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Während das Opfer zu sterben drohte, amüsierten sich die Angeklagten in einer Spielothek

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Das Blut klebte an ihren Händen, abgewaschen haben sollen sie es sich nach der Tat in einer Pfütze. Und während das Opfer zu sterben drohte, „amüsierten sie sich in einer Spielothek und erzählten sich Witze“. Solch unfassbare Details von einem versuchten Mord in Hoya wurden am Freitag beim Prozessauftakt am Landgericht Verden öffentlich. Die vier Angeklagten sind gerade einmal 17 und 20 Jahre alt.

Hoya/Verden - Nachdem sich am Donnerstag ein weiterer, jedoch als psychisch krank eingestufter 22 Jahre alter Angeklagter aus Hoya vor einer anderen Kammer des Landgerichts Verden verantworten musste waren am Freitag die vier Angeklagten aus Eystrup, Hassel und Duddenhausen dran. Alle sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft.

Zu fünft sollen sie am Abend des 9. Mai 2019 im rückwärtigen Bereich des Hoyaer Gymnasiums gestanden und alkoholische Mischgetränke konsumiert haben. Das 35 Jahre alte Opfer aus Hoya kam mit dem Fahrrad vorbei. „Aus Langeweile und um dem Opfer ihre Macht zu demonstrieren, stürzten sich die Angeklagten auf ihn“, heißt es in der Anklageschrift. Die vier Angeklagten aus dem am Freitag gestarteten Prozess sollen auf den Mann eingeschlagen und eingetreten haben. Der 22-Jährige soll mit einem Messer zugestochen haben. Irgendwie sei es dem 35-Jährigen gelungen, wegzulaufen. Einer der beiden 17-Jährigen aus Eystrup und der Gleichaltrige aus Duddenhausen seien hinterhergelaufen. Der Eystruper habe den Mann zu Boden gerissen.

„Besonders verachtenswerten Gesinnung“

Dann sollen sie das Opfer umkreist haben. Dass der Mann sterben könne, sei ihnen „völlig gleichgültig“ gewesen. Vielmehr hätten sie weiter das Ziel verfolgt, „ihre Macht zu demonstrieren“, heißt es in der von der Ersten Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt verlesenen Anklageschrift. Sogar als der 22-Jährige mit einem Messer „mit massiver Wucht“ und mehrfach zugestochen habe und „das Blut in alle Richtungen spritzte“, sollen die vier Angeklagten nicht abgelassen haben. „Sie traten mehrfach auf den Mann ein“, schilderte Marquardt und sprach von einer „besonders verachtenswerten Gesinnung“.

Erst als der 22-Jährige gerufen habe: „Lasst uns abhauen. Ich habe ihn abgestochen“, sollen sie von dem Mann abgelassen haben. „Wie durch ein Wunder“, meinte Marquardt, sei es dem 35-Jährigen gelungen, sich zu einem in der Nähe befindlichen Haus zu schleppen. Lange stand nicht fest, ob er die Tat überleben würde. Nun ist er Nebenkläger in dem Verfahren.

Zwei Angeklagte für weitere Taten verantwortlich

Zwei Angeklagte müssen sich für mehr, als diese Tat verantworten. Einer der beiden Eystruper soll im März 2019 eine Autoscheibe eingeschlagen und ein Portemonnaie entwendet haben. Der 17-Jährige aus Duddenhausen soll am 22. März 2019 an der Weserpromenade in Hoya ein Paar mit Baby beleidigt und den Mann geschlagen und mit einem Butterflymesser bedroht haben. Von einer weiteren Tat sind weder Opfer noch Tatort bekannt. Auf dem Handy des Angeklagten entdeckten die Ermittler ein Video, das ihn dabei zeigen soll, wie er auf einen am Boden liegenden Mann eintritt. „Er ließ sich filmen, um sich daran zu erfreuen“, verlas Marquardt. Vermutet wird, dass die Tat in diesem Jahr verübt wurde.

Am nächsten Verhandlungstag bekommen die vier jungen Männer die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Alle haben sich bei der Polizei mindestens teilgeständig eingelassen, das war den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Lars Engelke zu entnehmen.

Wie geht es weiter?

Der nächste Verhandlungstag findet am Mittwoch, 20. November, statt. Dann ist auch das Opfer als Nebenkläger geladen.

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