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Kein Radweg mehr an L 351 in Bücken

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Ein Schild markiert das Ende eines Radweges.
Ein Schild markiert das Ende eines Radweges. © Schmidt, Monika

Bücken - Vor zwei Jahren sind nach einer Verkehrsschau durch den Landkreis in Bücken entlang der Landesstraße 351 (Hoya-Nienburg) die Radweg-Schilder abgebaut worden. das wurde nun im Gemeinderat thematisiert.

Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister Dieter Brandt wies diese Woche im auf den Umstand hin und fragte, ob eine Neubeschilderung erfolgen soll. „Zurzeit müssen die Radfahrer die Straße nutzen. Ich weiß nicht, ob das gut ist“, sagte Brandt.

Auf Nachfrage der Kreiszeitung erklärt der für die Beschilderung zuständige Landkreis, dass die Radwege-Benutzungspflicht auf den Gehwegen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aufrecht erhalten werden könne.

„Der Landkreis ist gemeinsam mit der Polizei, den Kommunen und der Landesbehörde für Straßenbau bemüht, den aktuellen Bestand kreisweit aufzunehmen und die Beschilderung im Anschluss zu ändern“, teilt Pressesprecher Michael Duensing mit. Es habe Überlegungen gegeben, den Radverkehr auf die Straße zu verlegen und auf der Fahrbahn einen Radfahrstreifen auszuweisen. „Diese Markierungs-Arbeiten sollten allerdings lediglich durchgeführt werden, wenn auch eine Sanierung der Fahrbahndecke durchgeführt wird“, teilt Duensing mit.

Radfahrer dürfen an der betroffenen Stelle den Gehweg nutzen

Weil in absehbarer Zeit aber keine Sanierung erfolgt, haben sich die Verantwortlichen die Situation in Bücken am 6. Februar dieses Jahres erneut angesehen – auch vor dem Hintergrund eines aktuellen Unfalls mit einer Radfahrerin. Fazit laut Michael Duensing: „Es ist weiterhin vorgesehen, eine Führung des Radverkehrs über die Hochbordanlagen [Gehwege] zu ermöglichen. Eine Radweg-Benutzungspflicht wird es in der Ortsdurchfahrt allerdings nicht mehr geben. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde wird zeitnah an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ergehen.“

Das bedeutet: Radfahrer können weiterhin den Gehweg benutzen und ihn dort, wo er nur einseitig vorhanden ist, in beide Richtungen befahren. Radler dürfen auch auf der Straße fahren, weil förmlich kein Radweg ausgewiesen wird, sondern ein Fußweg mit dem Zusatz „Fahrräder frei“.

mwe

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