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Nutrias gefährden Deiche

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Solche Lebendfallen stehen auch in der Samtgemeinde Hoya. Foto: M. Beiber
Solche Lebendfallen stehen auch in der Samtgemeinde Hoya. © M. Beiber

Samtgemeinde – Nutrias sehen zwar niedlich aus, die aus Südamerika stammenden Riesennager entwickeln sich jedoch immer mehr zur Plage. Das teilt die Samtgemeinde in einer Pressenotiz mit. Besonders gefährlich werde es immer dann, wenn die Tiere Deiche und Uferböschungen unterhöhlen.

In der DDR seien die auch Biberratte oder Sumpfbiber genannten Tiere vor allem wegen ihres Pelzes gezüchtet worden. „Als nach der Wende die Pelznachfrage einbrach, wurden sie oftmals einfach freigelassen“, heißt es weiter. Mittlerweile hätten sie sich auch im Landkreis Nienburg massiv ausgebreitet. Jäger erlegten in den Jahren 2015/2016 nur 17 Nutrias, 64 Nutrias waren in der Jagdsaison 2016/2017, 94 in 2017/2018 und bereits 334 Nutrias in der Saison 2018/2019. „Die vergangenen milden Winter haben die Ausbreitung zusätzlich begünstigt“, schreibt die Samtgemeinde. Die Nager würden sich zu jeder Jahreszeit fortpflanzen und nach 19 Wochen jeweils sechs bis acht Junge zur Welt bringen. Nach fünf Monaten seien diese wiederum geschlechtsreif. Zwei bis drei Würfe pro Jahr seien für geschlechtsreife Weibchen die Regel.

„In der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sind ebenfalls bereits etliche Gewässer befallen“, teilt Mitarbeiter Henning Koröde mit. Allein im Hoyaer Stadtgebiet seien 2019 mehr als 30 Nutria gefangen worden. Es werde daher versucht, die weitere Ausdehnung gezielt einzudämmen. Besonders ärgerlich sei in diesem Zusammenhang, dass ausgelegte Fallen zerstört oder entwendet würden. „Daher werden mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer nun GPS-gesicherte Fallen eingesetzt. Die Lebendfallen werden mehrmals täglich kontrolliert und setzen zusätzlich eine Nachricht an den verantwortlichen Jäger ab, sobald die Falle ausgelöst wurde“, erklären die Verantwortlichen aus dem Rathaus. Die Bejagung der Nutrias liegt im öffentlichen Interesse. „Wer diese absichtlich behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25 000 Euro Geldbuße geahndet werden kann“, warnt die Samtgemeinde.

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