Corona: Karlsruhe lehnt Eilanträge ab - nächtliche Ausgangssperre bleibt vorerst in Kraft
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte mit, dass Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt worden seien.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die in der Bundesnotbremse festgelegte nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Damit sei aber nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Dies werde noch im Hauptverfahren geprüft. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt.
Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. „Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck“, heißt es in dem Beschluss. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht „eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen“.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab - nächtliche Ausgangssperre bleibt vorerst in Kraft
„Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein“, heißt es in der Mitteilung. Die Folgen wirken sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft „keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben“. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.
Verfassungsgericht untersagt Ausgangsbeschränkungen zunächst nicht - bereits über 250 Verfahren eingegangen
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen* waren vor eineinhalb Wochen in Kraft getreten. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz* von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen.
Mehr als 250 Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind schon beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands eingegangen. Manche richten sich nach früheren Angaben eines Sprechers gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker etwa aus dem Bundestag. (dpa/AFP/cibo) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.