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Versuchter Giftmord: Angeklagte „drohte“ Arzt mit Patientenverfügung und Anwalt

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Das Landgericht in Verden
Vor dem Landgericht Verden wurden Zeugen gehört. © dpa

Im Prozess um den versuchten Giftmord vor dem Landgericht Verden berichtete ein Arzt von der Einlieferung des Opfers aus Loccum ins Stolzenauer Krankenhaus. Und darüber, was sich anschließend in der Klinik ereignete.

Loccum/Verden - von Wiebke Bruns. Ein Arzt des Klinikums Stolzenau hatte nach der Einlieferung eines heute 52 Jahre alten Loccumers, der zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft Verden zuvor Opfer eines Mordversuchs geworden war, die Polizei alarmiert. Der Zeuge begründete dies in dem Verdener Landgerichtsprozess gegen die 42 Jahre alte Ehefrau, mit den komplett unterschiedlichen Aussagen, die damals die Eheleute in der Klinik gemacht hätten.

Vorgeworfen wird der in Untersuchungshaft sitzenden Frau, ihrem Mann am 25. Januar 2020 in mörderischer Absicht eine Überdosis Morphin und Insulin verabreicht zu haben. Erst als sie von einer nicht mehr möglichen Rettung ausgegangen sei, habe sie abends den Rettungsdienst verständigt, so der Vorwurf.

Zunächst gegen Unterzuckerung behandelt

Dieser hatten den Mann in dem Wohnhaus der Eheleute zunächst wegen einer Unterzuckerung behandelt und anschließend in die Stolzenauer Klinik eingeliefert. „Weil er weiterhin so schläfrig war und mit schlechter Sauerstoffsättigung, habe ich mit der Ehefrau gesprochen. Ich wollte wissen was geschehen ist“, erklärte der behandelnde Stationsarzt als Zeuge in dem Strafprozess.

Da der Patient wegen einer Rückenerkrankung regelmäßig Morphin genommen habe, vermutete der 34-Jährige dann eine Überdosierung auch mit diesem Medikament. Die daraufhin eingeleitete Behandlung zeigte sofort Wirkung, schilderte der 34-Jährige. Der Patient sei „innerhalb von Sekunden wacher geworden“.

Zustand des Patienten hat sich wieder verschlechtert

„Die Ehefrau hatte mir gesagt, dass er versucht hat, sich umzubringen. Sie hat gesagt, nicht zum ersten Mal. Vorher habe er es mehrfach versucht“, berichtete der Arzt. Darauf habe er den Patienten in einem wachen Moment angesprochen. „Der Mann sagte, das stimme nicht und er habe dies auch nie vorher gemacht.“ Nie würde er das tun. „Er wolle weiterleben“, habe der Patient betont. Die damit konfrontierte Frau habe dem widersprochen. Was ihre Mann sage, stimme nicht. Dieser sei „nicht klar im Kopf“.

Dann habe sich der Zustand des Patienten wieder verschlechtert, berichtete der Arzt. „Wir waren kurz vor einer Intubation und einer maschinellen Beatmung. Morphin unterdrückt das Atmungszentrum im Gehirn“, erklärte er.

Ehefrau hat auf Patientenverfügung verwiesen

Wie üblich habe er mit der Ehefrau gesprochen, die schon am Anfang sofort auf eine Patientenverfügung verwiesen habe. „Die hatte sie in der Hand.“ Bei einer Verschlechterung solle ihr Mann „nicht wiederbelebt und nicht beatmet“ werden, habe die Frau gefordert.

Nach Schilderung des Zeugen ging es immer wieder in den Gesprächen mit der Frau um das Thema Beatmung. Sie habe angekündigt, mit einem Anwalt oder Notar zu sprechen. „Zehn Minuten später hat sie zurückgerufen. Der Anwalt habe gesagt, keine Intubation“, schilderte der Zeuge. Über Nacht sei der Zustand des Patienten schlecht, aber stabil gewesen.

„Wenn ein Patient sagt, er möchte weiterhin leben, ist das wichtiger als das was in einer Patientenverfügung“, betonte der Mediziner. Am Ende musste der damals 51-Jährige nicht intubiert werden.

Der Prozess soll am 17. Februar um 9 Uhr fortgesetzt werden. Dann wieder in den Räumen des Landgerichts am Johanniswall in Verden.

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