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Samtgemeinde: Grundschulen müssen bis 31. Juli 2024 barrierefrei sein

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Die Grundschule Hoya bleibt inklusive Schwerpunktschule für den Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung. J Foto: reg
Die Grundschule Hoya bleibt inklusive Schwerpunktschule für den Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung. © reg

Samtgemeinde - Von Rebecca Göllner. „Wir haben Kinder mit Förderbedarf in all unseren Grundschulen“, berichtete Britta Grohs, Fachdienstleiterin Familie, Bildung, Kultur und Tourismus bei der Samtgemeindeverwaltung, während der jüngsten Sitzung des Schulausschusses. Deshalb müssten die Schulen so gestaltet sein, dass die Kinder problemlos und barrierefrei am Unterricht teilnehmen können. „Noch sind aber nicht in allen Einrichtungen die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen“, erklärte Grohs.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber laut Grohs den Schulträgern – also auch der Samtgemeinde Grafschaft Hoya – vorgeschrieben, alle Schulen bis zum 31. Juli zu inklusiven Schulen umzubauen. „Die Umsetzung war aber für viele innerhalb dieser Frist nicht umsetzbar“, schilderte Britta Grohs. Aus diesem Grund sei es für die Samtgemeinde möglich, letztmalig eine Fristverlängerung für sechs Jahre zu beantragen. Diesem Beschlussvorschlag stimmten die Mitglieder des Schulausschusses ohne Gegenstimme zu.

Die fünf Grundschulen der Samtgemeinde seien ganz unterschiedlich ausgestattet, berichtete die Verwaltungsmitarbeiterin. Während der Neubau in Hoya schon barrierefrei sei, sei es beispielsweise in der Schule am Weserbogen in Wechold oder in der Gretel-Bergmann-Grundschule Eystrup schwierig für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Um beispielsweise Barrierefreiheit in Wechold herzustellen, müssten dort ein Fahrstuhl oder Treppenlift installiert werden, da die meisten Klassenräume, das Sekretariat und Lehrerzimmer sowie die Aula sich im Obergeschoss befinden.

Die Maßnahmen sollen an den Bedarf der Schüler angepasst werden

Die Eystruper Grundschule teilt sich in die Bereiche Alt- und Neubau sowie Erweiterungsbau auf. Die letzten beiden Gebäudeteile sind bereits ebenerdig und mit dem Rollstuhl zu erreichen, die Pausenhalle liegt auf zwei Ebenen und ist mit einer Rampe ausgestattet. Auch behindertengerechte Toiletten gibt es dort bereits. Der alte Bereich der Schule sei jedoch mit zahlreichen Treppen versehen und noch für Rollstuhlfahrer unüberwindbar. Für eine Barrierefreiheit müsste auch dort ein Fahrstuhl, eine Transportrampe oder ein Lift eingebaut werden.

Grundsätzlich sei es, so Grohs, in allen fünf Grundschulen der Samtgemeine möglich, eine Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Maßnahmen sollten dann aber an den Bedarf der Schüler angepasst werden.

„Das Land Niedersachsen stellt für die Umbaumaßnahmen 20 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte Britta Grohs weiter. Die Samtgemeinde erhalte davon etwa jährlich 16.000 Euro, die bisher auf die Schulen umgelegt worden seien und bei Bedarf für die Anpassung zu inklusiven Schulen genutzt wurden.

Da die baulichen Voraussetzungen für Kinder mit erheblichen Beeinträchtigungen in den meisten Grundschulen der Samtgemeinde noch nicht gegeben sind, soll die Grundschule Hoya bis zum 31. Juli 2024 inklusive Schwerpunktschule für den Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung bleiben. Darüber stimmten die Mitglieder des Gremiums ebenfalls ab.

Grundsätzlich aber, darüber waren sich die Schulleiter der Samtgemeinde auch einig, soll es jedem Kind ermöglicht werden, in die favorisierte Schule zu gehen. „Bisher haben wir das auch immer irgendwie hinbekommen“, sagte Bückens Rektor Joachim von Lingen.

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