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Baby als "Penner" bezeichnet - Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft

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Raddestorf/ Verden - Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft am Montag in dem Verdener Landgerichtsprozess gegen eine 25 Jahre alte Angeklagte aus der Gemeinde Raddestorf gefordert.

„Der kleine Tyler ist durch seine Mutter getötet worden. Er durfte gerade mal 112 Tage alt werden“, sagte Erste Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt.

Es war ein Plädoyer, das einem die Tränen in die Augen treiben konnte. Während einer Inhaftierung des Vaters gezeugt und einen Tag nach seiner Entlassung geboren – der Vater dennoch nicht dabei, und einen Namen für das Kind hatte man auch noch nicht. „Ein kleiner, gesunder Junge. Da schickt man Fotos, man freut sich. Wir haben einen dicken Ordner mit Whatsapp-Kommunikationen. Ich habe danach gesucht, dass man sich mal freut, doch darüber habe ich nichts gefunden“, hielt Marquardt der Angeklagten vor.

Kinder hätten die Partnerschaft gestört

Der Vorschlag, dieses Kind – vielleicht auch beide Söhne – wegzugeben, sei vom Vater gekommen. „Irgendwann waren auch sie soweit“, sprach sie die Angeklagte direkt an. „Tyler muss weg“, habe die 25-Jährige in eine Nachricht an ihren Mann geschrieben. Dass die Angeklagte dies tat, um die Reaktion ihres Mannes auf diese Zustimmung zu testen, glaubt die Staatsanwältin der Angeklagten nicht. „Keine Kommunikation, die auf eine glückliche Mutter schließen lässt.“ Die Kinder hätten die Partnerschaft gestört. Marquardt zitiert aus den Whatsapp-Nachrichten. Die Mutter habe das Baby als „Penner“ bezeichnet, der Vater habe ihn als „der Doofe“ betitelt. „Das ist einfach nur herabwürdigend“, stellt die Staatsanwältin fest. Das Geschrei, insbesondere des jüngeren Sohnes, habe den Vater genervt. Dafür, dass beide Kinder viel geschrien haben, hat Marquardt eine Erklärung: „Die wurden irgendwie immer ins Bett gesteckt. Wie soll ein Kind da müde werden?“

Angeklagte sei voll schuldfähig

Ein Vorschlag des Vaters: „Der eine bekommt die Buddel an den Hals und der andere was aufs Handy.“ Die Antwort der Mutter. „Der hat schon eine am Hals und macht trotzdem nervige Geräusche.“ „Klingt das nach Zärtlichkeit? Kein Stück“, stellt Marquardt fest. Und als die Geräte im Klinikum abgeschaltet wurden: „Da war keiner der Eltern bereit, dem Kind die Sterbebegleitung zu geben. Da schluckt man.“

Staatsanwältin Gabriele Weiher übernahm den zweiten Teil des Plädoyers. Sie wies darauf hin, dass Tyler schon mindestens eine Woche zuvor geschüttelt worden seien muss. „Er hätte Behinderungen davongetragen“, so Weiher. Die Angeklagte sei voll schuldfähig. Ein minderschwerer Fall komme nicht in Betracht. Am Montag, unmittelbar vor dem Plädoyer, hatte sich die Angeklagte erstmalig selbst geäußert. Zu ihrer Ehe, was sie erduldete, ihrem isolierten Leben und zu den Tatvorwürfen. Am Tattag habe er nach dem Trinken plötzlich nicht mehr reagiert. In Panik habe sie ihn geschüttelt. „Ich wollte nur, dass er wieder reagiert“, heißt es in der Einlassung. Marquardt tat dies mit Blick auf die Ergebnisse der Rechtsmedizin als „schlichte Lüge“ ab.

Das Plädoyer des Verteidigers soll am 13. Juni folgen

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