihr Licht bei Dunkelheit auch an. Und in Nienburg? Da sehe es ähnlich aus, meint Vahlsing und betont: „Das Unfallrisiko bei Dämmerlicht oder Dunkelheit ist hoch.“ Er weist auf den Unterschied zwischen Sehen und Gesehenwerden hin. Im Schadensfall müsse der Radfahrer wenigstens von einer Mithaftung ausgehen. Und ein Bußgeld komme noch hinzu. Dabei sind die Zeiten vorbei, in denen ein Dynamo surrt und das Treten in die Pedale anstrengender macht.

Genutzt haben sie schon viele seit Jahren. Tatsächlich sind Dynamos aber erst seit August 2013 keine Pflicht mehr. „Die Beleuchtung muss nicht mehr ständig am Fahrrad angebracht sein, sondern nur dann, wenn es erforderlich ist“, erläutert Charly Höß, Koordinator Verkehr im Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Das ist vor allem für Rennradler oder Mountainbiker interessant.

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Räder mit weniger als elf Kilogramm Gewicht zwar auf zusätzliche Reflektoren etwa an den Pedalen oder Speichen verzichten, aber eine Beleuchtung müssen auch sie immer dabei haben. Radler mit schwereren Rädern können zwar ebenfalls klemm- und steckbare Akku-Beleuchtungen nutzen, müssen auf öffentlichen Straßen aber auch alle vorgeschriebenen Reflektoren vorweisen können. „Sollte selbst tagsüber diese Beleuchtung nicht am Rad sein oder nicht funktionieren, drohen 20 Euro Bußgeld“, erklärt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei Gefährdung anderer erhöhe sich die Summe auf 25 Euro und bei damit einhergehender Sachbeschädigung auf 35 Euro. Für selbst verursachte Schäden aufgrund fehlender Beleuchtung komme unter Umständen die Privathaftpflicht auf.

Aber es sind eben nicht nur die Fahrradfahrer, die der eigenen Sicherheit mit ausreichender Beleuchtung in die Karten spielen. Auch Motorradfahrer sind – selbst am Tag – auf Licht angewiesen, da sie schnell übersehen werden. „Jeder Motorradfahrer kann selbst etwas für seine Sicherheit tun“, sagt Achim Kuschefski, Leiter des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) in Essen. „Mit dem richtigen und auf die individuellen Bedürfnisse angepassten Beleuchtungssystem wird die Sicherheit auf Zweirädern wesentlich verbessert.“ Der ADAC hat Hauptscheinwerfer einem Test unterzogen. In der Regel bieten die vom Hersteller eingebauten Beleuchtungsanlagen ausreichend Schutz, so das Ergebnis des Systemvergleichs, bei dem der ADAC ältere Streuscheiben-, aktuelle Freiflächen- und Xenonscheinwerfer sowie moderne LED-Anlagen gegeneinander antreten ließ. Für Ralf Müller-Wiesenfarth vom ADAC bietet die Technik viele neue Möglichkeiten für Motorräder, die ab Werk mit Xenon- oder LED-Beleuchtung ausgestattet sind. „Auch das Thema Kurvenlicht wird beim Motorrad – ähnlich wie beim Auto – in Zukunft immer wichtiger werden“, erklärt der Experte. War Halogen über Jahre Standard wird die Technik nun immer mehr von LED und Xenon abgelöst: Beide sind deutlich heller.

Mehr werden dürften in den kommenden Wochen auch wieder Autos mit „Matschauge“. Sind mehr mit Licht unterwegs fallen auch jene mehr auf, bei denen nicht alle Lampen einwandfrei funktionieren. Dabei können Autofahrer im Oktober noch kostenlos die Beleuchtung ihres Vehikels kontrollieren lassen. Am „Licht-Test 2016“ beteiligen sich Werkstätten und Prüfstellen von Autoclubs wie ADAC oder Auto Club Europa (ACE) sowie Überwachungsorganisationen wie TÜV und GTÜ. Dabei geht es vor allem auch um Einstellungen. Denn ob ihre Lampen funktionieren, können Autofahrer auch selbst prüfen. Und das sollten sie spätestens vor der nächsten Hauptuntersuchung (HU) tun. „Das Licht ist die häufigste Mängelquelle, weiß Vincenzo Lucà vom TÜV. Beim Licht-Test 2015 hatte fast jedes vierte Auto (23 Prozent) defekte Hauptscheinwerfer, bei knapp jedem zehnten Fahrzeug – es waren immerhin rund acht Prozent – gab es Mängel an den Rückleuchten.

Auch interessant

Kommentare