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Der „Buchhalter von Auschwitz“: Früherer SS-Mann Oskar Gröning ist tot

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Oskar Gröning
Oskar Gröning sitzt im Gerichtssaal. © dpa / Julian Stratenschulte

Der frühere SS-Buchhalter Oskar Gröning ist im Alter von 96 Jahren gestorben.

München - Der wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilte Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning ist Medienberichten zufolge tot. Gröning sei bereits am Freitag im Alter von 96 Jahren gestorben, berichtete "Spiegel Online" am Montag. Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtete auf ihrer Website, Grönings Anwalt habe gegenüber der Zeitung den Tod bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Hannover und das niedersächsische Justizministerium wurden nach eigenen Angaben über den Tod informiert.

Die beiden Behörden wollten den Tod nicht bestätigen. Ihnen lag nach eigenen Angaben keine Sterbeurkunde vor. Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mit, im Ministerium sei "heute - ebenso wie bei der Staatsanwaltschaft Hannover - ein Schreiben des Anwalts von Herrn Gröning eingegangen", "wonach Herr Gröning am vergangenen Freitag verstorben sein soll". Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte der AFP den Eingang des Schreibens von Grönings Anwalt.

Gröning machte detaillierte Auzssagen über seine Erfahrungen in Auschwitz

Gröning war im Jahr 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gnadengesuch hatte der Oberstaatsanwalt Lüneburg im Januar abgelehnt.

Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz. Die Anklage hatte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion beschränkt, während derer im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten mehr als 400.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden waren.

Während des bundesweit und international viel beachteten mehrmonatigen Prozesses vor dem Landgericht in Lüneburg gestand Gröning umfassend, schilderte seine Erfahrungen in Auschwitz-Birkenau teilweise detailliert und bekundete mehrfach Reue. Das war eine Ausnahme in sogenannten NS-Prozessen, in denen Angeklagte meist schwiegen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte Gröning im November 2017 trotz seines hohen Alters Hafttauglichkeit bescheinigt.

AFP

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