Die Quittung fällt stattlich aus: Elfeinhalb Jahre Haft für den 50-Jährigen als Drahtzieher und Haupttäter, neuneinhalb Jahre für den 57-Jährigen. Beide seien Berufsverbrecher, um dies zu erkennen, „bräuchten wir keinen Gutachter“, betonte der Richter. Für eine Sicherungsverwahrung reichten die Voraussetzungen jedoch nicht aus.
Der 21-Jährige muss nach Jugendstrafrecht für fünf Jahre hinter Gitter. Er war im Sommer 2016 nur für eine Tat verurteilt worden, die neue Strafe bezieht sich auch auf mehrere andere der Raube.
Der 57-jährige Bünder beging die Taten, während er auf eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Paderborn wartete: Er war erst im April 2015 wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der 50-Jährige, ebenfalls mehrfach vorbestraft, war im Frühjahr 2015 aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen worden, einen wohlhabenden Physiotherapeuten aus Hüllhorst (Nordrhein-Westfalen) getötet zu haben.