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Hoya übt Sonderkündigungsrecht für Stromkonzession nicht aus

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Hoya - Von Michael Wendt. Acht Zuhörer verfolgten am Mittwochabend die Sitzung des Hoyaer Stadtrats, die mit einer lebhaften Einwohnerfragestunde begann und mit einem Verzicht endete. Einige Zuhörer beschwerten sich über die verdreckte Buchenstraße, über ein ungepflegtes Beet und über das unansehnliche Gitter an der Uferpromenade.

Die Verwaltung versprach Abhilfe oder erklärte die Situation. Wichtigste Entscheidung des Abends war aber der Verzicht auf eine vorzeitige Kündigung des Stromkonzessionsvertrags mit der Avacon AG, die der Gasversorgung Hoya den Kauf von Avacon-Aktien ermöglicht. Zur Sprache kam der Aktienkauf nicht, er geht aber aus der in der öffentlich einsehbaren Beschlussvorlage erwähnten Anlage hervor. Doch von vorne.

Stadtdirektor Detlef Meyer erläuterte zunächst die Grundzüge des Konzessionsvertrags. Hoya hat ihn 2012 mit der Avacon geschlossen. „Damals gab es die Überlegung, das Stromnetz zu rekommunalisieren“, sagte Detlef Meyer. 

Ein beauftragtes Expertenbüro kam dann allerdings zu dem Ergebnis, dass der eigene Netzbetrieb für Warpe, Schweringen, Bücken, Hoyerhagen, Hilgermissen und Hoya mit zusammen 11 000 Einwohnern ohne Kooperationspartner nicht wirtschaftlich sei (Eystrup, Hämelhausen, Hassel und Gandesbergen hatten einige Jahre zuvor bereits einen langfristigen Vertrag mit der Avacon abgeschlossen).

Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Gemeinden links der Weser 2012 gegen einen Kauf des Netzes und für einen über 20 Jahre laufenden Konzessionsvertrag mit der Avacon, damit diese das Stromnetz betreibt. Die Gemeinden ließen sich aber ein Sonderkündigungsrecht nach 10 und 15 Jahren Laufzeit einräumen – mit 24-monatiger Kündigungsfrist.

Frühzeitige Überlegungen zur Sonderkündigung

Fünf Jahre später galt es jetzt, frühzeitig zu überlegen, ob man das Sonderkündigungsrecht nutzt. Denn das Expertenbüro hatte für den Fall einer Kaufabsicht für das Stromnetz zu einer tiefer gehenden Untersuchung der Situation geraten. „Die Kosten hierfür hat es seinerzeit zwischen 50 000 und 100 000 Euro geschätzt“, heißt es in der Beschlussvorlage, über die der Rat abstimmte. Die Verwaltung empfahl darin, wegen der kostenintensiven Untersuchung und der Ungewissheit, ob eine Netzübernahme überhaupt sinnvoll ist, auf die Ausübung des Kündigungsrechts zu verzichten.

Für die SPD/CDU-Gruppe sagte Friedrich Gilster: „Die Rekommunalisierung ist damals von uns eingehend geprüft worden. Ich denke auch heute noch, es wäre nicht sinnvoll gewesen, die Netze zu kaufen.“

Einstimmig verabschiedete der Rat die vorliegende Beschlussvorlage und stimmte damit einer Vereinbarung mit der Avacon AG zu. In dieser Vereinbarung heißt es, die Stadt und Avacon „wollen ihre Partnerschaft intensivieren, die lokale Verbindung stärken und langfristig fortführen. Hierzu wird die Gasversorgung Grafschaft Hoya GmbH (…) Aktien an der Avacon erwerben und die Stadt auf die ihr zustehenden Sonderkündigungsrechte verzichten.“ Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn die Gasversorgung Grafschaft Hoya und die Avacon einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über 30 000 Stückaktien an der Avacon unterzeichnet haben.

Einige Gemeinden gegen Sonderkündigung

Bruchhausen-Vilsen, Asendorf, Martfeld und Schwarme haben bereits 2016 auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichtet und damals für 440 000 Euro Avacon-Aktien gekauft. Bei der Vertragsunterzeichnung sprach Samtgemeindebürgermeister Bernd Bormann von einer 5,3-prozentigen Verzinsung im Jahr.

Der Kündigungsverzicht wird auch in weiteren Gemeinden ein Thema werden. Schweringen, Warpe, Bücken, Hoyerhagen und Hilgermissen haben 2012 den gleichen Konzessionsvertrag abgeschlossen wie Hoya. Auch sie sollen laut Verwaltungsvorschlag auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichten. 

„Den Gremien der Gemeinden Hilgermissen, Hoyerhagen, Schweringen, Warpe und Bücken werden gleichlautende Beschlussvorlagen vorgelegt“, heißt es in der Vorlage für den Hoyaer Rat. Die sechs Kommunen sind die Anteilseigner der Gasversorgung Grafschaft Hoya. Hoya besitzt 58,33 Prozent der Anteile, Bücken 25,04 Prozent, Hilgermissen 6,67 Prozent, Hoyerhagen und Schweringen je 3,33 Prozent und Warpe 3,30 Prozent. - mwe

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