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Tierquälerei in Warpe:  68-Jähriger vor Gericht

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Nienburg/Warpe – Ein 68-jähriger Mann aus der Gemeinde Warpe musste jetzt vor dem Amtsgericht Nienburg Rechenschaft ablegen, weil er bis März 2018 mit dafür verantwortlich war, dass die bei ihm auf dem landwirtschaftlichen Anwesen untergestellten Esel nicht sachgerecht versorgt und ihnen somit Schmerzen zugefügt wurden.

Das Amtsgericht Nienburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je acht Euro verurteilt.

Bis zum März 2018 waren auf dem landwirtschaftlichen Anwesen des 68-Jährigen ein Eselhengst und zwei Eselstuten untergebracht. Sie gehörten einer Hilfskraft, die auf dem Hof beschäftigt war.

Unsachgemäße Pflege

Da die Tiere allerdings auf dem Hof des Angeklagten untergestellt waren, war er nach dem Tierschutzgesetz ebenfalls für die ordnungsgemäße Versorgung verantwortlich. Doch bis Mitte März 2018 hatte sich der Angeklagte nicht weiter um die Tiere gekümmert. In dieser Zeit seien die Hufe der Tiere nicht ordnungsgemäß gepflegt worden, sondern nur unsachgemäß beschnitten. Durch diese falsche Pflege der Hufe seien den Eseln Schmerzen zugefügt worden. So kam es unter anderem zu Hufrillenbildung und bei einem Tier zu einer Verletzung des Innenbands. Bei einem weiteren Tier wurde der Huf derart stark beschnitten, dass eine tiefe Wunde entstanden sei. Die Formen der Hufe wichen zudem erheblich von der Normalform ab.

In der Gerichtsverhandlung ließ sich der Angeklagte anwaltlich vertreten. Über seinen Anwalt räumte er die Tat ein. Als Erklärung führte der Anwalt aus, dass sein Mandant nicht Eigentümer der Tiere gewesen und davon ausgegangen sei, dass er sich nicht darum kümmern müsse. Später aber er habe feststellen müssen, dass er die tatsächliche Bestimmungsgewalt über die Tiere hatte und somit ebenfalls dafür verantwortlich war. Ihm tat die ganze Geschichte leid, zumal er von Pferdehaltung auch etwas verstünde.

Durch das Geständnis war die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen nicht mehr notwendig.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je acht Euro und darüber hinaus ein Tierhalteverbot für die Dauer von drei Jahren.

Der Verteidiger bat um eine milde Bestrafung, erklärte sich aber mit dem Tierhalteverbot einverstanden, da sein Mandant keine Tiere mehr halten wolle.

Noch im Gerichtssaal erklärte der Verteidiger, dass sein Mandant das Urteil annimmt. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Somit wurde das Urteils sofort rechtskräftig.  

awz

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