Laut Menzel gelangten 80 bis 98 Prozent der aufgebrachten Pestizide in das Erdreich und Grundwasser, reicherten sich dort an und verursachten langfristig Kollateralschäden ungeahnten Ausmaßes.
Auf die steigende Sensibilität der Bevölkerung reagiere der Handel mit Insektiziden, die ausdrücklich als „nicht bienengefährlich“ ausgewiesen sind. „Doch was heißt ‘nicht bienengefährlich’?“, fragte der Experte. „Dass die Mittel die Bienen nicht unmittelbar töten.“ Das sei zwar juristisch korrekt, schütze die Bienen aber nicht vor den Langzeitfolgen dieser geringer dosierten Pestizide.
„Es gibt genau definierte Grenzwerte für die unmittelbar tödliche Wirkung von Insektengiften“, beschrieb Menzel. Doch ab welcher Konzentration die chronische Aufnahme von Pestiziden gesundheitsschädigend wirkt, würde durch solche Vorgaben nicht beschrieben. „Es gibt Versuche mit Mäusen, deren Ergebnisse Rückschlüsse auf die Gefahr für den Menschen zulassen.“ In Brandenburg seien jüngst drei Honig-Ernten vernichtet worden, weil sie 150-fach höher belastet waren „als zulässig“. Die Frage, wie viel Honig wir denn noch unbedenklich essen dürften, ließ der Experte mangels definierter Grenzwerte jedoch in der Verantwortung des Einzelnen.
Eine klare Aussage machte er hingegen in Bezug auf den Umgang mit Neonikotinoiden wie er ihn sich wünscht: „Ein vollständiges Verbot ist nicht praktikabel. In Ausnahmefällen muss die Verwendung erlaubt sein.“ Die Entscheidungsbefugnis darüber sollte jedoch in der Verantwortung von unabhängigen Pflanzenschutzmittel-Beauftragten liegen und nicht im Ermessen jedes einzelnen Landwirts. Doch das verursache zusätzliche Kosten. „Dann müssen wir alle mehr Geld ausgeben für unser Essen“, schloss der Wissenschaftler und erntete dafür den Beifall seiner Zuhörer.