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Rechtsextremismus-Skandal: Flüchtlingsamt Bamf entlässt zwei Mitarbeiter - Verwirrung bei Überprüfung

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Bayern, Nürnberg: Außenansicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Zwei Mitarbeiter des Bamf wurden wegen Rechtsextremismus entlassen. © Daniel Karmann/dpa

Das Flüchtlingsamt Bamf hat zwei Mitarbeiter wegen des Rechtsextremismus-Verdachts entlassen. Die Mitarbeiter waren bei der Einstellung nicht aufgefallen. Bei den Überprüfungen fehlen gesetzliche Regelungen.

Nürnberg - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat laut der Welt seit 2017 zwei Mitarbeiter wegen rechtsextremistischen Verhaltens entlassen. Einer der Mitarbeiter habe sich öffentlich antisemitisch geäußert, der andere sei Mitglied der Neonazi-Gruppe „Hammerskins“ gewesen und wurde demnach vom Verfassungsschutz bereits vor Arbeitsbeginn beim BAMF als Rechtsextremist eingestuft. Das teilte ein Bamf-Sprecher gegenüber der Welt mit. Das Amt gehe „Fällen von rechtsextremistischen Verhaltensweisen unter seinen Mitarbeitenden konsequent nach“.

Bamf-Mitarbeiter Mitglied bei Skinheadorganisation - Bamf fehlt im Lagebericht zu „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“

Der rechtsextreme Mitarbeiter war bei seiner Einstellung nicht aufgefallen. Die Gruppe „Hammerskins“ gilt als wichtigste international tätige Skinheadorganisation, die unter anderem Konzerte veranstaltet.

Vergangene Woche war erstmals ein Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Rechtsextremisten* in Sicherheitsbehörden“ vorgestellt worden. Demnach wurden bei Sicherheitsbehörden des Bundes zwischen 2017 und März 2020 insgesamt 13 Mitarbeiter wegen rechtsextremer Vorfälle aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das Bamf gilt nicht als Sicherheitsbehörde und wurde deswegen in dem Lagebericht nicht berücksichtigt. Das Bundesamt solle aber laut Innenministerium im nächsten Schritt noch analysiert werden.

Bamf entlässte Rechtsextreme Mitarbeiter - Keine Überprüfung bei Neueinstellung

Anders als bei klassischen Sicherheitsbehörden sind beim Bamf Sicherheitsüberprüfungen kein Standard bei Neueinstellungen. Das erklärte die Behörde gegenüber der Welt. Kontrollen fänden ausschließlich für Mitarbeiter in „sicherheitsempfindlichen Bereichen“ statt. Also nur für Neueinstellungen bei der Einheit „Sicherheit im Asylverfahren“ oder aber für leitende Mitarbeiter oder sogenannte „Sonderbeauftragte für die Sicherheit im Asylverfahren“ in den Außenstellen.

„Für eine flächendeckende Sicherheitsüberprüfung des BAMF-Personals beziehungsweise eine obligatorische Sicherheitsüberprüfung bei Neueinstellungen fehlt dem BAMF derzeit die Rechtsgrundlage in Form einer spezialgesetzlichen Regelung“, so der Behördensprecher.

Waffenhandel bayerischer Rechtsextremisten aufklären!*“ Das fordern die Grünen nach einer aktuellen Anfrage. Aus dieser geht auch hervor, wie ernst das Problem ist. (AFP) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes

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