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Corona-Notbremse: Erstes Bundesland will „harten Lockdown“ vorziehen - „Können nicht auf Bundesgesetz warten“

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Corona-Notbremse in Deutschland: Die von Angela Merkel geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stößt auf großen Widerstand. Ein Land will nun vorauseilen.

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Das eigentliche Veröffentlichungsdatum lautet: 16.04.2021.

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Update vom 15. April, 9.00 Uhr: Manuela Schwesig (SPD) kritisierte die laufenden Verhandlungen zum Infektionsschutzgesetz als zu langsam. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin gab an, ihr Bundesland diskutiere bereits über einen „harten Lockdown“ und werde „nicht auf das Bundesgesetz warten können.“ Das sagte Schwesig am Donnerstag im Fernsehsender Welt. Es sei „unzumutbar“, dass im Bund nun 14 Tage verhandelt werden solle. Man brauche schnell Entscheidungen, dazu gehörten auch die kontrovers diskutierten Ausgangsbeschränkungen.

Vizekanzler Olaf Scholz verteidigt Infektionsschutzgesetz: Bundesweite einheitliche Notbremse

Update vom 15. April, 8.30 Uhr: Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte am Donnerstag das geplante Infektionsschutzgesetz des Bundes gegen den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit. Ziel des Gesetzes sei, „einheitliche, klare und verständliche Regelungen für ganz Deutschland“ zu schaffen, so Scholz im ARD-“Morgenmagazin“. Auch die umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bei einer Inzidenz über 100 seien angemessen. Die vorgelegten Vorschläge beruhten auf bereits geltender Praxis vieler Bundesländer, sagte der SPD-Politiker weiter. Ziel sei es, „strenge Regeln“ zu haben, die bundesweit einheitlich gälten.

Scholz betonte weiter, dass die Bundesregierung einen Satz in den Entwurf eingebaut habe, „den fast jeder Politiker in Deutschland schon einmal gesprochen hat: Nämlich, dass die Schulen als letztes geschlossen und als erstes wieder aufgemacht werden“. Weiter gab er sich zuversichtlich, dass das Gesetz in der nächsten Woche mit „klugen Feinjustierungen“ vom Bundestag beschlossen werde. Für die Bürgerinnen und die Bürger sei dies dann „auch ein Zeitpunkt, wo sie erlöst werden von der verwirrenden Debatte, dass jede Stunde irgendjemand was Neues sagt“.

Update vom 14. April, 21.57 Uhr: Die geplante geplante bundeseinheitliche Corona-Notbremse sorgt weiter für Streit. Die Bundesvereinigung der Freien Wähler will die angestrebte Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit allen juristischen Mitteln verhindern. Die Partei kündigte am Mittwochabend an, eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes einreichen zu wollen.

„Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die schwarz-rote Bundesregierung die Länder in ihren Kompetenzen beschneiden“, meinte Parteichef Hubert Aiwanger. Der bayerische Wirtschaftsminister befand, dass der Bund nicht die richtige Ebene sei, um pragmatische und sinnvolle Entscheidungen anstelle der Länder zu treffen. Für die Freien Wähler stellt die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Aushebelung des Subsidiaritätsprinzips dar.

Bundesweite Corona-Notbremse: Söder halt Maßnahme für nicht ausreichend

Update vom 14. April, 16.27 Uhr: CSU-Chef Markus Söder glaubt nicht, dass die Bundes-Notbremse ausreicht, um die dritte Corona-Welle einzudämmen. „Wir halten es für richtig, dass auf Bundesebene diese Notbremse fest verankert wird. Allein das wird es aber noch nicht helfen, wir müssen uns mehr überlegen“, sagte der mögliche Kanzlerkandidat der Union am Mittwoch am Rande der Sitzung der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag. Notwendig sei etwa „ein moderneres und flexibleres Impfkonzept“, um die Geschwindigkeit durch einen Bürokratieabbau zu erhöhen und „vor allem um zu flexibilisieren“.

Söder betonte, die Corona-Lage in Deutschland sei weiter kritisch. Es würden sich alle Prognosen zu den Infektionszahlen bestätigen. „Es steigt und steigt und steigt. Es geht nicht zurück“, so Bayerns Ministerpräsident. Dies gelte sowohl für die Zahl der Infizierten als auch für die Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern. „Regional stoßen wir mittlerweile an unsere Grenzen.“

Update vom 14. April, 12.14 Uhr: Die Bundestags-SPD will Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten bundesweiten Corona-Notbremse ausnehmen. Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben. „Die erste Welle war eine Ischgl-Welle, und die zweite und dritte Welle ist eine Welle in den sozialen Brennpunkten“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider

Schneider verteidigte den Verzicht auf ein Schnellverfahren im Parlament für die Bundes-Notbremse. „Es kommt jetzt auf diese drei oder vier Tage wirklich nicht an“, hielt er der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entgegen. „Zu erwarten, so ein maßgebliches Gesetz bis Freitag zu beschließen, ist schon eine Zumutung.“ 

Die SPD steht nach Darstellung von Schneider weitgehend geschlossen hinter dem Gesetzentwurf. Dies gelte für die Bundestags-Fraktion, aber im Grundsatz auch für die SPD-Ministerpräsidenten, so Schneider.

Bundesweite Corona-Notbremse: Ausgangssperren-Ausnahmen für Sport?

Er erwarte nur noch kleinere Änderungen im parlamentarischen Verfahren - nach seinen Worten etwa eine begrenzte Lockerung der geplanten Ausgangssperre. Laut Schneider zeichnet sich ab, dass es weiterhin auch nach 21.00 Uhr möglich sein solle, „sich draußen zu bewegen“, etwa zur sportlichen Betätigung. Im Grundsatz stehen die geplanten Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr bei einer Inzidenz ab 100 jedoch laut Schneider nicht in Frage.

Zu Forderungen unter anderem von Medizinern nach härteren Einschränkungen sagte Schneider, der Bund gebe nur Mindeststandards für Inzidenzen über 100 beziehungsweise für Schulen ab 200 vor. Dies sei notwendig geworden, weil einige Ministerpräsidenten die bisherigen Beschlüsse nicht umgesetzt hätten, darunter Markus Söder (CSU) in Bayern und Armin Laschet (CDU) in Nordrhein-Westfalen sowie Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Die Länder könnten aber auch künftig jederzeit zusätzliche Maßnahmen beschließen, wenn sie dies für notwendig halten, sagte der SPD-Politiker weiter. Er hoffe, dass jetzt „alle Landesregierungen den Schuss gehört haben“. Das neue Gesetz helfe besonders auch dort, wo etwa in Koalitionen eine Entscheidungsfindung bisher schwierig sei.

Update vom 14. April, 9.24 Uhr: „Wir können jetzt nicht Doktorarbeiten und Habilitationen schreiben. Wir müssen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen:“ Vizekanzler Olaf Scholz hat im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung (Mittwoch) die „Bundes-Notbremse“ verteidigt. „Unverantwortlich wäre es jetzt, eine ganz lange wissenschaftliche Debatte darüber zu führen, was man alles auch anders machen könnte, ohne zu handeln“, sagte der SPD-Politiker.

„Ausgangsbeschränkungen wirken. Wir haben in vielen Ländern gesehen, dass sie zu einer Senkung der Infektionen beitragen“, betonte der Kanzlerkandidat der SPD.

Über die genaue Ausgestaltung der Novellierung dürfte aber im Bundestag noch viel diskutiert werden - bereits kurz nach Bekanntwerden des Entwurfs wurde hier vor allem an den geplanten Ausgangsbeschränkungen Kritik laut.

Kanzlerin Angela Merkel spricht mit Finanzminister Olaf Scholz vor eine Kabinetts-Sitzung im Bundeskanzleramt, beide tragen Mund-Nasen-Schutz.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigt die bundeseinheitliche Corona-„Notbremse“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). © John Macdougall/dpa

Corona-Notbremse: Dreyer stellt Verhältnismäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes in Frage

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dringt auf Nachbesserungen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Es gebe „Fragen bezüglich der Rechtsfolgen und auch der Verhältnismäßigkeit“, sagte Dreyer den Funke-Zeitungen.

Die Diskussion um eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes dürfe aber „nicht davon ablenken, dass wir jetzt handeln müssen“, erklärte Dreyer. „Ich appelliere an alle, sich an die Notbremse zu halten und ich bitte die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen einzuhalten.“

Bundeskabinett und Koalitionsfraktionen hatten am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der die „Notbremse“ ab einem Inzidenzwert von 100 in einer Region bundeseinheitlich festschreiben soll. Darüber wird nun ab Freitag im Bundestag beraten. Vor allem aus einigen Bundesländern sowie von AfD und FDP gibt es Widerstand gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.

Corona-Notbremse: Lauterbach von Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen überzeugt

Update vom 13. April, 19.54 Uhr: Die bundesweite Festlegung von Ausgangssperren ist weiterhin der größte Streitpunkt bei der vom Bundeskabinett, aber noch nicht vom Bundestag beschlossenen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Einige Politiker:innen sehen die Umsetzung kritisch. Laut der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sei die Ausgangssperre „verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“ (Update um 10.50 Uhr).

Auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte sieht große rechtliche Probleme. „So wie sie bislang vorgesehen ist, nämlich ohne Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass sie vor Gericht Bestand haben wird“, meinte der SPD-Politiker gegenüber der Welt.

Parteifreund Karl Lauterbach sieht die Gemengelage anders. Der Gesundheitsexperte forderte, die geplanten Ausgangsbeschränkungen nicht aufzuweichen. Sie hätten in Portugal, England und Frankreich eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung gespielt.

Corona-Notbremse: Kein Beschluss im Schnellverfahren

Update vom 13. April, 19.11 Uhr: Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen. Ein Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ist damit vom Tisch, wie das ARD-Hauptstadtstudio und die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen erfahren haben.

Wie geht es nun aber weiter? Wie es in den Parlamentskreisen hieß, wurde in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition. Nun ist die erste Beratung im Plenum an diesem Freitag und der Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.

Der Bundesrat würde sich nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) dann „mit großer Wahrscheinlichkeit am Donnerstagmorgen“ nächster Woche mit den Neuerungen befassen, falls der Bundestag am Mittwoch in dritter Lesung zugestimmt hat. Haseloff ist derzeit turnusgemäß auch Bundesratspräsident.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Denn die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte lediglich intervenieren, indem er den Vermittlungssausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anruft. Dazu bräuchte es jedoch eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat - die Stimmenzahl je Land hängt dabei von der Einwohnerzahl ab. Enthaltungen würden quasi als Stimmen gegen ein Vermittlungsverfahren gewertet, die Hürde ist also relativ hoch. 

Haseloff hatte bereits bemängelt, dass es sich um ein Einspruchs- und kein Zustimmungsgesetz handelt. Es werde mit „unscharfen juristischen Formulierungen gearbeitet“, meinte der CDU-Politiker (siehe Update um 16 Uhr).

Gesetzgebung in Deutschland:
ZustimmungsgesetzAbstimmung im Bundestag. Bundesrat als Ländervertretung muss ebenfalls seine Zustimmung erteilen.
EinspruchsgesetzAbstimmung im Bundestag. Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, es bedarf keiner Zustimmung der zweiten Kammer.

Corona-Notbremse: MP Günther kritisiert Gesetzesentwurf - „wir bleiben bei unserer Position“

Update vom 13. April, 18.09 Uhr: Nach Reiner Haseloff (siehe Update um 16 Uhr), äußert sich nun der nächste CDU-Ministerpräsident kritisch gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther fordert weitere Nachbesserungen an den geplanten bundesweit einheitlichen Corona-Regeln.

Zwar seien in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des Infektionsschutzgesetzes wichtige Vorschläge aus dem Norden berücksichtigt worden, sagte Günther am Dienstag in Kiel. Insgesamt bleibe das Gesetz beim Einzelhandel aber nicht akzeptabel. „Wir bleiben hier bei unserer Position, dass Click & Collect auch bei einer Inzidenz über 100 generell möglich bleiben muss.“

Günther plädierte dafür, in Geschäften des täglichen Bedarfs bei einer Inzidenz über 100 nur eine Person pro Haushalt zuzulassen, statt die Quadratmetervorgaben zu verschärfen. Dies würde nur zu Warteschlangen vor den Geschäften führen. Pauschale Ausgangssperren bei einer Inzidenz über 100 lehnt Schleswig-Holsteins Jamaika-Koalition zudem weiter ab.

Update vom 13. April, 17.50 Uhr: Angela Merkels neues Corona-Gesetz: Knallharte Regeln für ganz Deutschland* - der Überblick zum Infektionsschutzgesetz (siehe Link).

Corona-Notbremse: Merkel droht bittere Niederlage! Revolte im eigenen Lager - „Ich sehe das höchst kritisch“

Update vom 13. April, 16 Uhr: Jetzt gibt es sogar aus den eigenen Reihen erhebliche Kritik am geplanten Gesetzesentwurf der Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU)*.

„Als Bundesratspräsident sehe ich es als höchst kritisch an, dass dieses Bundesgesetz nur ein Einspruchsgesetz sein soll und kein Zustimmungsgesetz“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Dadurch seien viele Dinge „nicht ausreichend geklärt“, und es werde „auch mit unscharfen juristischen Formulierungen gearbeitet“. Aber „wir nehmen das so zur Kenntnis und werden es bündnistreu natürlich auch umsetzen.“ 

Debatte um Corona-Notbremse in Deutschland: Armin Laschet und Markus Söder in Berlin dabei

Update vom 13. April, 14.50 Uhr: Im Bundestag in Berlin haben mittlerweile auch die Verhandlungen der Unions-Fraktion um den Standpunkt von CDU und CSU in der Debatte um eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes begonnen.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, fordert zügige Verhandlungen, da am morgigen Mittwoch die Vollversammlung des Parlament „unter strengen Hygieneregeln“ zusammenkomme, um abzustimmen.

Markant: Auch die beiden Parteivorsitzenden Armin Laschet (CDU, Düsseldorf) und Markus Söder (CSU, München) sind eingetroffen, um an den Gesprächen teilzunehmen. „Corona, meine Damen und Herren“, bekräftigt Söder, dass es heute hauptsächlich um die Corona-Notbremse in Deutschland und nicht um den Machtkampf innerhalb der Union um die Kanzlerkandidatur gehen solle.

Streit um einheitliche Corona-Notbremse in Deutschland: Nach den Grünen lehnt auch die Linke Gesetzesinitiative ab

Update vom 13. April, 13.50 Uhr: Nach den Grünen erklärt auch die Fraktion der Linken an, das überarbeitete Infektionsschutzgesetz im Bundestag abzulehnen.

Das kündigte Fraktionschef Dietmar Bartsch am frühen Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz nach Gesprächen mit den Parlamentariern seiner Partei an.

Insbesondere die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (ab eine Inzidenz von 100) stoßen demnach bei den Linken auf scharfe Kritik und Unverständnis. Nächtliche Ausgangssperre sei Forschern zufolge „weitgehend wirkungslos“, sagte Bartsch zu den Vorbehalten seiner Partei gegen die vorgesehene Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie.

Bundeskanzlerin Deutschlands: Angela Merkel von der CDU.
Bundeskanzlerin Deutschlands: Angela Merkel von der CDU. © IMAGO / Political-Moments

Bundeseinheitliche Corona-Notbremse in Deutschland? Regierungssprecher Seibert bestätigt geplante Ausgangssperre

Update vom 13. April, 13.05 Uhr: Regierungssprecher Steffen Seibert, einer der engsten Mitarbeiter von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), erklärt nochmal die geplante bundeseinheitliche Corona-Notbremse: „Bundesweit soll eine einheitliche Notbremse ab einer Inzidenz von 100 gelten. Wenn in einem Stadt- oder Landkreis an drei Tagen in Folge diese Inzidenz überschritten wird, gelten ab dem darauffolgenden übernächsten Tag neue Maßnahmen.“

Zu diesen Covid-19-Maßnahmen gehören laut Seibert auch „Kontaktbeschränkungen von Treffen innen und außen“. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll das bisherige Infektionsschutzgesetz zu diesem Zweck um einen Paragrafen 28b erweitert werden. Dieser besagt demnach im Wortlaut: „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur dann gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.“ Auch hier gilt: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei folgenden Tagen. Was in weiten Teilen Deutschlands aktuell der Fall wäre.

Corona-Notbremse in Deutschland: Angela Merkel verweist emotional auf Intensivmediziner

Update, 12.38 Uhr: Merkel bestätigt auf der Pressekonferenz in Berlin, dass im Wesentlichen Ausgangsbeschränkungen Teil des neuen Bundesgesetzes sein sollen. Öffnungen von Gastronomie und Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen seien nicht vorgesehen und müssten hinten angestellt werden. Heißt konkret: Verschärfungen statt Lockerungen.

Markant: Als Merkel auf den Streit um die K-Frage in der Union zwischen Armin Laschet (CDU) und Markus Söder (CSU) angesprochen wird, sagt sie: „Ich will und werde mich nicht dazu äußern.“ Sie zieht ihre FFP2-Maske an und verlässt umgehend das Pressepodium. Das war es dann auch mit der kurzen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin.

Corona-Notbremse in Deutschland: Angela Merkel fordert „zügige Verhandlungen im Bundestag“

Update, 12.36 Uhr: Das Ziel sei es, Deutschland wieder aus hohen Infektionszahlen und der „erschreckend hohen Zahl an täglichen Corona-Toten herauszuführen“. Sie verweist auf die Fortschritte bei der Impfkampagne. „Wir gehen dem Licht am Ende des Tunnels mit großen Schritten entgegen“, sagt Merkel. Sie danke allen Bürgerinnen und Bürgern, „dass unser Land durch diese Krise kommt“.

Die Regierungschefin fordert jetzt „zügige Verhandlungen im Bundestag“, damit dieses Gesetz im Kampf gegen die Pandemie helfen könne. Einzig: Die Zustimmung im Parlament ist der 66-jährigen CDU-Politikerin längst nicht sicher.

Wir dürfen die Intensivmediziner nicht im Stich lassen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)

Update, 12.33 Uhr: Merkel bekräftigt, dass Deutschland seine Intensivmediziner nicht im Stich lassen dürfe. Sie brauchen uns, „sonst können sie den Kampf gegen das Virus nicht gewinnen. Unsere Pandemie-Bekämpfung muss konsequenter werden“. Deshalb müssen die „Zusammenarbeit auf neue Füße gestellt“ werden. „Ich bin mir ganz bewusst, dass das harte Einschränkungen sind“, so die Kanzlerin.

Update vom 13. April, 12.30 Uhr: Angela Merkel spricht live in Berlin. Sie will die „Notbremse bundesweit umsetzen. Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch. Die Auslegung, was in einem Landkreis gilt und in dem anderen nicht, ist dann vorbei. Eine bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig. Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff“.

Update vom 13. April, 12.10 Uhr: Die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) muss sich auf erbitterten Widerstand im Ringen um das geplante Bundesgesetz zu einer einheitlichen Corona-Notbremse gefasst machen.

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, hat soeben auf einer Pressekonferenz erklärt, dass ihre Partei der aktuell vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Parlament nicht zustimmen wird.

„Wir werden erst Mitte nächster Woche zu einem Beschluss kommen“, sagte Eckardt: „Dass der Bundesrat mitentscheidet, gehört für mich zu den wesentlichen Dingen.“ Markant: Im Bundesrat hat die Union, aus deren Reihen die Initiative zur Gesetzesänderung kommt, keine Mehrheit.

Corona-Notbremse in Deutschland: Bundesregierung von Angela Merkel will offenbar Gruppentreffen wieder verbieten

Update vom 13. April, 11.50 Uhr: Das Maßnahmenpapier der Bundesregierung zielt offensichtlich stark darauf, Treffen von Gruppen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 rechtlich und gesetzlich zu verbieten.

So soll ein sogenannter Paragraf 28b im Infektionsschutzgesetz neu geschaffen werden. Dieser würde laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) im Wortlaut besagen: „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur dann gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.“

Zuletzt hatte es insbesondere aus deutschen Großstädten vermehrt Bilder gegeben, die große Menschenansammlungen im Freien etwa an Flüssen wie der Isar in München oder dem Main in Frankfurt und/oder in Stadtparks und/oder in Naherholungsgebieten zeigten. Verschiedene Wissenschaftler verweisen darauf, dass die Ansteckungsgefahr im Freien deutlich geringer sind. Dennoch möchte die Bundesregierung nun offenbar auch Treffen im öffentlichen Raum wieder begrenzen. Völlig unklar ist zur Stunde, ob das durch den Bundestag kommt.

Corona-Notbremse in Deutschland: Angela Merkel will private Zusammenkünfte wieder beschränken

Update vom 13. April, 11.05 Uhr: Nach und nach sickern Einzelheiten zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch, womit bundeseinheitliche Corona-Regeln festgezurrt werden sollen.

Darin enthalten sind auch deutliche Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sollen dann nur gestattet sein, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Ist dies in drei folgenden Tagen in einem Stadt- oder Landkreis der Fall, soll verbindlich eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr greifen. Doch diese kritisieren Grüne, FDP und AfD, die allesamt im Bundestag zustimmen müssen. Öffnungen von Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen und Gastronomie sind über eine Inzidenz von 100 nicht vorgesehen. Sport soll nur als Individualsport erlaubt werden.

Ausgenommen soll der Profisport sein, dieser muss dann aber weiter ohne Zuschauer stattfinden.

Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland: Angela Merkel von der CDU.
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland: Angela Merkel von der CDU, hier bei der Kabinettssitzung am 13. April 2021. © IMAGO / Bildgehege

Corona-Notbremse in Deutschland: Heftiges Ringen um die Ausgangssperre

Update vom 13. April, 10.50 Uhr: Es soll also kommen, das geänderte (und verschärfte) Infektionsschutzgesetz. So zumindest die Vorstellung der Bundesregierung. Ob sie diese aber auch durchbringt, vor allem in der Form, wie es dem Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorschwebt, ist unklar.

Denn: Zur Stunde beraten die Fraktionen der Parteien, die im Bundestag sitzen. Und es regt sich weiter großer Widerstand in der Opposition, vor allem gegen die geplante rechtsverbindliche Ausgangssperre. So hält zum Beispiel die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar.

Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein.

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende Die Grünen

„Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien noch nichtt nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, sagte Göring-Eckardt weiter: „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird - aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

Corona-Notbremse in Deutschland: Bundesregierung von Angela Merkel bringt Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg

Update vom 13. April, 10.25 Uhr: Der erste Schritt ist getan: Die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) an diesem Dienstagmorgen die Änderung der Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit sollen deutlich mehr Kompetenzen auf den Bund übertragen werden und die Corona-Notbremse gesetzliche fixiert werden.

Die einheitlichen Corona-Regeln für Deutschland sollen unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie Schulschließungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 beinhalten. Die Gesetzesinitiative muss jetzt in einem weiteren Schritt durch den Bundestag. Zur Stunde beraten die Fraktionen darüber. Die Rolle des Bundesrates ist bislang nicht vollumfänglich geklärt.

Corona-Notbremse in Deutschland: Streit um Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Update vom 13. April, 9.33 Uhr: Die Beratungen um bundesweit einheitliche Einschränkungen sind nach nächtlichen Gesprächen auf der Zielgeraden. An diesem Dienstagmorgen will das Kabinett eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Dann sollen bundesweit einheitliche Auflagen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 100 gelten. Zudem soll der Bund mehr Durchgriffsrechte per Verordnung erhalten.

Laut dpa ist für diesen Fall wohl vorgesehen, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21.00 bis 5.00 Uhr bis auf Ausnahmen untersagt wird. Die neuen Regeln sollen möglichst in einem beschleunigten Verfahren dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Überdies sollte dem Kabinett auch eine geänderte Arbeitsschutzverordnung vorgelegt werden - mit einer Pflicht für Testangebote in Unternehmen (siehe Erstmeldung). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont jetzt, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreiche. „Erfahrungen zeigen, 60 Prozent der Beschäftigten haben jetzt schon ein Testangebot. Das ist schon richtig gut, dass Unternehmen sich da engagieren. Aber das reicht nicht“, sagte Heil am Dienstagmorgen im ARD-„Morgenmagazin“.

Corona in Deutschland: Handel warnt Bundestagsabgeordnete vor Verschärfung des Lockdowns

Update vom 13. April, 7.26 Uhr: An diesem Dienstag will das Kabinett die bundesweite Corona-Notbremse ziehen. Doch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten vor einer Lockdown-Verschärfung im Einzelhandel. Es dürfe für die Geschäfte keine weiteren Beschränkungen im „Notbremsfall“ über das bisher Übliche hinaus geben, verlangt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Corona-Notbremse in Deutschland: Handel warnt vor Lockdown-Verschärfung in Geschäften - „in keinster Weise nachvollziehbar“

Seine Argumentation: Es sei für den HDE „in keinster Weise nachvollziehbar“, dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Handel weitere Beschränkungen vorgesehen seien. Angesichts der Tatsache, dass vom Einzelhandel nach Einschätzung des RKI keine erhöhte Infektionsgefahr ausgehe, seien die vorgesehenen Einschränkungen völlig unverhältnismäßig und nicht zielführend, sagte Genth. Er drängte die Abgeordneten, sich bei der Notbremse auf „erforderliche und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu beschränken“.

Update vom 12. April, 20.45 Uhr: Es knarzt ordentlich zwischen Berlin und den Staatskanzleien in den Ländern. Politischer Dauerstreit, und das, während sich in der Corona-Krise die Intensivstationen in Deutschland weiter füllen.

Wie die Bild (hinter einer Bezahlschranke) berichtet, soll es am Sonntagabend bei einer Videoschalte zwischen Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und den Staatskanzlei-Chefs heftig gekracht haben. Im Fokus des Streits stand demnach einmal mehr die geplante Ausgangssperre ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100.

Corona-Notbremse in Deutschland: Kampf um Ausgangssperre und 7-Tage-Inzidenz

Sachsen-Anhalt soll diese „entwürdigend“ für die Menschen genannt haben. Hessen soll sogar kritisiert haben, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes rechtswidrig sein könnte. Markant: Mit Sachsen-Anhalts Reiner Haselhoff sprach sich ausgerechnet ein CDU-Landeschef klar gegen die Ausgangssperren aus, weil diese „geringen Einfluss auf das Infektionsgeschehen“ hätten.

Auch die 7-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab werde demnach scharf kritisiert. Mehrere Bundesländer sollen zudem fordern, dass Einkaufen per „Click & Meet“ auch ab einer Inzidenz über 100 möglich bleiben soll.

Der Bericht offenbart weitere angebliche Details aus den Plänen der Bundesregierung. Demnach sollen die Fahrgastzahl im ÖPNV auf 50 Prozent der möglichen Kapazitäten beschränkt werden. Heißt zum Beispiel: Eine U-Bahn solle nur noch die Hälfte der möglichen Fahrgäste mitnehmen. Realitätsfremd sei das, heißt es aus den Ländern.

Verschiedenen Berichten zufolge, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überzeugt davon, das neue Bundesgesetz auch ohne Zustimmung des Bundesrates durchzubringen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte dies zuletzt bestätigt. Dennoch ist der Widerstand auch aus Reihen der Union gegen einzelne geplante Maßnahmen offenbar groß. Droht Merkel bald eine schwere Niederlage in der Corona-Politik?

Noch bis September Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland: Angela Merkel von der CDU.
Noch bis September Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland: Angela Merkel von der CDU. © IMAGO / Political-Moments

Debatte um Corona-Notbremse in Deutschland: Streit zwischen Bund und Ländern eskaliert

Update vom 12. April, 20.15 Uhr: Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, das die Corona-Notbremse einheitlich regeln soll, sorgt weiter für mächtig Streit zwischen Bund und Ländern.

Ein markantes Streitthema: Schulpolitik. Diese ist im Föderalismus der Bundesrepublik seit jeher Ländersache. Aber: Jetzt will der Bund offenbar auch in diesen Bereich eingreifen. Wie die Bild berichtet, sieht der Entwurf für die bundeseinheitlichen Corona-Regeln vor, dass Landkreise über einer 7-Tage-Inzidenz von 200 ihre Schulen schließen müssen.

Aus den Bundesländern gibt es demnach massiven Protest gegen diesen Ansatz. So wird Sachsens Kultusminister Christian Piwarz von der CDU mit den Worten zitiert: „Es ist höchst schwierig, dass der Bund gerade im Schulbereich eingreift, wo wir vor Ort Lösungen suchen.“ Ferner habe Hessen mitgeteilt, einen Eingriff in die Kultushoheit nicht akzeptieren zu wollen.

Corona-Krise in Deutschland: Ringen ums Infektionsschutzgesetz - heftige Debatte um Corona-Notbremse

Update vom 12. April, 18.57 Uhr: Der Bund will die Deutungs-Hoheit in Sachen Corona-Lockdown an sich reißen. Doch bei der geplanten „Notbremse“ streitet man offenbar hinter den Kulissen über mehrere Punkte. Nach einem Bericht von Business Insider ist bis jetzt noch nicht geklärt, wie das Infektionsschutzgesetz genau geändert werden soll, damit die „Notbremse“ dann bundesweit ab einer Inzidenz von 100 greift.

Nach Angaben des Portals geht aus einem regierungsinternen Papier hervor, dass am Sonntagabend noch nicht klar war, welcher Inzidenz-Angabe man folgen wolle - der des RKI oder der der Länder. Dieser Unterschied sei entscheidend, weil er darüber bestimmt, ob die Gesetzesänderung im Bundesrat zustimmungspflichtig wird. Hier könnten die Länder sonst das Vorhaben verhindern.

Zudem streitet man demnach aktuell darüber, ob bei der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen Bestattungen und Hochzeiten ausgenommen werden. Daneben könnten weitere Einzelhandels-Bereiche als Ausnahme gelten. Im Gespräch ist demnach, dass neben Supermärkten, Apotheken und Co. auch Babyfachmärkte, Optiker und Läden für Hörgeräte öffnen dürfen, obwohl die „Notbremse“ greift.

Auch beim Sport wird noch diskutiert: Bis jetzt soll kontaktloser Sport maximal zu zweit erlaubt sein. Nun wird aber darüber gesprochen, dass es auch Ausnahmen für Sport von Kindern bis 14 Jahren geben soll.

Das Gesetz könnte dennoch noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat gehen. Mitte kommender Woche könnte die „Notbremse“ greifen.

Corona-Lockdown in Deutschland: Bundeskanzlerin Angela Merkel meldet sich zu Wort

Update vom 12. April, 16.10 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat erneut die gravierenden Auswirkungen hervorgehoben, die von der dritten Corona-Welle auf die Bevölkerung ausgehen. „Wir müssen sagen, dass diese dritte Welle für uns vielleicht die härteste ist“, sagte die CDU-Politikerin am Montag zur Eröffnung der digitalen Industrieschau Hannover Messe. Um einen Ausweg aus der Krise zu finden, sagte die Kanzlerin, sei „die wichtigste Waffe, die wir haben, das Impfen.“ Bis die Impfungen ihre Wirkung für die gesamte Gesellschaft zeigen würden, müsse man mithilfe von ausgereiften Testkonzepten eine Brücke bauen, erklärte Merkel zu Strategie der Bundesregierung.

Die Bundeskanzlerin betonte jedoch auch, dass man mit einer Durchimpfung der deutschen Gesellschaft noch nicht am Ende der Krise sei. „Denn selbst eine schnelle Impfung unserer Bevölkerung ist noch keine Garantie dafür, dass sich weltweit nicht auch weitere Virusmutationen verbreiten, gegen die unsere Impfstoffe dann nicht mehr oder weniger gut wirken.“ Deshalb müsse man auch gerade ärmeren Ländern den Zugang zu Impfstoffen ermöglichen.

Merkels Notbremse: SPD-Führung geht von Testpflicht für Unternehmen aus

Update vom 12. April, 15.30 Uhr: Die SPD-Führung geht wohl davon aus, dass das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Dienstag auch eine Testpflicht für Unternehmen billigen wird. Das gab Parteichefin Saskia Esken am Montag nach Beratungen des Parteipräsidiums bekannt. Demnach werde das Bundeskabinett auf die Forderung von Arbeitsminister Heil eingehen, mit der verpflichtende Testangebote in Betrieben festgelegt würden, kündigten Esken und Co-Parteichef Norbert Walter-Borjans weiter an. Dieser Beschluss sei sowohl mit den Ländern, als auch den Fraktionen besprochen worden. Man sei sich „über diese Zielsetzung einig“, so Esken.

Weil Merkels Notbremse zu lange dauert: Bundesländer verlängern Lockdown-Regelungen

Update vom 12. April, 14.15 Uhr: Die Bundesländer werden die momentan geltenden Lockdown-Regelungen vorerst bis zum 9. Mai verlängern, wie Business Insider berichtet. Damit würden die Länder auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes reagieren, die in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Da die geltenden Regelungen am kommenden Montag enden würden, habe man sich auf eine Verlängerung geeinigt, um das Entstehen einer Lücke in der Rechtesgrundlage zu vermeiden.

Die bisher geltenden Lockdown-Regelungen bleiben also voraussichtlich bis zum 9. Mai bestehen, ehe sie von einer bundesweiten Regelung abgelöst werden, die durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich gemacht wird.

Merkel-Sprecher bestätigt: Bundesregierung hält trotz Kritik an Zeitplan für Notbremse fest

Update vom 12. April, 13.30 Uhr: Trotz teils starkem Gegenwind von Ländern, Kommunen oder Oppositionsparteien will die Bundesregierung an ihrem Zeitplan für die Abänderung des Infektionsschutzgesetzes festhalten. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert laufen zwar noch die letzten Gespräche für die geplante Gesetzesänderung - das Kabinett wolle aber dennoch am Dienstag einen Beschluss fassen.

Seibert machte in der Bundespressekonferenz am Montag keine Angaben zu inhaltlichen Fragen der Beratungen. „Noch laufen zu vielen einzelnen Punkten Abstimmungen“, sagte er lediglich. Wenn das Kabinett eine Einigung erzielt, könnte der Änderungsvorschlag bereits in der kommenden Woche im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Danach müsste das abgeänderte Infektionsschutzgesetz noch vom Bundesrat in einer Sondersitzung ratifiziert werden.

Kommt Merkels Notbremse bereits zu spät? Experte fordert: „Es muss jetzt was passieren“

Update vom 12. April, 12.55 Uhr: Kommen die Lockdown-Maßnahmen der Bundesregierung trotz Gesetzesänderung im Schnellverfahren für die Bundesregierung zu spät? Diese Einschätzung deutet der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Christian Karagiannidis, an.

Am Wochenende wies der Mediziner in einem Twitter-Posting darauf hin, dass die Auslastung der Intensivbetten seit Beginn der Pandemie einen neuen Höhepunkt erreichen habe. Hinzu komme ein Wegbrechen des Intensivpersonals, das sich in den letzten Monaten gezeigt habe. Fehlendes Personal sei momentan bei weitem die häufigste Ursache für Betriebseinschränkungen auf den Intensivstationen. „Selbst wenn es zu einem harten Lockdown kommt, steigen die Zahlen weiter für 10-14 Tage. Es muss JETZT was passieren“, lautete Karagiannidis‘ Fazit.

Merkels Notbremse: Krankenhäuser unter Volllast - „Alle qualifizierten Wissenschaftler haben gewarnt“

Unterstützung für seine Einschätzung erhält der DGIIN-Präsident unter anderem von der Virologin Sandra Ciesek, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Christian Drosten den „Coronavirus-Update“-Podcast des NDRs als Expertin begleitet. „Mir fehlen die Worte. Ich kann das hier nur erneut teilen“, schreibt Ciesek auf Twitter zu dem Posting von Karagiannidis.

Auch SPD-Politiker Karl Lauterbach stimmte seinen Fachkollegen zu und nahm die Bundesregierung in die Verantwortung. „Wenn wir den Lockdown im Bundestag verwässern, wahrscheinlich ist er sogar zu schwach, hat Politik voll versagt. Alle qualifizierten Wissenschaftler haben gewarnt!“, erklärte Lauterbach in einem Tweet.

Merkels Notbremse: Lockdown bis Ende Mai? Kanzleramtschef Braun gibt Prognose ab

Update vom 12. April, 12.00 Uhr: Der sogenannte „Brücken-Lockdown“ - der nun durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit umgesetzt werden soll - könnte deutlich länger andauern als zuerst angenommen. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in einer Besprechung mit den Ländern die Prognose geäußert, dass sich die Bundesrepublik noch sechs bis acht Wochen in einer verschärften Infektionslage befinden könnte.

Damit könnten sich die Maßnahmen bis in den Juni hineinziehen. CDU-Vorsitzender Armin Laschet, der sich als einer der ersten Ministerpräsidenten für das Konzept „Brücken-Lockdown“ ausgesprochen hatte, hatte zu Beginn noch eine Dauer von zwei bis drei Wochen für die Maßnahmen vorgeschlagen.

Merkels Notbremse: Infektionsschutzgesetz soll im Schnellverfahren geändert werden

Erstmeldung vom 12. April:

Berlin - Eigentlich hätten sich am Montagnachmittag erneut Bund und Länder für einen Corona-Gipfel treffen sollen. Gesucht wird eine Strategie, die Deutschland mit möglichst geringen Schäden durch die kommenden Wochen der Corona-Krise bringt. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Uneinigkeit der Ministerpräsidenten der Länder offenbar satt - sie plant eine im Schnellverfahren verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bund soll mehr Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Corona-Krise bekommen.

Merkels Notbremsengesetz in der Kritik: „schwerstwiegende Eingriffe in die Grundrechte“

Schon am Dienstag soll das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf festlegen, der dann bereits in der kommenden Woche im Bundestag zur Abstimmung stehen könnte. Doch ein Selbstläufer wäre der Plan nicht: Auch der Bundesrat müsste zustimmen. Und Merkels Regierung will erklärtermaßen eine möglichst breite Zustimmung - auch von der Opposition.

Und die scheint teils alles andere als überzeugt. Kritik an der geplanten Gesetzesänderung kommt vor allem aus den Reihen der FDP. Die Bundesregierung plane „schwerstwiegende Eingriffe in Grundrechte im Eilverfahren“ zu verabschieden, kritisiert Fraktionsvize Stephan Thomae gegenüber focus.de. Eine Entscheidung, die unter enormen Zeitdruck getroffen wird, sei jedoch anfällig für Fehler wie man an dem „Patzer mit der Osterruhe der Ministerpräsidentenkonferenz“ habe sehen können, führt der 52-Jährige weiter aus.

Merkels Notbremse: FDP spricht sich gegen Ausgangsperren aus - Lauterbach sieht Potenzial

Kritik kommt vonseiten der FDP auch an Plänen für Ausgangssperren zur Bekämpfung des Coronavirus. „Die konkret jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen sind verfassungsrechtlich fragwürdig und teilweise epidemiologisch noch nicht einmal wirksam“, sagte Parteichef Christian Lindner am Montag im Deutschlandfunk. „Es geht in Wahrheit ja darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel.“ Zugleich kritisierte er, dass sich der Entwurf des Bundes vor allem an der Inzidenz und nicht auch an anderen Parametern orientiere. 

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach teilte zumindest die Bedenken gegen Ausgangssperren nicht. Auf Twitter weist der 58-Jährige darauf hin, dass Ausgangsbeschränkungen sehr wohl das Potenzial hätten, eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung der dritten Corona-Welle zu spielen. „Kombination von Testen Schule/Betrieb senkt R-Wert um mindestens 0,2. Dazu kommen Ausgangsbeschränkungen, bringen ca. 0,15, somit würde B117 R-Wert unter 1 fallen“, führte der Gesundheitsökonom aus. In der Kombination mit einem guten Testkonzept könnten so die Infektionszahlen nachhaltig gesenkt werden.

Angela Merkel: Karl Lauterbach warnt vor Dauerlockdown durch Infektionsschutzgesetz-Änderungen der Kanzlerin

Große Bedenken hat Lauterbach jedoch vor allem dann, wenn das „Notbremsengesetz“ weder Ausgangssperren noch verpflichtende Test vorsehen würde. Dann würde nach dem SPD-Politiker lediglich ein „Dauerlockdown“ beschlossen werden, der kaum Potenzial zur Senkung der Fallzahlen habe. „Wie Bettruhe ohne Behandlung, das wäre frustrierend“, schließt der 58-Jährige seine Einschätzung ab.

Auch die Linke übte Kritik. Es ist gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar sind“, sagte Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen. In der Sache habe ich allerdings ein paar fundamentale Kritikpunkte.“ So solle zum Beispiel das private Verhalten hart reglementiert werden, während für Unternehmen keine Pflichten vorgesehen seien, monierte Bartsch. „Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen.“

Die Grünen sagten hingegen Kooperation bei der Gesetzgebung trotz Kritikpunkten zu. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RND, der Gesetzentwurf sei „allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig“. Sie betonte: „Es muss sichergestellt sein, dass vorgeschlagene Regelungen wirksam, verhältnismäßig und verfassungsfest sind.“ Auch müssten insbesondere Wirtschaft und Arbeitswelt verpflichtet werden, mehr zur Infektionsvermeidung beizutragen .Haßelmann betonte aber auch: „Die Infektionslage und die Situation auf vielen Intensivstationen sind beunruhigend. Es muss dringend gehandelt werden.“ Die Grünen seien daher bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen.

Der aktuelle Entwurf der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 vor. Über eine mögliche Testpflicht für Unternehmen wird derzeit noch beraten. (fd/dpa/AFP)

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