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Schornsteinfeger froh über die Rauchmelder-Pflicht

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Die Schornsteinfeger im Landkreis Nienburg freuen sich auf die neue niedersächsische Bauordnung – insbesondere wegen der Rauchmelder-Pflicht, die für mehr Sicherheit sorgt. ·
Die Schornsteinfeger im Landkreis Nienburg freuen sich auf die neue niedersächsische Bauordnung – insbesondere wegen der Rauchmelder-Pflicht, die für mehr Sicherheit sorgt. · © Foto: ps

Nienburg - LIEBENAU / HANNOVER · Bauen verläuft im Landkreis Nienburg künftig sowohl für Bauherren als auch für beteiligte Unternehmen unbürokratischer. Davon sind die Nienburger Bezirksschornsteinfegermeister angesichts der neuen niedersächsischen Bauordnung (tritt am 1. November 2012 in Kraft) überzeugt.

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Karsten Heineking aus Warmsen sagte anlässlich der Kreisversammlung der Bezirksschornsteinfegermeister aus dem Landkreis Nienburg in Liebenau: „Neben der Rechtsvereinfachung bringt das Land Niedersachsen auch die Deregulierung im Bauordnungsrecht voran.“ Das „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ werde zum Regelverfahren.

Laut Heineking hätten die Bauherren damit mehr Freiheit und Eigenverantwortung, gleichzeitig würden die Bauaufsichtsbehörden entlastet. Ein weiterer Kernpunkt der Gesetzesnovelle sei die Einführung der Rauchmelder-Pflicht in Neubauwohnungen. Schlafräume und Kinderzimmer aber auch Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen künftig mit mindestens je einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Pflicht zum Einbau obliege dem Eigentümer der Wohnung, der Mieter müsse die Geräte funktionsfähig halten.

„Mit der Rauchmelder-Pflicht werden die Wohnungen im Landkreis sicherer, die Menschen rechtzeitig gewarnt, sollte ein Feuer unter ihrem Dach ausbrechen“, sagte Kreismeister Robert Bode aus Binnen.

Für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zum Rauchmelder-Einbau bis zum 31. Dezember 2015. „Mit dem Gesetz sorgen wir auch für eine höhere Familienfreundlichkeit in Niedersachsen“, sagte Karsten Heineking: Schließlich müsse künftig beim Bau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ein Kinderspielplatz angelegt werden. Außerdem halbiere sich der Regelabstand zwischen einzelnen Gebäuden und Bauten von einer ganzen auf eine halbe Gebäudehöhe. Karsten Heineking: „Dadurch gewährleisten wir einen Mindeststandard und geben den Bauherren in Niedersachsen gleichzeitig größtmögliche Gestaltungsfreiheit.“ · ps / hen

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