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Tödlicher Unfall in Nienburg: Verursacher erhält Bewährungsstrafe

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Der schwere Unfall auf der Verdener Landstraße vor anderthalb Jahren forderte zwei Todesopfer.
Der schwere Unfall auf der Verdener Landstraße vor anderthalb Jahren forderte zwei Todesopfer. © Marc Henkel

Nienburg - Von Andreas Wetzel. Das Nienburger Schöffengericht verurteilte am Dienstag einen Unfallfahrer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der spektakuläre Unfall mit zwei Todesopfern hatte sich am 19. Juni 2016 am Tunnel der Verdener Landstraße in Nienburg ereignet.

Der 41-jährige Unfallverursacher aus Eystrup, der zunächst geflüchtet war, musste sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung dafür vor Gericht verantworten. Am Unfalltag hatte der 41-Jährige die Verdener Landstraße in Richtung Stadtmitte befahren. In seinem Mercedes saßen neben ihm drei Bekannte des Fahrers. Vor dem Mercedes fuhr ein VW Golf, der sich offensichtlich in Höhe der Hansastraße zunächst nach rechts einordnete, um möglicherweise in die Hansastraße abzubiegen, dann jedoch nach links zog. Als der Mercedes-Fahrer dieses Fahrmanöver des Golf-Fahrers erkannte, zog er sein Fahrzeug nach links, stieß jedoch seitlich mit dem VW Golf zusammen und prallte anschließend auf der linken Seite gegen das Brückengeländer der Bahnunterführung. Durch die Wucht bohrte sich das Brückengeländer in das Fahrzeug und verletzte zwei Insassen tödlich. Der dritte Mitfahrer wurde schwer verletzt, während der Fahrer mit leichteren Blessuren davonkam. Auch der Fahrer des VW Golf erlitt Verletzungen. Schon während der Unfallaufnahme wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, der die Unfallstelle und die Beschädigung der Fahrzeuge untersuchte.

Auch der Fahrer des VW Golf erlitt Verletzungen.
Auch der Fahrer des VW Golf erlitt Verletzungen. © Polizei

Bei der Gerichtsverhandlung machte der Angeklagte über seinen Verteidiger Angaben. Der äußerte sich im Namen seines Mandanten dahingehend, dass ihm der Unfall sehr leid tue und er die Angehörigen der Unfallopfer um Verzeihung bitte. Die Schuld würde ihn sein Leben lang begleiten.

Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger die gemachten Vorwürfe vorbehaltlos ein, sodass das Gericht auf die Vernehmung von Zeugen verzichten konnte. Lediglich der Sachverständige stellte sein Gutachten vor. In dem Gutachten kam er zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte mit mindestens 90 Stundenkilometer innerhalb geschlossener Ortschaften gefahren sei, während der vorausfahrende Golf mit einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilomtern und weniger fuhr. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sei es zu den dramatischen Folgen des Unfalls gekommen.

Während der Verhandlung gab es auf Anregung des vorsitzenden Richters ein Rechtsgespräch, in dem sich die Prozessbeteiligten auf den Strafrahmen verständigten. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie eine Führerscheinsperre von zwei Jahren – dem Angeklagten war bereits im November 2016 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden – forderte, plädierte der Verteidiger für eine mildere Strafe.

Schließlich verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, da der Angeklagte bereits mehrfach einschlägig verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wurde der Führerschein eingezogen und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren verhängt. Der vorsitzende Richter erklärte, dass es hier nicht nur um eine gerechte Strafe ginge, sondern auch um Abschreckung. Anderen Verkehrsteilnehmern soll durch solche Strafen bewusst werden, was auf sie zukommt, wenn sie Verkehrsregeln, wie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit grob verletzen und solche Folgen eintreten.

Da der Prozess unter großer Anteilnahme der beteiligten Familien der Unfallopfer und des Angeklagten stattfand, hatte das Amtsgericht verschärfte Sicherheitsvorkehrungen angeordnet und getroffen. Alle Prozessbesucher mussten sich einer Leibesvisitation unterziehen.

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