Nachdem ihm die Entscheidung übermittelt worden war, brachte es Kalbitz mit einem knappen Satz auf den Punkt: „Ich bin wieder mal raus.“
Update vom 25. Juli 2020, 18.20 Uhr: Die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz sei nach der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD vom Samstag rechtsgültig. Das teilte die AfD im Anschluss mit. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts war Kalbitz zwischenzeitlich in die AfD zurückgekehrt. Diese Entscheidung sollte bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gelten. Am Samstag ist die Entscheidung nun zu Ungunsten von Kalbitz gefallen.
Update vom 25. Juli 2020, 17.25 Uhr: Der Rechtsaußen-Politiker Andreas Kalbitz bleibt nach eigenen Angaben aus der AfD ausgeschlossen. Dies habe ihm das Bundesschiedsgericht am Samstag mitgeteilt, sagte Kalbitz der Deutschen Presse-Agentur. Er sagte weiter: „Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich“. Schon vor der Sitzung des Bundeschiedsgerichts, zu der Kalbitz persönlich erschienen war, kündigte er zivilrechtliche Mittel gegen den Parteiausschluss an. Die Entscheidung bezeichnete er als „unrechtmäßig.“
Parteichef Jörg Meuthen, der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilnahm, hatte sich bereits am Nachmittag zuversichtlich geäußert. Er erwartete, dass das Schiedsgericht dem AfD-Bundesvorstand mit seiner Entscheidung folgen werde.
Update vom 25. Juli 2020: Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hat seine Auffassung bekräftigt, dass Rechtsaußen Andreas Kalbitz keine Zukunft in der AfD hat. „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher“, sagte er am Samstag in Stuttgart, als er eine Sitzung des Bundesschiedsgerichts der AfD zum Fall Kalbitz verließ. Zugleich kündigte er an, auch eine gegenteilige Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren.
Kalbitz sagte dagegen, er werde zivilgerichtlich weiterkämpfen, wenn das Bundesschiedsgericht seinen Parteiausschluss bestätigen sollte. „Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig.“ Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei eine „hochpolitische Angelegenheit“, betonte er. „Das ist ein Stellvertreterkrieg, da bin ich ja nur eine Figur. Die Frage ist dann: Wer ist der Nächste?“
Das Bundesschiedsgericht war am Mittag in einem Industriegebiet im Stuttgarter Süden zusammengetreten, um über die Zukunft des umstrittenen Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag zu beraten. Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.
Meuthen sagte, seine Position zu Kalbitz sei weiterhin, dass dieser eine verfestigte rechtsextreme Vorvita gebe. „Wenn er sich davon nicht hinlänglich distanziert, glaube ich, ist das eine sehr klare Aussage.“ Diese könne in der AfD keinen Platz haben.
Ob das Bundesschiedsgericht noch am Nachmittag eine Entscheidung trifft, war unklar.
Erstmeldung vom 13. Juli 2020:
Berlin/Stuttgart - Der Streit um die AfD-Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz soll in die nächste Runde gehen: Ein Schiedsgericht hat ihn für 27. Juli zu einer mündlichen Verhandlung nach Stuttgart geladen.
Im Mai war Kalbitz aus der Partei geworfen worden - danach hatte er gegen seinen Parteiausschluss geklagt. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied in rechtsextremen Organisationen gewesen zu sein, darunter, unter anderem bei der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) - gegen diese Entscheidung klagte Kalbitz und bestritt seine Mitgliedschaft bei der HDJ.
Zum Hintergrund: Mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke war Kalbitz einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“. Dieser hat sich - zumindest nach eigenen Angaben aus den Reihen der informellen Mitglieder - aber inzwischen aufgelöst.
Noch im März war dieser Flügel vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden.
Die AfD-Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, der nach dem Ausscheiden von Gauland in die Reihe der Parteichefs gewählt worden war, zeigten bisher unterschiedliche Meinungen zur Causa Kalbitz: Meuthen hatte sich dafür eingesetzt, die Parteimitgliedschaft von Kalbitz für nichtig zu erklären. Der Grund waren die mutmaßlich falschen Angaben beim Parteieintritt von Kalbitz. Chrupalla hatte bisher dafür plädiert, juristische Expertise einzuholen.
Zur mündlichen Verhandlung am 27. Juli in Stuttgart sind nun neben Kalbitz auch Meuthen und Chrupalla vom Schiedsgericht geladen worden. Ausdrücklich wies das Schiedsgericht daraufhin, dass eine Entscheidung auch ohne Anwesenheit von Kalbitz fallen kann.
Im Streit in der bayerischen AfD-Fraktion reiste prominente Unterstützung aus Berlin an: Parteichef Höcke wollte als Schlichter auftreten. (mm/tz) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.