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Nächstes Baerbock-Versäumnis: Grüne muss Ehrenämter „nachmelden“ - Bundestags-Regel gebrochen

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Annalena Baerbock
Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin der Grünen, bei einer Wahlkampfrede. (Archivfoto) © Soeren Stache/dpa

Annalena Baerbock musste „Korrekturen am Lebenslauf“ vornehmen lassen. Dabei ist offenbar das Versäumnis aufgefallen - die Grünen kommen nicht zur Ruhe.

Berlin - Der Rummel um Fehler in der Selbstdarstellung von Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock* nimmt vorläufig kein Ende: Baerbock hat nun drei ehrenamtliche Tätigkeiten auf ihrer Bundestagsseite hinzufügen müssen - sie hatte diese zu spät nachgemeldet. Das bestätigte am Freitag eine Sprecherin der Grünen-Chefin der dpa.

Zuvor hatte die Bild über die verspäteten Nachmeldungen berichtet und dabei auf eine Mitteilung der Organisation abgeordnetenwatch.de vom Vortag verwiesen. Für die Grünen kommt die erneute Querele in der heißen Wahlkampf-Phase vor der Bundestagswahl* zur Unzeit. Erst diese Woche hatte die Partei ihre Wahlkampagne vorgestellt. Auch in der Hoffnung, nach dem Dauerfeuer auf Spitzenkandidatin Baerbock und sinkenden Umfragewerten* wieder Aufwind zu gewinnen.

Baerbock wieder in Schwierigkeiten: Fehler fällt bei „Aktualisierungen am Lebenslauf“ auf

Den Informationen zufolge veröffentlichte die Verwaltung des Bundestags am Donnerstag drei neue ehrenamtliche Funktionen der Kanzlerkandidatin beim Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), beim European Council on Foreign Relations (ECFR) und bei der grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung.

„Im Rahmen der im Juni vorgenommenen Aktualisierungen am Lebenslauf“ habe Baerbocks Büro dem Bundestag „aktive und beendete Mitgliedschaften“ nachgemeldet, teilte die Sprecherin mit. Die drei Ehrenämter seien Teil dieser Nachmeldungen gewesen. Nach der Prüfung durch die Bundestagsverwaltung seien „diese nun auch auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht worden“. Baerbock habe für keine der Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Grüne: Baerbock muss Ehrenämter nachmelden - Bundestag bestätigt Pflichtverletzung

Die Sprecherin bestätigte, dass die Aufnahme der Ehrenämter teils mehrere Jahre zurückliege und dass die Tätigkeiten früher hätten gemeldet werden müssen. Demnach wäre die Nachmeldung der Ehrenämter innerhalb von drei Monaten verpflichtend gewesen. Ein Sprecher des Bundestags ergänzte, dass die Anzeigepflicht innerhalb dieser Frist für entgeltliche und unentgeltliche Tätigkeiten gleichermaßen gelte.

Aus der Aktualisierung auf der Bundestagsseite geht hervor, dass Baerbock etwa die Funktion innerhalb der Heinrich-Böll-Stiftung bereits im Jahr 2018 aufgegeben hatte und sie viel früher hätte anzeigen müssen. Baerbock war bereits wegen Korrekturen an ihrem Lebenslauf in der Kritik*.

Baerbock hatte zuvor auch von ihrer Partei erhaltene Sonderzahlungen zu spät an den Bundestag gemeldet. In die Kritik geraten war die Kanzlerkandidatin der Grünen zuletzt zudem wegen umstrittener Passagen in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch. Die Partei hatte zuletzt versucht, nach den Turbulenzen um Baerbock wieder in die Offensive zu gelangen - unter anderem mit Auftritten von Co-Chef Robert Habeck* und demonstrativer Selbstkritik im TV*. Baerbock selbst ist zuletzt angesichts der Flut-Katastrophe im Westen Deutschland vorzeitig aus dem Urlaub zurückgekehrt. (dpa/fn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Bei Merkur.de* auch interessant: Baerbocks Co-Autor meldet sich zu Wort - und will mit der Buch-Endfassung „nichts zu tun“ haben

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