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Überfall in Hoya: Versuchter Totschlag statt versuchter Mord

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Die Urteile für die vier Angeklagten in dem Prozess vor dem Landgericht Verden stehen fest, sind aber noch nicht rechtskräftig.
Die Urteile für die vier Angeklagten in dem Prozess vor dem Landgericht Verden stehen fest, sind aber noch nicht rechtskräftig. © Wiebke Bruns

Verden/Hoya - von Wiebke Bruns. Alle vier Angeklagten in dem Verdener Landgerichtsprozess um eine Gewalttat am 9. Mai 2019 in Hoya sind am Montag zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden.

Die dritte Große Strafkammer erkannte jedoch nicht auf versuchten Mord, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, sondern auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Jugendstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren

Der jüngste Angeklagte, ein 17-Jähriger aus Eystrup, erhielt mit drei Jahren die niedrigste Strafe. Ein 18 Jahre alter Eystruper bekam eine Strafe von vier Jahren. Nur diese beiden Angeklagten haben keine Vorstrafen. Bei einem 20-Jährigen aus Hassel, verurteilt gestern zu vier Jahren und neun Monaten Haft, wurde eine sechsmonatige Bewährungsstrafe einbezogen und er wurde zudem des versuchten Diebstahls schuldig gesprochen. Er hatte im März 2019 in Bücken versucht, mit einer Bierflasche eine Autoscheibe einzuschlagen, um ein Portemonnaie zu klauen. 

Opfer hat keine Erinnerungen an die Tat

Ein 18-Jähriger aus Duddenhausen wurde zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sprach ihn zudem der Bedrohung, der vorsätzlichen Körperverletzung, der Beleidigung, des Diebstahls und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig. Diese Taten hatte er alle eingeräumt. Das Opfer des versuchten Totschlags hat an die Tat keinerlei Erinnerung. Die Feststellungen im Urteil stützen sich auf die Spuren, die Teilgeständnisse der Angeklagten und den Aussagen von zwei Augenzeugen. 

Opfer ahnte, dass Ärger droht

Demnach war der 35-Jährige gegen 22 Uhr im hinteren Bereich des Gymnasiums mit dem Fahrrad an der siebenköpfigen Gruppe vorbeigefahren. Es habe einen kurzen Wortwechsel von dem Angeklagten aus Duddenhausen mit dem Opfer darüber gegeben, ob man sich kenne. „Muss ich Angst haben oder ist es besser weiterzufahren?“, fragte nach den Feststellungen des Gerichts das Opfer. „Er ahnte, dass Ärger drohen könnte. Er war nicht arglos“, stellte der Vorsitzende Richter Lars Engelke fest. Der Duddenhausener habe dann als Erster zugeschlagen. An diesem ersten Akt seien auch der 20-Jährige aus Hassel sowie ein 22-Jähriger aus Hoya beteiligt gewesen, der sich deshalb in einem gesonderten Verfahren verantworten muss. Der 22-Jährige habe schon zu diesem Zeitpunkt sein Messer eingesetzt. 

Angeklagte schlagen und treten auf das Opfer ein

„Dann rappelte sich das Opfer auf und läuft weg in Richtung Parkplatz.“ Der 18-Jährige aus Eystrup folgt ihm, bringt den 35-Jährigen zu Fall. Schließlich „befinden sich alle Angeklagten im Halbkreis um das Opfer herum, schlagen und treten auf ihn ein“, hieß es in den Berichten weiter. Mindestens zehn Mal habe der 22-Jährige zugestochen. „Heftige und mit Wucht geführte Stiche“, sagte der Vorsitzende. „Das Blut spritzte in alle Richtungen.“ „Indem sie nicht helfen und nicht aufhören, nehmen sie billigend in Kauf, dass der Geschädigte versterben könnte“, erklärte der Vorsitzende. „Alle laufen gleichzeitig weg, verabreden, dass keiner darüber reden soll. Sie waschen ihre Hände in einer Pfütze.“ Das Opfer schleppt sich blutüberströmt zum nächsten Haus. „Es waren mehrere Wunder auf einmal, die es bedurfte, um ihm das Leben zu retten“, betonte er weiter. 

"Wir glauben den Angeklagten"

„Wir glauben den Angeklagten, dass sie nicht wollten, dass der Mann verstirbt. Aber sie mussten davon ausgehen“, sagte Engelke und sprach von einer Tat auf „sozialethisch unterster Stufe“. Aber es seien „keine niedrigen Beweggründe“ gewesen, sondern vielmehr „Gruppendynamik und falsch verstandene Tätersolidarität“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

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