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Widerstand gegen Beamte

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Nienburg - Von Andreas Wetzel.  Ein 29 Jahre alter Nienburger hatte sich jetzt vor dem Amtsgericht Nienburg zu verantworten, weil er bei insgesamt drei unterschiedlichen Vorfällen unter Alkoholeinfluss jedes Mal gewalttätig wurde.

Beim ersten Vorfall im November 2014 hatte der Angeklagte zunächst einen 14-jährigen Jungen angegriffen, dem sein Onkel zu Hilfe eilte. Als der Angeklagte dies bemerkte, holte er ein Messer heraus und versuchte den Onkel damit zu attackieren, was dieser mit einer Rohrzange abwehren konnte.

Ein zweiter Vorfall ereignete sich im November 2015 vor der Bar „Maximilian“, als dort ein Randalierer gemeldet wurde. Als die Polizeibeamten eintrafen, fanden sie den Angeklagten auf dem Boden liegend vor. Er war dort von Passanten fixiert worden. Der Angeklagte war derart in Rage, dass er in Gewahrsam genommen werden musste und in die Ausnüchterungszelle gebracht wurde. Auf dem Weg dorthin beleidigte er die einschreitenden Polizeibeamten als „Hurensöhne, Fotzen und Wichser“

Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Mai 2016, als der Angeklagte in die Wohnung eines Mannes in der Ludwig-Kayser-Straße eindrang, dem Mann einen Fausthieb ins Gesicht verpasste, dass das Nasenbein brach und sich in die Wohnung begab, Dort legte er sich auf das Sofa zum Schlafen.

Als die Polizeibeamten die Wohnung betraten, schlief der Angeklagte, sodass ihm ein Messer, welches in der er in der Hose trug, abgenommen und er gefesselt werden konnte. Anschließend wurde er aufgerichtet und geweckt und sollte aus der Wohnung geführt werden. Das Anlegen der Handschellen war erforderlich, da sich der Angeklagte mittlerweile als gewalttätige Person einen Namen gemacht hatte.

Bei der Gerichtsverhandlung war nun zu klären, inwieweit der Angeklagte für diese Taten zur Verantwortung gezogen werden konnte. Hierzu war ein psychologisches Gutachten erstellt worden. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zwar jede Art von Drogen, der er habhaft werden konnte, konsumiert hatte, jedoch aber zumindest vermindert schuldfähig sei.

Da die erste Tat in der Verhandlung nicht eindeutig geklärt werden konnte, wurde dieses Verfahren mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten in Hinblick auf die zu erwartende Strafe in den beiden anderen Fällen eingestellt.

Die Zeugenaussagen in den beiden anderen Verfahren waren recht eindeutig und führten dazu, dass der Angeklagte im Gesamtergebnis zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Gegen ihn sprach, dass er bereits hinreichend einschlägig in Erscheinung getreten war, für ihn sprach, dass in den letzten 18 Monaten kein weiterer Vorfall zu verzeichnen war.

Für die beiden anderen Fälle wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, allerdings mit der Auflage, dass sich der Angeklagte einer ambulanten Drogentherapie unterziehen und einen monatlichen Nachweis darüber führen muss, dass er ein drogenfreies Leben führt. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer beigeordnet.

Dem Angeklagten wurde klar zu verstehen gegeben, dass, sollte er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, mit einem sofortigen Widerruf der Bewährung rechnen muss.

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