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Sexuelle Belästigung: Ja oder nein?

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Nienburg/Hassel - Von Andreas Wetzel. Ein 36-jähriger Mann aus Neustadt am Rübenberge musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Nienburg verantworten. Er soll im Mai 2018 beim Schützenfest in Hassel einer jungen Frau sexuell zu nahegetreten sein, indem er ihr an das Gesäß gefasst und einer Freundin der Geschädigten gegen den Kopf geschlagen haben soll.

Der Angeklagte und zwei Freunde hatten gegen Mitternacht das Schützenfest in Hassel aufgesucht. Er stand mit diesen zusammen, als eine Gruppe junger Mädchen auftauchte. Der Angeklagte näherte sich einer 17-Jährigen aus Hämelhausen und streichelte ihr über das Gesäß, sodass sie sich erschrocken umdrehte und nach dem 36-Jährigen zu schlagen versuchte. Dieser seinerseits schlug ebenfalls um sich und verpasste der Freundin der Geschädigten einen Hieb an den Hinterkopf. Sie erlitt dadurch eine Gehirnerschütterung und musste für drei Tage im Krankenhaus behandelt werden.

In der Verhandlung gab der Angeklagte an, die junge Dame nicht absichtlich berührt zu haben. Es könne möglich sein, dass er ihr im Gedränge mit der Hand ans Gesäß gekommen sei, dies sei jedoch unbewusst der Fall gewesen.

Auch habe er nicht, wie angezeigt, zu einem Schlag ausgeholt, sondern habe sich lediglich umgedreht und dann möglicherweise eine andere Person am Kopf getroffen.

Die Aussage des Angeklagten wurde durch die Vernehmung der Geschädigten 17-jährigen Frau aus Hämelhausen widerlegt. Sie sagte ganz eindeutig, dass der Angeklagte ihr ans Gesäß gefasst und sie gestreichelt habe. Und das nicht nur kurz. Sie habe sich darüber so erschrocken, dass sie sich umgedreht und versucht habe, den Angeklagten durch einen Schlag abzuwehren. Dies sei ihr nicht gelungen. Vielmehr habe der Angeklagte ebenfalls zum Schlag ausgeholt und dabei allerdings nicht sie, sondern ihre Freundin getroffen.

Auch die Freundin und Geschädigte zur Körperverletzung wurde gehört. Auch sie bezeugte, dass sie bemerkt habe, wie der Angeklagte ihrer Freundin über das Gesäß streichelte.

Der Angeklagte hatte noch die beiden Freunde als Zeugen benannt, die jedoch zur genauen Aufklärung des Tathergangs nicht beitragen konnten.

Nach Beweisaufnahme war die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der Angeklagte die junge Frau sexuell belästigt und die zweite verletzt hatte und beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten hielt die Schuld seines Angeklagten für nicht erwiesen und beantragte einen Freispruch.

Letztlich schenkte das Gericht den Aussagen der geschädigten jungen Frauen Glauben und verurteilte den 36-Jährigen zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro Geldstrafe.

Der Angeklagte war mit diesem Urteil nicht einverstanden und verließ wutschnaubend den Gerichtssaal.

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