Der Zettel, welcher der Wahlbenachrichtigung für die Bürgerschaftswahl in Hamburg beiliegt, darf allerdings nicht als Stimmzettel benutzt werden. Den Bürgern werden vor Ort im Wahllokal die richtigen Wahlscheine ausgehändigt. Allgemein wird die Benachrichtigung zum Wählen nicht benötigt, lediglich der Personalausweis.
Falls man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte man sich trotzdem an die zuständige Wahldienststelle wenden. Möglicherweise steht man nicht im Wählerverzeichnis und kann möglicherweise dann auch nicht wählen.
Wer noch nicht weiß, welche Partei er wählen soll, dem steht mit dem Wahl-O-Mat ein sinnvolles Toll zur Verfügung. Für genauere Informationen stehen die Wahlprogramme der Parteien zur Verfügung. Am Wahlabend verpassen Sie keine Entwicklung mit unserem Live-Ticker, die endgültigen Ergebnisse erfahren Sie hier.
Am Tag der Wahl waren manche Hamburger der Meinung, der kleine Skandal um einen Rollstuhlfahrer hätte vermieden werden können - hätte der Mann doch vorher auf seine Wahlbenachrichtigung gesehen.
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pks