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Brief nicht abgeschickt? So können Sie Ihre Stimme noch per Briefwahl abgeben

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Die Frist für die Briefwahl ist bereits verstrichen.
Die Frist für die Briefwahl ist bereits verstrichen. © dpa

Sie haben die Briefwahlunterlagen zu Hause, aber komplett vergessen, sie zur Post zu bringen? Hier erfahren Sie, wie Sie trotzdem noch per Briefwahl heute Ihre Stimme abgeben können.

Die Bundestagswahl 2017 hat begonnen. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, den Wahlbrief auch schon ausgefüllt, dann aber vergessen hat, ihn zur Post zu bringen, hat heute noch eine letzte Chance: persönlich vorbei gehen und den Umschlag abgeben oder einschmeißen.

Der Bundeswahlleiter teilt dazu mit: „Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2017 müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, dem 24. September 2017, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.“ Die zuständige Stelle ist auf dem Wahlbriefumschlag angegeben. Sie haben also noch bis heute Abend die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

Was Sie auch noch machen können: Sie können mit dem Wahlschein aus Ihren Briefwahlunterlagen am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort abstimmen.

Heute wählt Deutschland seinen neuen Bundestag. Was die letzten Umfragen vor der Bundestasgwahl sagen, können Sie unter diesem Link nachlesen. Außerdem können Sie ab 18 Uhr Prognosen und Umfragen in unserem Live-Ticker verfolgen.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken: Wann muss der Brief in den Briefkasten?

Der Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingeht. Deshalb sollte der Brief deutschlandweit spätestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag versendet werden, so die offizielle Empfehlung des Bundeswahlleiters - das wäre Donnerstag, der 21. September gewesen. Gestern war also die letzte Chance, den Brief per Post zu schicken.

Innerhalb Deutschlands kann der rote Wahlbriefumschlag unfrankiert zur Post gebracht werden. Will man den Briefumschlag dagegen aus dem Ausland versenden, muss man das Porto selbst zahlen. Zu früh kann man den Wahlbrief übrigens nicht abschicken: Sobald die Unterlagen angekommen sind, kann man sie auch wieder - ausgefüllt! - zurücksenden.

Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie übrigens bis Samstag, 3. September erhalten haben.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken: So funktioniert die Briefwahl

Kranke, Urlauber und Sonntagsarbeiter nutzen sie ebenso wie Häftlinge - die Briefwahl. Sie ermöglicht den Wählern, ihre Stimme schriftlich abzugeben, anstatt ins Wahllokal zu gehen. In den letzten Jahren wurde die Alternative zur Urnenwahl bei den Deutschen immer beliebter: Während 1957 laut wahlrecht.de erst 4,9 Prozent der Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, waren es bei der Bundestagswahl 2013 bereits 24,3 Prozent. In diesem Jahr gibt es gar schon jetzt einen neuen Rekord. Aber was sollte ganz allgemein bei der Briefwahl beachtet werden?

Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl abstimmen, der wahlberechtigt ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Seit 2008 ist es auch nicht mehr notwendig, spezielle Gründe für die Briefwahl anzugeben. 

Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken: Wo und bis wann können die Unterlagen zur Briefwahl beantragt werden?

Wer sich für die Briefwahl entschieden hat, sollte zunächst einen Wahlschein beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der einfach zurückgesendet werden kann. Es ist aber auch möglich, den Antrag für den Wahlschein formlos zu stellen. Dann sollten folgende Informationen enthalten sein: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift. Den Antrag stellt man persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde, viele Kommunen bieten den Service inzwischen auch online an. Allerdings können die Scheine nicht telefonisch bestellt werden.

Der Wahlschein sollte laut dem Bundeswahlleiter möglichst früh beantragt werden, dies kann auch schon vor dem Eintreffen der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Spätestens bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18 Uhr muss der Antrag jedoch eingereicht worden sein - das ist im Fall der Bundestagswahlen 2017 der Freitag, 22. September 2017. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung, kann der Schein aber auch noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr bestellt werden. All das sollte dann natürlich persönlich bei der zuständigen kommunalen Stelle erledigt werden.

Die Gemeinde verschickt den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen dann an die Wohnanschrift oder, auf Antrag, an eine andere Adresse. Dies passierte frühestens ungefähr sieben Wochen vor der Bundestagswahl, da die Stimmzettel erst gedruckt werden mussten. Alternativ kann man den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde abholen. Es ist laut der Homepage des Freistaats Bayern auch möglich, eine andere Person durch schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins zu berechtigen.

Wie sollen die Unterlagen ausgefüllt werden?

Nach dem erfolgreichen Antrag versenden die Behörden neben dem Wahlschein auch einen amtlichen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. 

Zuhause muss dann dafür gesorgt werden, dass die Wahl persönlich und geheim stattfindet. Dementsprechend sollte der Wahlberechtigte unbeobachtet seine Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen.

Anschließend sollte der Stimmzettel in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) gelegt und zugeklebt werden. Danach ist die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Zusammen mit dem blauen Umschlag muss dann der Wahlschein in den roten Umschlag gesteckt werden.  

Im Anschluss kleben Sie den roten Umschlag zu und geben ihn entweder unfrankiert (innerhalb Deutschlands) oder frankiert (außerhalb Deutschlands) bei der Post ab. Oder Sie geben den roten Umschlag bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt ab. 

Was sollten Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, beachten?

Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sollten vor der Briefwahl zunächst prüfen, ob sie wahlberechtigt sind. Dies ist laut Auswärtigem Amt erstens der Fall, wenn sie nach der Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Der Aufenthalt darf dabei nicht länger als 25 Jahre zurück liegen. Sie sind außerdem wahlberechtigt, wenn sie „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“. In der Regel ist diese Bedingung erfüllt, wenn Auslandsdeutsche beispielsweise weiterhin in Deutschland arbeiten oder durch Mitarbeit bei einer deutschen Partei „in erheblichem Umfang“ am politischen Leben in Deutschland teilnehmen. Dagegen reicht es laut Bundeswahlleiter nicht aus, wenn beispielsweise regelmäßig deutsche Medien gelesen werden.

Alle Wahlberechtigten ohne Wohnsitz in Deutschland müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, bevor sie - beispielsweise per Briefwahl - ihre Stimme abgeben können. Er muss vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Üblicherweise ist laut Auswärtigem Amt diejenige Gemeinde zuständig, bei der man zuletzt in Deutschland gemeldet war. Hatte man noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, lässt man sich bei der Gemeinde ins Wählerverzeichnis eintragen, mit der man sich am engsten verbunden fühlt. 

Die Briefwahlunterlagen können Auslandsdeutsche, die in Ländern mit unzuverlässigem Postsystem leben, auch bei der nächsten Auslandsvertretung abgeben. Dann werden die Umschläge kostenfrei per Diplomatenpost nach Deutschland weitergeleitet.

Wer zählt die Briefwahl aus?

Die Stimmen der Briefwähler zählen so genannte Briefwahlvorstände aus, die innerhalb jedes Wahlkreises eingesetzt sind. Das vorläufige Ergebnis enthält bereits die Stimmen der Briefwähler. 

In Österreich kam es bei der Auszählung bei den Bundespräsidentenwahlen 2016 zu Unregelmäßigkeiten, die das Innenministerium anzeigte. In mehreren Bezirken seien Briefwahlstimmen zu früh und ohne Zeugen gewertet worden, hieß es. Später zog die FPÖ aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Wahl vor das Verfassungsgericht - und bekam Recht. Die Bundespräsidentenwahl musste daraufhin wiederholt werden. 

Welche Nachteile hat die Briefwahl?

Abgesehen von Ungereimtheiten bei den Auszählungen birgt die Briefwahl noch einige weitere Risiken.

Beispielsweise kann der Wahlschein samt Unterlagen auf dem Weg zum Wahlberechtigten verloren gehen. So häuften sich bei den letzten Bundestagswahlen Beschwerden über nie angekommene Briefwahlunterlagen, etwa auch in München gab es Verzögerungen beim Versand der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahlen 2013, wie Sie bei Merkur.de* lesen können. Außerdem hatte in Hallbergmoos im Landkreis Freising in Bayern ein Postbote Wahlbenachrichtigungen laut Merkur.de* ins Gebüsch geworfen. Bei Briefwahlunterlagen ist dies insofern problematisch, als dass man für die persönliche Wahl im Wahllokal nach Beantragung der Briefwahl erst einmal gesperrt ist. Deshalb ist es in einem solchen Fall wichtig, Ersatzunterlagen anzufordern.

Andere Briefwähler bekamen 2013 zwar Post, aber die falsche. Wie der Spiegel berichtet, erhielten Wähler in Bochum beispielsweise Stimmzettel aus dem Nachbarwahlkreis. Der Sprecher der Stadt mutmaßte gegenüber dem Spiegel, dass „jemand in die falsche Kiste gegriffen hat“. In Oberhausen wurden laut Spiegel dagegen veraltete Unterlagen von 2009 an die Briefwähler versendet. Einige Fürstenfeldbrucker in Bayern erhielten bei den letzten Bundestagswahlen derweil gleich zweimal die Briefwahlunterlagen (laut Merkur.de*).

Sind die richtigen Unterlagen beim Wähler angekommen, bestehen noch weitere Gefahren. So überprüft bei der Abstimmung am Küchentisch niemand die Einhaltung des Wahlgeheimnisses: Vielleicht beeinflussen Anwesende die Wahl, möglicherweise wird der Stimmzettel sogar zusammen mit einem Stimmenkäufer ausgefüllt. Nicht zuletzt könnten die Wahlunterlagen leer verkauft werden.

Darüber hinaus existiert ein gewisses Risiko, dass der vom Wähler zurückgesendete Stimmzettel auf dem Weg zur Behörde verloren geht. Wie die Berliner Morgenpost schreibt, wurden zum Beispiel bei den Europawahlen 2009 800 Stimmzettel bei der Post vergessen - und dementsprechend nicht mitgezählt. Denkbar ist auch, dass die Unterlagen auf dem Postweg gestohlen werden. 

So ist die Briefwahl zwar ein gutes Mittel, um unkompliziert auch die Stimmen zum Beispiel von Gefangenen und Kranken berücksichtigen zu können. Aus reiner Bequemlichkeit ist von einer Briefwahl allerdings eher abzuraten: "Wer persönlich zur Urne geht, hat den Akt des Wählens selbst in der Hand. Wer per Brief wählt, geht immer ein gewisses, wenn auch geringes Risiko ein,“ äußerte sich das Büro des Bundeswahlleiters gegenüber dem Spiegel.

Welche Alternativen zur Briefwahl existieren?

Die Briefwahl ist damit nicht immer das beste Mittel, um seine Stimme abzugeben. Es existieren allerdings einige Alternativen zur klassischen Briefwahl am eigenen Küchentisch.

Beispielsweise kann die Briefwahl schon vor dem Wahltermin in der zuständigen Gemeinde ausgeübt werden. Dann können die Wahlunterlagen auf dem Postweg nicht verloren gehen, auch das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Außerdem gibt es laut Bundeswahlleiter am Wahlsonntag selbst die Möglichkeit, in einem anderen Wahlbezirk zu wählen. Die Voraussetzung: Dieser Wahlbezirk muss innerhalb des eigenen Wahlkreises liegen. Für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlbezirk muss ein Wahlschein beantragt werden. Diesen Wahlschein muss man dann dem Wahlvorstand im entsprechenden Wahlbezirk vorzeigen. Dann erhält man einen Stimmzettel und kann wählen.

Teilweise kommen auch sogenannte bewegliche Wahlvorstände in kleine Krankenhäuser und Pflegeheime. Das bedeutet schlicht, dass die Wahlhelfer samt Wahlurne zu den jeweiligen Einrichtungen fahren. Bisher werden die beweglichen Wahlurnen jedoch noch relativ selten eingesetzt. Ein Stellvertreterwahlrecht, bei dem die eigene Stimme auf einen Stellvertreter übertragen werden kann, gibt es in Deutschland dagegen nicht.

Letztendlich bleibt es jedem Wahlberechtigten selbst überlassen, auf welche Weise er sein Kreuzchen macht. Natürlich bergen auch die vorgestellten Alternativen Nachteile und Risiken. Der einfachste und sicherste Weg zur Stimmabgabe bleibt wohl für ein Gros der Bürger der klassische Gang zu Wahlurne am heutigen Sonntag der Bundestagswahlen 2017.

Updates zur Bundestagswahl

Update vom 22. September 2017: Welche Koalitionen nach der Bundestagswahl möglich sind, haben wir unter diesem Link für Sie zusammengefasst.

Update vom 3. September 2017: Bereits vor dem TV-Duell gab es viel Kritik an Kanzlerin Angela Merkel - wie wird sich Herausforderer Martin Schulz am Sonntag schlagen? In unserem Live-Ticker erfahren Sie es!

Update vom 28. August 2017: Die Unterlagen sind versandt - und sie werden offenbar auch benötigt. Wie eine aktuelle Insa-Umfrage ergab, wollen so viele Bürger wie nie zuvor die Briefwahl in Anspruch nehmen. 30 Prozent der Befragten möchten demnach per Brief abstimmen. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte der Anteil der Briefwähler noch 24,6 Prozent betragen.

Update vom 24. August 2017: Die Wahlbenachrichtigung wurden versendet. Damit werden die Wähler darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind. Mit der Wahlbenachrichtigung erhält man die Möglichkeit sich für die Briefwahl anzumelden. 

Update vom 26. Juli 2017: Wie die Briefwahl funktioniert ist klar, allerdings braucht man dafür auch eine Wahlbenachrichtigung. Wann man die Wahlbenachrichtigung erhält, erfahren Sie in diesem Artikel.

Update vom 24. Juli 2017: Es scheint, als wollten die Grünen für die anstehenden Wahlen besondere Akzente auf ihr ursprüngliches Kernthema, den Umweltschutz, setzen. Doch mit welchen anderen Themen wollen die Grünen bei den Wählern punkten? Und die FDP will den Wiedereinzug in den Bundestag schaffen. Das ist das Wahlprogramm der freien Demokraten.

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes

bau/fn

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