Pro Wahlzettel dürfen fünf Kreuze gemacht werden. Diese können entweder aufgeteilt oder dem gleichen Kandidaten bzw. der Partei gegeben werden. Für die Briefwahl gilt dasselbe.
Die Sieger aus dem jeweiligen Wahlkreis stellen nachher 71 Sitze des neuen Parlaments. Weitere 50 werden von den Parteien selbst bestimmt. Je nachdem, wie viele Stimmen sie über die gelben Wahlzettel gesammelt haben, dürfen sie mehr oder weniger Abgeordnete entsenden.
Für Wähler ist es wichtig zu wissen, dass man keinesfalls mehr als fünf Kreuze verteilen darf. Sonst ist der Stimmzettel ungültig und wird nicht gezählt. Weniger Kreuze zu machen ist hingegen erlaubt. Wer trotzdem nicht weiß, wohin mit seinen Kreuzen, dem stehen Entscheidungshilfen wie der Wahl-O-Mat zur Verfügung. die wichtigsten Aussagen der Parteiprogramme für die Bürgerschaftswahl, haben wir ihnen jedoch zusätzlich zusammengefasst.
Alle Hochrechnungen verfolgen Sie am Wahlabend in unserem Live-Ticker zur Hamburg-Wahl. Alle Ergebnisse - samt denen von der letzten Wahl - haben wir außerdem nochmal separat aufgeschrieben.
Update vom 23. Februar: Am Ende musste ein Wähler bei der Bürgerschaftswahl seine Stimme unter skurrilen Umständen auf der Straße abgeben.
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pks