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Rodewalder Wolf: Abschuss bis zum 30. April

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Wolf
Der Rodewalder Wolf „Roddi“ darf weiterhin bejagt werden. Das Umweltministerium hofft auf eine zügige Tötung. © dpa

Lüneburg - Der Rodewalder Wolf „Roddi“ darf weiterhin bejagt werden. Die Gnadenfrist wurde erneut verlängert.

Update, 29. März: Abschussgenehmigung erneut verlängert

Die Genehmigung zum Abschuss eines Problemwolfes im Landkreis Nienburg ist abermals um einen Monat verlängert worden. Der Rüde mit der Kennung GW717m muss jetzt bis zum 30. April getötet werden. 

Wie das niedersächsische Umweltministerium am Freitag mitteilte, wird „das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben“. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort. Wölfe sind artenschutzrechtlich streng geschützt. 

Der Leitwolf des sogenannten Rodewalder Rudels darf abgeschossen werden, weil er wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder in einer Herde angegriffen hat. Wolfsschützer hatten vergeblich versucht, die Ausnahmegenehmigung gerichtlich zu stoppen. Sie läuft bereits seit Ende Januar und wurde schon einmal verlängert.

Update, 28. Februar: Abschussgenehmigung verlängert

Die Genehmigung zum Abschuss eines Problemwolfes im Landkreis Nienburg ist um einen Monat verlängert worden. Die Erwartung sei, dass die Tötung zügig erfolge, teilte das niedersächsische Umweltministerium am Donnerstag in Hannover mit. 

Der Rüde mit der Kennung GW717m muss jetzt bis zum 31. März getötet werden. Die bisherige Frist lief am 28. Februar ab. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte nach einer Klage von Naturschützern bestätigt, dass das problematische Raubtier abgeschossen werden darf. 

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort, erklärte das Ministerium. Auf das Konto des sogenannten Rodewalder Rudels gehen Risse von Rindern, Ponys und einem Alpaka. In Schleswig-Holstein wurde vor kurzem die Frist zum Abschuss eines anderen Problemwolfes ebenfalls verlängert.

Update, Freitag, 22. Februar, 12.30 Uhr: Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. 

Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar). „Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich.

Ursprüngliche Meldung: In der juristischen Auseinandersetzung vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht habe der betroffene Landesbetrieb NLWKN zugesichert, das Tier bis Freitag (22. Februar) um 14 Uhr nicht töten zu lassen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach einem Eilantrag gegen den Abschuss habe der Freundeskreis freilebender Wölfe die Begründung dazu am Morgen nachgereicht. Der Senat strebe eine zügige Entscheidung an, sagte die Sprecherin. 

Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte am Dienstag die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt, das den Abschuss genehmigt hatte. Der NLWKN habe überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen würden, hatten die Richter in Oldenburg am 15. Februar entschieden. Alternativen zur Tötung seien nicht erkennbar. Das Umweltministerium hatte zuvor angekündigt, das Ergebnis in Oldenburg abzuwarten. Juristisch stützt sich die Ausnahmegenehmigung auf den Tod von mehreren ausreichend geschützten Rindern. Das Umweltministerium hatte dem auch als GW717m bezeichneten Leitwolf nach eigenen Angaben mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen, darunter Ponys und Rinder.

dpa

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