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AfD: Parteivorstand berät über Auflösung von Höckes „Flügel“

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Seit einem Jahr beobachtet der Verfassungsschutz die AfD und insbesondere der „Flügel“ von Björn Höcke und die „Junge Alternative“. Der Bundesvorstand berät über eine Auflösung des Flügels.

Update vom 20. März 2020: Der AfD-Bundesvorstand berät über eine mögliche Auflösung der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Parteigruppierung "Flügel". Einen entsprechenden Vorschlag habe Parteichef Jörg Meuthen gemacht, dieser werde mit einer Reihe weiterer Vorschläge im Vorstand diskutiert, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Parteikreisen. Ein Beschluss zum künftigen Umgang mit dem "Flügel", der seit kurzem vom Verfassungsschutz beobachtet wird, soll am Nachmittag gefasst werden.

Dem AfD-Bundesvorstand gehört auch der brandenburgische Landeschef Andreas Kalbitz an, er gilt als eigentlicher Stratege des "Flügels" und arbeitet eng mit dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zusammen.

Aus zahlreichen westdeutschen AfD-Landesverbänden war in den vergangenen Tagen die Forderung gekommen, der Bundesvorstand müsse Maßnahmen gegen den "Flügel" ergreifen.

Björn Höcke und Andreas Kalbitz
Björn Höcke (l.) und Andreas Kalbitz. © dpa / Patrick Pleul

AfD: Verfassungsschutz warnt eindringlich vor Höckes Flügel - Müssen nun Polizisten Fraktion verlassen?

Update vom 13. März 2020: Der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Armin-Paulus Hampel, hat die bekanntesten Vertreter des vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsnationalen „Flügels“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, in Schutz genommen. „Ich erkenne an den Äußerungen von Herrn Höcke und Herrn Kalbitz nichts, was ich als rechtsextrem oder rechtsradikal sehen würde, gar nichts“, sagte er am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Der Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ in der Partei am Donnerstag zum Beobachtungsfall erklärt. Er sieht seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt. Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Kalbitz seien „Rechtsextremisten“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang.

Die AfD ist nach Ansicht Hampels eine Volkspartei, deshalb müsse man breit aufgestellt sein. Der „Flügel“ gehöre deshalb auch zur Partei, Rechtsextreme aber nicht.

AfD: Verfassungsschutz warnt eindringlich vor Höckes Flügel - Müssen nun Polizisten Fraktion verlassen?

Update vom 12. März, 16.30 Uhr: AfD-Mitglieder wehren sich gegen die angekündigten Maßnahmen des Verfassungsschutzes. Einhellig behaupten die AfDler, der Verfassungsschutz werde von den regierenden Parteien instrumentalisiert. Dabei werde mit Unterstellungen und Falschbehauptungen gearbeitet, sagte Sachsens AfD-Chef Jörg Urban. „Viele Ostdeutsche erinnert dieses Agieren an die Stasi der DDR." Urban gilt selbst als „Flügel"-Mann.

Die Entscheidung sei politisch längst getroffen worden, aber eben sachlich unbegründet und rein parteipolitisch motiviert, sagte der Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz auf Anfrage. Es würden alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um diese Entscheidung zu korrigieren.

Beide kündigten an, juristisch gegen die Beobachtung des „Flügels“ durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Der Thüringer AfD-Landeschef Stefan Möller warnte davor, AfD-Mitglieder im Staatsdienst - etwa Beamte - durch die Beobachtung des „Flügels“ zu benachteiligen. „Wenn es irgendwelche Repressalien gegen AfD-Mitglieder gibt, darf sich der Dienstherr warm anziehen. Wir werden unsere Mitglieder nicht im Stich lassen.“

Charlotte Knobloch begrüßt Maßnahme des Verfassungsschutzes zum „Flügel“ der AfD

Update vom 12. März, 13.30 Uhr: Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, begrüßt die Beobachtung des AfD-internen „Flügels“ durch den Verfassungsschutz: „Die Beobachtung des #Flügel​s durch das @BfV_Bund ist der einzig richtige Schritt und dringend geboten, um weiteren Schaden von unserer Demokratie abzuwenden. Am Ende braucht es mMn aber eine Beobachtung der ganzen #AfD, die in toto die freiheitliche Demokratie gefährdet“, schreibt sie auf Twitter.

AfD: Thüringer Polizisten die sollen die Erfurter AfD-Fraktion verlassen

Update vom 12. März, 12.40 Uhr: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Thüringer Polizisten, die der AfD-Fraktion im Erfurter Landtag angehören, zum Fraktionsaustritt aufgefordert. Die drei Polizisten in der Thüringer AfD-Fraktion seien der Verfassungstreue verpflichtet, sagte GdP-Bundesvize Jörg Radek am Donnerstag dem Handelsblatt. "Daraus ergibt sich für die GdP: Entweder sie verlassen die Fraktion oder legen den Polizeidienst nieder."

Hintergrund ist die Einstufung des rechtsnationalen "Flügels" der AfD um den Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke durch den Verfassungsschutz. "Nach Höckes oft eindeutigen Äußerungen ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zwangsläufig", sagte Radek.

AfD: Verfassungsschutz stuft Höckes „Flügel“ als rechtsextrem ein

Update vom 12. März, 12.25 Uhr: Der Amtspräsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, wählte deutliche Worte zum „Flügel“ und Björn Höcke: Es sei Tatsache, dass der „Flügel" die freiheitliche Grundordnung und die Menschenwürde missachte. Die Einstufung Höckes als Rechtsextremist unterstreicht der Amtspräsident mit Zitaten Höckes bei verschiedenen Anlässen, wenn er von „Kultureller Kernschmelze“ durch die Zuwanderung sprach oder in seinem Buch schrieb, dass „wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind" mitzumachen."

Der Verfassungsschutz zieht als Begründung die Eigenaussage der Mitglieder heran, rund 7000 Anhänger zu haben, das seien doppelt so viele sei wie die NPD. Ausschlaggebend sei auch die Beziehung Höckes zum rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek und dem als rechtsextrem eingestuften Pegida-Gründer Lutz Bachmann. Zum Entschluss habe auch der Bedeutungszuwachs von Björn Höcke und Andreas Kalbitz geführt, außerdem die zunehmende Strukturierung und feststellbare, verstärkte Vernetzung in der rechtsextremen Szene, und die fortdauernde Reproduktion und Verbreitung zentraler Dokumente, die bereits als rechtsextrem eingestuft worden seien. Besonderes Augenmerk haben die Verfassungsschützer dabei auf das letztjährige Kyffhäusertreffen, gelegt, bei dem Höcke regelrecht inszeniert worden sei, sowie „kultartige Elemente" stattgefunden hätten.

Verfassungsschutz: „Dies ist eine Warnung an alle Feinde der Demokratie.“

Offiziell ist die Gruppierung nicht Teil der Partei, doch auch die gesamte AfD rückt verstärkt in den Fokus, nicht zuletzt aufgrund von Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden und Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland, der unter anderem sagte: „Höcke ist die Mitte der Partei."

„Wir wissen heute, dass Demokratien scheitern können, wenn ihre Gegner sie von innen aushöhlen. Das hat uns die Geschichte gelehrt. Wir arbeiten hart daran, dass sie solche Zeiten nicht wiederholen", sagt Haldenwang. Er schließt: „Dies ist eine Warnung an alle Feinde der Demokratie."

Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten in Deutschland gab Haldenwang mit nunmehr 32.000 an.

AfD: „Flügel“ darf nun geheimdienstlich überwacht werden

Update vom 12. März, 11.30 Uhr: Der Verfassungsschutz lege den Fokus auf alle Erscheinungsformen von Rechtsextremismus in Deutschland, teilt der Amtspräsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, bei einer Pressekonferenz in Berlin mit. Dazu werde unter anderem auch eine Zentralstelle für rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Dienst eingerichtet. Dann folgt die wichtigste Ankündigung des Tages: „Den „Flügel“ und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ der AfD sehen wir als erwiesen rechtsextreme Bestrebung an“, sagt Haldenwang, und: „Björn Höcke und Andreas Kalbitz, beide Personen sind Rechtsextremisten.“ Die bisherigen extremistischen Anhaltspunkte gegenüber dem Partei-Flügel und den Politikern hätten sich bestätigt.

Damit ist der Partei-Flügel ein offizieller Beobachtungsfall und kann mit geheimdienstlichen Mitteln wie V-Männern und dem Mitlesen von Nachrichten überwacht werden.

AfD: Verfassungsschutz bezeichnet Flügel als „rechtsextreme Bestrebung“

Erstmeldung vom 12. März: Berlin - Der  rechtsnationale „Flügel“, der von Politikern der AfD gegründet wurde, ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Laut der Deutschen Presse-Agentur sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat daher eine Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin anberaumt - ohne weitere Details zu nennen. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Verfassungsschutz beobachtet AfD: Funktionäre veröffentlichen Stellungnahmen

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen sie frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden.

Das im vergangenen Jahr erstellte Verfassungsschutzpapier sei „ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut", erklärte AfD-Parteichef Jörg Meuthen. Der Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke, der auch einer der „Flügel"-Chefs ist, schrieb in einer Stellungnahme, seine Forderung nach einer De-Islamisierung Deutschlands und Europas sei nicht gegen die grundgesetzlich verankerte Glaubensfreiheit gerichtet. Auch habe er damit nicht die kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern gemeint.

AfD: „Flügel“ und „Junge Alternative“ seit 2019 als „Verdachtsfall“ eingestuft

Die Gesamtpartei AfD war Anfang vergangenen Jahres als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD-Teilorganisationen „Flügel" und „Junge Alternative" behandelt das Bundesamt dagegen als Verdachtsfall. Bei einem Verdachtsfall sind auch nachrichtendienstliche Mittel wie Observation, der Einsatz von V-Leuten oder eine Speicherung personenbezogener Daten möglich.

Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau* waren vermehrt Kritik und Forderungen* laut geworden, die gesamte AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Video-Kommentar zur AfD: Kann es in einem Land mit unserer Vergangenheit wirklich richtig sein, neutral gegenüber der AfD zu sein?

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