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Anwalt klagt gegen Merkels Instagram-Postings - schwere Auswirkungen drohen

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Ist bald Schluss mit Merkel-Posts aus dem Bundestag?
Ist bald Schluss mit Merkel-Posts aus dem Bundestag? © AFP / JOHN MACDOUGALL

Auf Instagram wollen viele zum Influencer werden. Die Bundeskanzlerin auch? Ein Jurist erwägt jetzt Schritte.

Berlin - Die Bundesregierung postet eifrig auf Instagram, Youtube, Facebook & Co. Aber darf sie das auch? Nein, ist sich der Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow sicher - sie verletze damit die „Integrität der Meinungsbildung“. Deshalb klagt er jetzt vor einem Berliner Gericht gegen das Bundespresseamt, wie der Tagesspiegel berichtet. Der Zeitung liegt die Antragsschrift vor.

Engelbrechten-Ilow findet die inhaltliche Ausrichtung der regierungsamtlichen Social-Media-Kanäle zu einseitig. Er führt auch die Freiheit, von staatlicher Information verschont zu bleiben, an. Die Bundesregierung hingegen umgehe mit ihren Postings journalistische Medien und nehme direkt Einfluss auf die Meinungsbildung.

Merkel auf Instagram & Co.: Regeln von 1977

Die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamtes wurden lange vor Instagram & Co. festgelegt, nämlich 1977 - gelten aber dem Bericht zufolge auch für diese Kanäle. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, „regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit sei notwendig, um informiert wählen zu können oder andere politische Handlungsmöglichkeiten wahrzunehmen“.

Allerdings: Wenn zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) etwas streamt oder postet, ist sie zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet, muss sich in Wahlzeiten zurückhalten - und nicht zu reklamehaft in ihren Inhalten sein. Denn Staatsorganen ist es „verwehrt, durch besondere Maßnahmen (…) auf die Willensbildung des Volkes bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht in Staatsorganen zu erhalten oder zu verändern.“

Angela Merkel: Wird ihr Social Media verboten?

Kurzum, Politiker sollten sich mit Fingerspitzengefühl auf Social Media bewegen. Keine einfache Aufgabe, sind doch Instagram & Co. die Definition der Selbstinszenierung.

„Bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verschwimmen bewusst eng gesetzte rechtliche Grenzen zusehends“, zitiert der Tagespiegel Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. In der Unionsfraktion dagegen stoße das Thema auf Unverständnis: „Kein Kommentar.“

Böhmermann über „Staatsfernsehen“ auf Youtube

Der Satiriker Jan Böhmermann dagegen hat das Thema bereits im März 2018 in seiner ZDF-Neo-Sendung beleuchtet. „Das Internet ermöglicht ja, dass ich mir sozusagen meinen eigenen Sender baue“, hatte Merkel einst im Interview mit dem Youtuber LeFloid gesagt. Böhmermann zeigte den Clip im „Neo Magazin Royale“ unter dem Motto „Verwandlung der Bundesregierung in einen Internet-Rundfunksender" und fragte: „Warum klagt keiner?“

Jetzt macht Engelbrechten-Ilow genau das - wird wohl aber eher keinen Erfolg haben. Dem Tagesspiegel zufolge hält die Bundesregierung die Klage für unzulässig.

frs

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