Wiesenhof: Gericht weist Klage von Hauseigentümerin ab
WIETZEN/LÜNEBURG. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat mit Urteil von Montag den Antrag der Eigentümerin eines benachbarten Wohngrundstücks gegen die Erweiterung der Geflügelschlachterei „Wiesenhof“ in Wietzen abgelehnt.
WIETZEN/LÜNEBURG. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat mit Urteil von Montag den Antrag der Eigentümerin eines benachbarten Wohngrundstücks gegen die Erweiterung der Geflügelschlachterei „Wiesenhof“ in Wietzen abgelehnt. Dort soll im Anschluss an den bestehenden Betrieb die Schlacht-Kapazität von bislang 140 000 Tieren pro Tag auf 250 000 Stück Geflügel täglich gesteigert werden. Die Antragstellerin hatte für das vermietete, im Außenbereich gelegene Wohngrundstück unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen geltend gemacht. Der sogenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan verletzt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bauplanungsrecht nicht. Die eingeholten Gutachten zu Lärm (insbesondere durch An- und Ablieferungsverkehr) sowie Geruchseinwirkungen kommen zu dem Ergebnis, unzumutbare Belästigungen seien für die benachbarten Nutzungen nicht zu erwarten. Diese Gutachten sind nicht zu beanstanden, so das Gericht. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.