Indes ist AfD-Politiker Björn Höcke außerdem beim Sommerinterview des MDR zu Gast.
Update vom 16. August 2019, 14.45 Uhr: Die Sächsische AfD hat nicht nur beim Verfassungsgerichtshof des Freistaats gegen die Kürzung ihrer Landesliste geklagt. Sie hat mit Blick auf die Landtagswahlen in Sachsen außerdem bei der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) Beschwerde eingelegt.
In der Beschwerde der AfD, die in dieser Woche veröffentlicht wurde, heißt es: „Wir haben Besorgnis darüber, dass die Wahlen nicht nach fairen Grundsätzen durchgeführt werden“, wofür auch die Kürzung der AfD-Liste für die Landtagswahl als Beispiel angeführt wird. Die OSZE schickt regelmäßig Wahlbeobachter zu verschiedenen Wahlen in Europa, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu überwachen.
Update vom 16. August 2019, 6.45 Uhr: Das Urteil über die Beschwerde der AfD verkündet der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitagnachmittag.
In einem Eilverfahren entschieden Richter bereits im Juli, dass die AfD mit 30 Bewerbern bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September antreten darf. Die Richter begründeten nach der mündlichen Verhandlung, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses „nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei.
Das heutige Urteil wird gegen 16 Uhr erwartet.
Dresden - Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Wahl in Sachsen erzielte die AfD Ende Juli vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig einen Teilerfolg. Die Partei darf bei der Wahl am 1. September nun mit 30 statt - wie zuvor befürchtet - mit nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das entschieden die Leipziger Richter Ende Juli im Eilverfahren. Am Freitag, 16. August wird der Sächsische Verfassungsgerichtshof sein abschließendes Urteil verkünden.
Der Landeswahlausschuss hatte die Anzahl der Listenplätze für die Partei zuvor von 61 auf 18 gekürzt. Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Anfang September Klarheit schaffen. Am Freitag wird ein Urteil erwartet.
Der Spitzenkandidat auf Listenplatz 1 ist Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender der AfD im Sächsischen Landtag.
Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Streit um die AfD-Landesliste ein wichtiges Signal. „Die Demokratie in Sachsen funktioniert, und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt“, erklärte Rößler in Dresden.
Der Wählerwille muss sich im Parlament widerspiegeln, das ist eines der obersten Prinzipien in unserem Land“, betonte Rößler. „Über die maßgebliche Zusammensetzung des Landtags sollten die Wähler in freien Wahlen entscheiden.“ Die nun vorliegende Entscheidung ermögliche eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebe.
Zuvor war die AfD Sachsen mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Die AfD sah sich im Fall der nicht zugelassenen Listenkandidaten für die Sachsen-Wahl als Opfer einer ungerechtfertigten Entscheidung.
Der Parteivorsitzende Alexander Gauland unterstellte dem sächsischen Landeswahlausschuss, er wolle die AfD mit formalen Tricksereien kleinhalten. „Die Oppositionspartei, die in Sachsen stärkste Partei werden könnte, soll mit Tricks sozusagen von ihrem Wahlsieg entmachtet werden“, sagte Gauland vor rund 800 Anhängern des rechtsnationalen „Flügels“ seiner Partei im thüringischen Leinefelde. „Das werden wir niemals zulassen.“
dpa/AFP