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Urteil ist nicht rechtskräftig

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Hoya/Verden - Von Wiebke Bruns. Nicht rechtskräftig geworden ist das Urteil in dem am Verdener Landgericht verhandelten Fall einer schweren Gewalttat im Mai 2019 in Hoya. Die Staatsanwaltschaft Verden und die vier Angeklagten aus Eystrup, Hassel und Duddenhausen haben Rechtsmittel eingelegt. Die 17, 18 und 20 Jahre alten Angeklagten wurden des versuchten Totschlags schuldig gesprochen.

Gemeinsam mit einem 23-Jährigen, der sich derzeit in einem Sicherungsverfahren verantworten muss, hatten die geständigen Angeklagten spätabends im Bereich des Hoyaer Sportplatzes am Schulzentrum einen 35 Jahre alten Mann aus Hoya angegriffen. Das Opfer wurde geschlagen, getreten und durch einen fünften Täter, benannt wurde ein 23-Jähriger aus Hoya, mit diversen Stich- und Schnittverletzungen lebensgefährlich verletzt. Alle Täter und zwei Augenzeugen, die zu der Clique gehörten, hatten das Opfer nach der Tat hilflos zurückgelassen (wir berichteten).

Körperverletzung oder versuchter Mord?

Die Verteidiger werteten in ihren Plädoyers die Tat als gefährliche Körperverletzung. Dagegen hielt Erste Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt bis zum Schluss an dem Anklagevorwurf des versuchten Mordes fest. Bestätigt sah sie die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Verdeckungsabsicht.

Ein 18-Jähriger aus Duddenhausen wurde wegen dieser und weiterer Taten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre beantragt, der Verteidiger hatte kein konkretes Strafmaß gefordert, aber neben einer Strafe die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Bei einem 20-Jährigen aus Hassel war eine sechsmonatige Bewährungsstrafe einzubeziehen. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger hatte maximal fünf Jahre beantragt, die Staatsanwältin sechseinhalb Jahre.

Ein während der Untersuchungshaft 18 Jahre alt gewordener Eystruper erhielt eine Strafe von vier Jahren. Fünfeinhalb Jahre lautete der Antrag der Staatsanwältin. Eine geringe Jugendstrafe fand der Verteidiger angemessen.

Drei Jahre lautete das Strafmaß für einen 17-Jährigen aus Eystrup. Die goldene Mitte zwischen den Anträgen, wobei der Verteidiger die geforderten zwei Jahre als Bewährungsstrafe verlangt hatte. Alle vier Angeklagten wurden zu Jugendstrafen verurteilt.

„Für meinen Mandanten sind die ausgeurteilten Strafen nur schwer zu verstehen. Angesichts seiner erheblichen Verletzungen und voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigungen“, sagte auf Nachfrage Norwin Stegemann. Er hatte als Nebenklagevertreter das Opfers in dem Prozess vertreten und keine Revision eingelegt. Über die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Sollte es zu einem neuen Prozess kommen, dann würde der Fall voraussichtlich von einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt.

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