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AfD-Chefin zieht mit Schusswaffen-Äußerung Kritik auf sich

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Scharfe Kritik von allen Seiten: Frauke Petry, Bundesvorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), hat den Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze gefordert. Foto: Bernd von Jutrczenka
Scharfe Kritik von allen Seiten: Frauke Petry, Bundesvorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), hat den Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze gefordert. © Bernd von Jutrczenka

Berlin - Die deutsche Polizei schießt an der Grenze auf Flüchtlinge? Für AfD-Chefin Petry ist das vorstellbar. Die Kritik an ihr reicht von «widerlich» bis «verroht». Mancher fühlt sich an DDR-Zeiten erinnert.

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat mit einer Äußerung zum Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien reagierten empört. CDU-Generalsekretär Peter Tauber fühlte sich an DDR-Zeiten erinnert. «Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden.» Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: «als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten».

SPD-Chef Sigmar Gabriel drang auf eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. «Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht», sagte Gabriel der «Bild am Sonntag». «Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.»

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung «inhuman, verroht und antidemokratisch». Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine «widerliche Geisteshaltung» vor. Bei der AFD handele es sich «mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei». Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch «gleicht inzwischen einer Verharmlosung», sagte Hofreiter der «Süddeutschen Zeitung» (Montag).

Petry hatte dem «Mannheimer Morgen» (Samstag) gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, «notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz». Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. «Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.» Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde. Ihre rechtspopulistische Partei erhielt mit radikalen Forderungen in der Flüchtlingsdebatte zuletzt wachsenden Zuspruch.

Polizei widerspricht Petry

Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. 

Im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) regelt Paragraf 11 den «Schusswaffengebrauch im Grenzdienst». Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen. Dies gelte für Personen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden.

Die GdP hält die Äußerung Petrys für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt «notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch» zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: «Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.»

dpa

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