Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar). „Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich.
Ursprüngliche Meldung: In der juristischen Auseinandersetzung vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht habe der betroffene Landesbetrieb NLWKN zugesichert, das Tier bis Freitag (22. Februar) um 14 Uhr nicht töten zu lassen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach einem Eilantrag gegen den Abschuss habe der Freundeskreis freilebender Wölfe die Begründung dazu am Morgen nachgereicht. Der Senat strebe eine zügige Entscheidung an, sagte die Sprecherin.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte am Dienstag die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt, das den Abschuss genehmigt hatte. Der NLWKN habe überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen würden, hatten die Richter in Oldenburg am 15. Februar entschieden. Alternativen zur Tötung seien nicht erkennbar. Das Umweltministerium hatte zuvor angekündigt, das Ergebnis in Oldenburg abzuwarten. Juristisch stützt sich die Ausnahmegenehmigung auf den Tod von mehreren ausreichend geschützten Rindern. Das Umweltministerium hatte dem auch als GW717m bezeichneten Leitwolf nach eigenen Angaben mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen, darunter Ponys und Rinder.
dpa