Die Maskenpflicht* in Baden-Württemberg ist beschlossen und gilt ab Montag (27. April) in Zügen und Bussen sowie beim Einkaufen.
Ab Montag (27. April) gilt die Maskenpflicht im Freistaat Bayern: In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr müssen dann Mund und Nase verhüllt werden. Die Maskenpflicht bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend, dass auch eine Maske benutzt werden müsse. Auch das Abdecken durch beispielsweise einen Schal sei zulässig. In den sogenannten Corona-Hotspots wie Rosenheim oder Straubing gilt das Gebot bereits eher.
In der Hauptstadt Berlin gilt eine Maskenpflicht nur im öffentlichen Personennahverkehr Geltung. Im Einzelhandel sollte das Tragen eines Mund- und Nasenschutz anfangs noch nicht notwendig sein. Das hat sich geändert: Berlin führt als letztes Bundesland in Deutschland doch eine Mundschutzpflicht im Einzelhandel ein, wie am Dienstag (28. April) bekannt wurde. Die Maskenpflicht soll bereits ab Mittwoch (29. April) gelten.
Das Verbot in den Berliner Zügen und Bussen weitet sich auch auf das benachbarte Brandenburg aus, wo die Maskenpflicht ebenfalls im ÖPNV gilt. Der Mund- und Nasenschutz soll jedoch auch beim Einkaufen getragen werden.
Als letztes Bundesland kündigte Bremen an, dass eine Maskenpflicht für ÖPNV und Geschäfte an, gültig ab dem 27. April.
Auch die Stadt Hamburg hat die Maskenpflicht ab Montag (27. April) beschlossen. Sie gilt im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr.
In Hessen gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab Montag (27. April) und wird neben dem ÖPNV sowie Geschäften auch auf Bank- und Postfilialen ausgeweitet.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr ab Montag bereits beschlossen und weitet dies nun auch auf das Einkaufen aus. Das beschloss die Landesregierung am Mittwoch nach Angaben der Staatskanzlei in Schwerin. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mahnte ein deutschlandweit gemeinsames Vorgehen an. „Es wäre gut, wenn wir die Maskenpflicht in allen Bundesländern einheitlich regeln“, sagte die SPD-Politikerin der Bild-Zeitung.
Vom Montag, 27. April, an soll in Niedersachsen das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden. In Braunschweig und Osnabrück wird sie bereits zwei Tage zuvor eingeführt, während die Stadt Wolfsburg ein derartiges Gebot bereits ausführt.
Obwohl in Nordrhein-Westfalen Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Maskenpflicht zuletzt noch abgelehnt hatte, gilt sie ab Montag (27. April) auch in NRW. Nähere Information zur Maskenpflicht in NRW* finden Sie hier.
Die Maskenpflicht gilt in Rheinland-Pfalz im ÖPNV sowie beim Einkaufen und tritt ab Montag, 27. April, in Kraft.
Im Saarland gelten die Regeln, die auch das Bundesland Rheinland-Pfalz anwendet. Beide Länder hatten gemeinsam über ihre Vorgehensweise informiert.
In Sachsen beschloss die Regierung um Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) als erstes Bundesland für den öffentlichen Nahverkehr und den Einzelhandel eine Maskenpflicht, sie gilt seit Montag, 20. April.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat das Tragen von Mundschutz ab Donnerstag, 23. April, in Bahnen und Bussen sowie beim Einkaufen zur Pflicht erklärt.
Ohne Mund- und Nasenschutz darf man in Schleswig-Holstein vom Mittwoch, 29. April, an nicht mehr einkaufen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dies beschloss das Kabinett eine Woche vor dem Termin.
Als bundesweit erste Stadt hatte Jena bereits Anfang April eine Maskenpflicht eingeführt. Thüringen zieht nun ab Freitag flächendeckend nach.
Beschlossen ist die Maskenpflicht also in allen Bundesländern, umgesetzt wird sie nicht überall gleich.
Die Bahn hat wegen der Corona-Krise ihre Kulanzregel für Tickets ausgeweitet. Mit Fotos fahndete die Polizei nach einem mutmaßlichen Serien-Vergewaltiger. Dank Hunderter Hinweise konnte der Mann nun offenbar identifiziert werden.
as/dpa