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Kürzung der AfD-Landesliste in Sachsen - jetzt droht die Partei mit Neuwahlen

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Jörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD, sitzt in einem Saal des sächsischen Verfassungsgerichtshofes.
Jörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD, sitzt in einem Saal des sächsischen Verfassungsgerichtshofes. © dpa / Sebastian Willnow

In Sachsen wurde der die AfD-Landesliste auf 30 gekürzt. Die Partei fordert nun Neuwahlen, sollte sie mehr Sitze erreichen, als sie Kandidaten entsenden darf.

Update vom 1. September, 19.07 Uhr: Bei der Landtagswahl in Sachsen hat die AfD massiv zugelegt, nach aktuellen Hochrechnungen kommt sie auf 27,8 Prozent und liegt dabei nahe an der regierenden CDU mit 32,3 Prozent. 

Für eine Regierungsbildung wird die AfD von den anderen Parteien weitgehend abgelehnt – doch mit einem derart guten Ergebnis stünden der Partei laut Hochrechnung (18.57 Uhr) 38 Mandate zu. Vor Kurzem wurde aber gerichtlich verfügt, dass nur 30 AfD-Abgeordnete der Partei Plätze im Landtag bekommen. Alles kommt jetzt auf die Direktmandate der Partei an. Nun droht die Partei mit Neuwahlen, falls diese acht Plätze leer bleiben. „Wir haben ja schon vor der Wahl gesagt, wir werden in jedem Fall den Rechtsweg gehen, was die Listenstreichung betrifft“, sagte AfD-Landeschef Jörg Urban dem MDR.

Bei Anne Will geht es am Sonntagabend auch um die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen - bei den geladenen Gästen ist einigen Zuschauern etwas aufgefallen.

Ursprungsnews: Gericht bestätigt Kürzung der AfD-Landesliste in Sachsen

Update vom 28. August 2019, 14.43 Uhr: Die sächsische AfD hat im Zusammenhang mit der Kürzung ihrer Kandidatenliste zur Landtagswahl nun auch eine Strafanzeige gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) angekündigt. Wie schon in anderen Fällen geht es um Rechtsbeugung. „Wir wollen den Vorgang umfassend aufklären, damit die Demokratie in Sachsen keinen weiteren Schaden nimmt“, begründete Parteichef Jörg Urban am Mittwoch das Vorgehen. Weitere Strafanzeigen betreffen Innenminister Roland Wöller, Innenstaatssekretär Günther Schneider (beide CDU), Landeswahlleiterin Carolin Schreck und fünf Beisitzer im Landeswahlausschuss.

Der Wahlausschuss hatte Anfang Juli die 61 Bewerber umfassende AfD-Landesliste wegen formaler Mängel auf 18 Kandidaten gekürzt. Vor dem Verfassungsgericht in Leipzig erzielte die AfD später einen Teilerfolg und bekam 30 Bewerber bestätigt.

Die Ergebnisse, Reaktionen, Prognosen und aktuellen Meldungen bekommen Sie am Wahlsonntag in unserem Live-Ticker zur Landtagswahl in Sachsen.

Gericht bestätigt Kürzung der AfD-Landesliste in Sachsen - Partei plant weitere Schritte

Update vom 16. August 2019, 16.05 Uhr: Nun liegt das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Streit um die gekürzte Landesliste der AfD Sachsen für die bevorstehende Landtagswahl vor: Zumindest ein Teil der Liste wird wieder zugelassen.

Der Beschluss des Landeswahlausschusses verletze die AfD in ihrem Recht auf Gleichheit der Wahl, entschied das Gericht. Die Bewerber auf Platz 19 bis 30 werden zur Landtagswahl zugelassen - „im Übrigen werden die Beschwerden verworfen“, hieß es bei der Urteilsverkündung am Freitagnachmittag in Leipzig. Ursprünglich hatte die AfD 61 Listenplätze vergeben. 31 Bewerber bleiben also wegen Formfehlern bei den Nominierungsparteitagen ausgeschlossen.

Dass die Affäre damit final ausgestanden ist, ist allerdings zu bezweifeln. Die AfD hat weitere Schritte auch für die Zeit nach der Wahl angekündigt. Im schlimmsten Fall könnte somit eine Wahlwiederholung drohen. In Sachsen wird bereits am 1. September ein neuer Landtag gewählt.

Indes ist AfD-Politiker Björn Höcke außerdem beim Sommerinterview des MDR zu Gast.

Streit um Landesliste: AfD legt auch Beschwerde bei OSZE ein

Update vom 16. August 2019, 14.45 Uhr: Die Sächsische AfD hat nicht nur beim Verfassungsgerichtshof des Freistaats gegen die Kürzung ihrer Landesliste geklagt. Sie hat mit Blick auf die Landtagswahlen in Sachsen außerdem bei der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) Beschwerde eingelegt.

In der Beschwerde der AfD, die in dieser Woche veröffentlicht wurde, heißt es: „Wir haben Besorgnis darüber, dass die Wahlen nicht nach fairen Grundsätzen durchgeführt werden“, wofür auch die Kürzung der AfD-Liste für die Landtagswahl als Beispiel angeführt wird. Die OSZE schickt regelmäßig Wahlbeobachter zu verschiedenen Wahlen in Europa, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu überwachen.

Wurde die Landesliste der Sachsen-AfD zurecht gekürzt? Heute folgt Urteil

Update vom 16. August 2019, 6.45 Uhr: Das Urteil über die Beschwerde der AfD verkündet der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitagnachmittag.

In einem Eilverfahren entschieden Richter bereits im Juli, dass die AfD mit 30 Bewerbern bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten darf. Die Richter begründeten nach der mündlichen Verhandlung, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses „nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei. 

Das heutige Urteil wird gegen 16 Uhr erwartet.

Ursprungsartikel vom 15. August 2019: AfD in Sachsen - Gerichts-Urteil um Kürzung der Landesliste steht bevor

Dresden - Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Wahl in Sachsen erzielte die AfD Ende Juli vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig einen Teilerfolg. Die Partei darf bei der Wahl am 1. September nun mit 30 statt - wie zuvor befürchtet - mit nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das entschieden die Leipziger Richter Ende Juli im Eilverfahren. Am Freitag, 16. August wird der Sächsische Verfassungsgerichtshof sein abschließendes Urteil verkünden.

Der Landeswahlausschuss hatte die Anzahl der Listenplätze für die Partei zuvor von 61 auf 18 gekürzt. Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Anfang September Klarheit schaffen. Am Freitag wird ein Urteil erwartet.

Der Spitzenkandidat auf Listenplatz 1 ist Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender der AfD im Sächsischen Landtag.

Sachsen-AfD droht Kürzung der Landesliste? Verfassungsgericht entscheidet

Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Streit um die AfD-Landesliste ein wichtiges Signal. „Die Demokratie in Sachsen funktioniert, und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt“, erklärte Rößler in Dresden. 

Der Wählerwille muss sich im Parlament widerspiegeln, das ist eines der obersten Prinzipien in unserem Land“, betonte Rößler. „Über die maßgebliche Zusammensetzung des Landtags sollten die Wähler in freien Wahlen entscheiden.“ Die nun vorliegende Entscheidung ermögliche eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebe.

Sachsen: AfD sieht sich bei Landtagswahl als Opfer

Zuvor war die AfD Sachsen mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Die AfD sah sich im Fall der nicht zugelassenen Listenkandidaten für die Sachsen-Wahl als Opfer einer ungerechtfertigten Entscheidung.

Der Parteivorsitzende Alexander Gauland unterstellte dem sächsischen Landeswahlausschuss, er wolle die AfD mit formalen Tricksereien kleinhalten. „Die Oppositionspartei, die in Sachsen stärkste Partei werden könnte, soll mit Tricks sozusagen von ihrem Wahlsieg entmachtet werden“, sagte Gauland vor rund 800 Anhängern des rechtsnationalen „Flügels“ seiner Partei im thüringischen Leinefelde. „Das werden wir niemals zulassen.“

dpa/AFP

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