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Bundestag beschließt Merkels Notbremsen-Gesetz: Ausgangssperre und weitere Regeln kommen - aber auch FDP-Klage

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Am Mittwoch hat der Bundestag über die bundesweite Corona-Notbremse entschieden. Die Gesetzesnovelle hat damit eine wichtige Hürde genommen. Der News-Ticker.

Bundes-Notbremse beschlossen - Steinmeier unterzeichnet Gesetz

Update vom 22. April, 15.17 Uhr: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Bundes-Notbremse geht durch Bundesrat - FDP und Freie Wähler kündigen Verfassungsklagen an

Update vom 22. April, 13.42 Uhr: Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat den Bundesrat passiert. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei hohen Infektionszahlen Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten vorsieht.

Die FDP-Spitze hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Corona-Notbremse bekräftigt und strebt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Zweifel an der Wirksamkeit von Ausgangssperren seien ein Argument für die Befürchtung, dass diese unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig seien, schrieb FDP-Chef Christian Lindner am Donnerstag auf Twitter. „Das muss nun in Karlsruhe beurteilt werden, damit alle Rechtssicherheit haben“, forderte er. FDP-Generalsekretär Volker Wissing schrieb: „Grundrechte gelten auch in Corona-Zeiten. Der Staat muss sein Handeln an unserer Verfassung ausrichten.“ Die FDP werde den Nachweis dieser Verhältnismäßigkeit einfordern, auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat beriet am Donnerstag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Die Freien Wähler gehen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse im Kampf gegen das Coronavirus vor. Man wolle damit die „Freiheitsrechte“ der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger bei der Vorstellung der ersten Klageschrift am Donnerstag in Berlin. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann auch die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Aiwanger argumentierte, der Bund habe weder die Kompetenzen noch die Mittel, um derart nach unten „durchregieren“ zu können, ohne dass regionale Besonderheiten einfließen könnten. „Der Bund wird übergriffig mit einer Politik, die nicht sinnhaft ist“, sagte er und sprach von einem großen Fehler, der verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist demokratieschädlich, weil es andere Institutionen, Länder und Kommunen aushebelt.“

Bundestag beschließt Corona-Notbremse für Deutschland - FDP kündigt Verfassungsbeschwerde an

Update vom 21. April, 20.45 Uhr: Die bundesweite Corona-Notbremse hat am Mittwoch die Hürde Bundestag passiert (siehe Update vom 21. April, 15.56 Uhr). Bei der Abstimmung stimmten dabei 21 Unionsabgeordnete gegen den Gesetzentwurf der großen Koalition. Weitere fünf Parlamentarier von CDU/CSU enthielten sich, wie aus dem vom Bundestag veröffentlichten Ergebnis der namentlichen Abstimmung hervorgeht. Bei der SPD stimmten nur zwei Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, es gab drei Enthaltungen.

Geschlossen gegen das Vorhaben stimmten am Mittwoch die AfD, die FDP und die Linke. Bei den Grünen gab es eine Gegenstimme, die übrigen Abgeordneten enthielten sich. Der Bundesrat will am Donnerstag, 11 Uhr über das erweiterte Infektionsschutzgesetz entscheiden.

Update vom 21. April, 16.32 Uhr: FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Wir sehen die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich unverändert als hoch problematisch an“, sagte er am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Regelung zur Ausgangssperre sei „nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie, aber dennoch ein Grundrechtseingriff“, sagte Lindner. „Außerdem fehlt im Gesetz die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften.“ Der FDP-Chef fügte hinzu, dass seine Fraktion auch politische Bedenken gegen das Gesetz habe. Dazu zählten die aus Sicht der Liberalen „falschen Schulschließungen ab einer Corona-Inzidenz von 165 und die alleinige Abstützung der Maßnahmen auf den Wert der Neuinfektionen“. Diese Einwände seien jedoch rein politischer Natur und nicht justiziabel.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte den RND-Zeitungen, eine große Zahl von FDP-Abgeordneten werde jeweils für sich „in den nächsten Wochen Verfassungsbeschwerde“ einlegen. Die Fraktion insgesamt dürfe dies nicht, weil für eine Normenkontrollklage ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sei. Das Quorum verfehle die FDP. Via Twitter erklärte die FDP-Bundestagsfraktion: „Unsere Abgeordneten werden gegen die pauschalen Ausgangsperren in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen.“

Corona-Notbremse in Deutschland: 342 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf im Bundestag

Kanzlerin Merkel stimmt über das Infektionsschutzgesetz im Bundestag ab.
Kanzlerin Merkel stimmt über das Infektionsschutzgesetz im Bundestag ab. © JOHN MACDOUGALL/AFP

Update vom 21. April, 15.56 Uhr: Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

In der namentlichen Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der großen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten die Grünen angekündigt, sich zu enthalten. Die weiteren Oppositionsparteien AfD, Linke und FDP lehnten die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab. Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, danach könnte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für das Inkrafttreten der Neuregelung spätestens in der kommenden Woche.

Update vom 21. April, 15.40 Uhr: Der Gesetzesentwurf zur bundesweiten Corona-Notbremse ist angenommen. Das Ergebnis der Abstimmung wurde gerade verkündet. Der Bundestag beschließt damit die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmten dafür. Auch msl24.de* berichtet über die neuen Regeln. Nun muss sich noch der Bundesrat am Donnerstag mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes befassen.

Update vom 21. April, 14.30 Uhr: Bilder zeigen mittlerweile auch Kanzlerin Angela Merkel bei der Abstimmung. Das Ergebnis lässt allerdings weiter auf sich warten.

Update vom 21. April, 13.40 Uhr: Die geplante Corona-Notbremse hat im Bundestag zu hitzigen Debatten geführt. Die Opposition kritisierte vor der Plenums-Abstimmung unter anderem Grundrechtseinschränkungen. Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll sich am Donnerstag der Bundesrat befassen.

Die neuen Regelungen könnten frühestens ab diesem Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Es ist offen, ob das am Donnerstag geschehen wird, weil das Gesetz - wie jedes andere auch - im Präsidialamt erst geprüft wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte möglicherweise noch am selben Tag wie die Unterzeichnung erfolgen. 

12.45 Uhr: Im Bundestag wird heute über die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt. Die Redebeiträge sind beendet. Es kommt zu den Abstimmungen über die Änderungsanträge. Vier werden in der Folge abgelehnt, über vier weitere der FDP werden nun namentlich in der nächsten halben Stunde abgestimmt. Die Abgeordneten schreiten zur namentlichen Abstimmung. Die Ergebnisse sollen am Nachmittag vorliegen. Eine einfache Mehrheit reicht aus, aber dann ist noch der Bundesrat am Donnerstag dran.

Corona-Notbremse in Deutschland: Abstimmung im Bundestag über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

12.40 Uhr: Stephan Stracke (CSU) stellt sich hinter das geplante Infektionsschutzgesetz. Es seien die Berufstätigen, die aktuell auf der Intensivstation liegen würden. Man erlebe längere Krankheitsverläufe von Jüngeren. Mit dem Gesetz setze man die „Schutzpflicht“ für die Bevölkerung durch. Er bitte daher um Zustimmung.

12.35 Uhr: Auf Kappert-Gonther folgt Frauke Petry von der AfD. „Dies ist kein Gesetz für das Leben“, sondern es sei die Fortsetzung eines chaotischen politischen Regierungsstils. Gesetzesänderungen würden nicht helfen. „Weniger Zentralismus, weniger Basta, weniger Kanzleramt“, so Petry.

12.30 Uhr: Für die Grünen spricht nun Kirsten Kappert-Gonther. Man müsse die Zahlen schnell und wirksam senken. „Die nächste Mutation klopft an, einfach so weiter ist nachlässig“. Die Grünen wollen sich bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten. „Wir erkennen an, was sie tun, aber wir sehen, was sie versäumen und das bedeute in der Konsequenz Enthaltung“, so die Grünen-Politikerin. Die Menschen seien „mütend“, es brauche deutlich konsequentere Maßnahmen wie verpflichtendes Homeoffice und verpflichtendes Testen.

Bundestag mit hitziger Debatte zum geplanten Infektionsschutzgesetz in Deutschland

12.20 Uhr: Es spricht der Fraktionsvorsitzende der SPD, Rolf Mützenich. Die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, etwa Homeoffice in einer größeren Zahl, wären nicht umfassend genutzt worden. Es gebe da noch „Luft nach oben“.

Es brauche auch Hilfe für diejenigen, die auf der Strecke bleiben, wie „außerschulische Angebote“, um „das wieder gutzumachen, was wir Kindern und Jugendlichen angetan haben“. Die Stärkung von Kinderkrankengeld sei wichtig. In Richtung der AfD sagt Mützenich: „Sie haben sich durch Leugnen schuldig gemacht.

12.15 Uhr: Stefan Thomae (FDP) gibt an, der Gesetzentwurf sei nun besser geworden, man sehe jedoch noch immer Verbesserungsbedarf, etwa bei Ausnahmen für bereits Geimpfte. Es gebe keine moralische Rechtfertigung mehr, in die Grundrechte dieser Menschen einzugreifen.

Der Einzelhandel brauche Perspektiven, die Bildungschancen der Kinder dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die sozialen, wirtschaftlichen und pädagogischen Konsequenzen müssten ebenso in den Blick genommen werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Coronavirus hat Deutschland verändert“

12.10 Uhr: Es spricht nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Das Coronavirus hat Deutschland verändert, im Großen wie im Kleinen“, so Spahn zu Beginn seiner Rede. Heute seien weitere tiefgreifende Entscheidungen notwendig. Es habe sich im Verlauf der Pandemie schon einiges geändert, man wisse mehr über das Virus und wie man sich schützen könne. Die Testkampagne - „Teststellen werden jeden Tag mehr“ - und auch das Impfen habe sich enorm beschleunigt. „Mittlerweile ist jeder vierte Deutsche geimpft“. In wenigen Wochen sei es jeder Dritte.

Doch Impfen und Testen reiche nicht, um das Virus zu bekämpfen. Die dritte Welle müsse erst gebrochen werden: Durch das Reduzieren von Kontakten als bewährtes Mittel. „Nur wenn wir anderen begegnen, hat das Virus eine Chance sich zu verbreiten.“ Und sagt in Richtung AfD: „Das Virus lässt sich auch nicht wegschreien oder wegleugnen“. Dafür gibt es Applaus.

„Wir wollen eine Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden“, sagt Spahn weiter. Viele Nachbarländer hätten dies schmerzhaft erleben müssen.

Grünen wollen sich bei Abstimmung enthalten: „Sie handeln zu spät, und Sie tun nicht das, was wir jetzt tun müssten“

12.06 Uhr: Maria Klein-Schmeink (Grünen) gibt an, die Partei habe mit sich gerungen. „Sie handeln zu spät, und Sie tun nicht das, was wir jetzt tun müssten“, die Grünen könnten nicht zustimmen. Es habe zwar Verbesserungen bei den Verhandlungen gegeben, dennoch: „Insgesamt reichen diese Maßnahmen nicht aus, um eine Trendumkehr hinzubekommen, und genau die würden wir brauchen.“

12.04 Uhr: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks in den nächsten“, so Amira Mohamed Ali (Linke). Sie kritisiert die geplanten Ausgangssperren als Eingriff in die Grundrechte. Die größere Gefahr seien doch Ansteckungen am Arbeitsplatz. Vielmehr müssten verbindliche Regeln für Unternehmen aufgestellt werden, es reiche nicht nur zu „bitten.“

Auch müsse in den Fokus geraten, dass die Pandemie eben nicht alle gleich mache, sondern Menschen mit niedrigen Einkommen stärker gefährdet seien, sich zu infizieren. Man müsse die Pandemie solidarisch bekämpfen.

11.55 Uhr: Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) kritisiert Eingriffe in die Grundrechte und die kontrovers diskutierten Ausgangsbeschränkungen. „Wir benötigen wissenschaftliche Aussagen und keine Behauptung“. Der Fokus müsse auf Maßnahmen liegen, die zur Eindämmung der Pandemie geeignet seien: Testen, Impfen, Kontaktnachverfolgung, AHA-Regeln. Die FDP fordere Modellprojekte wie in Tübingen nicht einfach abzubrechen und mehr als nur den Inzidenzwert einzubeziehen.

Hitzige Diskussion im Bundestag über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

11.45: Der Bundestag berät aktuell hitzig über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) spricht nun im Anschluss an Gauland. Zu Beginn lobt er die Verfassungsgerichtsentscheidung zu Aufbaufonds.

Die Lage in der Corona-Pandemie sei unverändert ernst, so Scholz. „Wir brauchen Klarheit und Konsequenz“, so der Vizekanzler. Die Regeln tragen zu Verständnis und Mitwirkung bei. Er erinnert in seiner Ansprache auch an die unermüdliche Arbeit der Pflegekräfte: „Sie können fast nicht mehr. Sie schuften jeden Tag.“

Dann geht er auf die Impf-Kampagne ein und verweist auf die Perspektive für den Sommer. „Es geht nicht um einen Dauerzustand , sondern darum, die Pandemie hinter uns zu bringen“, daher seien die Regeln wichtig.

11.40: Alexander Gauland (AfD) ist nun an der Reihe und behauptet, das Gesetz sei ein „Angriff auf den gesunden Menschenverstand“. Es werde ein Gesetz ausprobiert von dem manche hofften, „man könne das an anderer Stelle wiederholen“, beispielsweise in der Klimapolitik. „Die, die da draußen protestieren, sind nicht alles Querulanten“, so Gauland. In Berlin versammeln sich Demonstrationen der sogenannten „Querdenker“-Bewegung. Die Partei lehne das Gesetz ab.

Corona-Notbremse in Deutschland: „Rausimpfen“ reicht für Pandemie-Bekämpfung nicht aus

11.35: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt“, erinnert Brinkmann. „Wer da sagt, dass Demokratie geschleift wird, da frage ich mich, ob er dieses Gesetz gelesen hat.“

Das „Rausimpfen“ reiche nicht, das Testen reiche nicht, es brauche mehr, um aus der Pandemie zu kommen. Man brauche die bundesweiten Maßnahmen, um die es nun geht. „Es geht nicht um politische Vorteile, sondern um die Gesundheit der Menschen in diesem Land“. Dieses Gesetz sei wichtig und müsse vom Bundestag verabschiedet werden. „Wir werden mit einer unglaublichen Dynamik im Bereich Impfen in diesem Sommer aus der Pandemie herauskommen“. Bis dahin sei es jedoch die Aufgabe des Bundestags, mit dem Infektionsschutzgesetz Leben zu schützen.

11.30: Ralph Brinkhaus beginnt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zu Beginn spricht er auch ein Lob an die Medien aus, die unter anderem über Long-Covid berichtet und die persönlichen Schicksale in der Pandemie in den Fokus gerückt hätten.

Er erinnert weiter an das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Wir sind in einer Situation in der zu viele Menschen krank werden und sterben“. Es sei notwendig „hier und heute“ zu handeln - als Deutscher Bundestag. „Wenn es keine Notstandsregeln geben wird, dann werden Menschen krank werden und sterben“. Die AfD klatscht ausgerechnet an dieser Stelle und Brinkmann schimpft: „Dass die AfD jetzt klatscht, zeigt welche Fratze diese Partei hier im Deutschen Bundestag hat.“

Diskussion im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz: Kritik an AfD-Abgeordneten ohne Maske

11.24: Es kommt nun zu Diskussion darüber, dass Abgeordnete der AfD noch immer keine Masken aufgesetzt haben. Britta Haßelmann (Grüne) sieht dies als Gefährdung aller anderen.

Der vorliegende Geschäftsordnungsantrag der AfD sei nichts anderes als „Heuchelei“. Die Situation sei dramatisch. „Der Bundestag hat eingefordert, dass wir bundeseinheitliche Regelungen treffen und diese sind zeitnah zu treffen“. Haßelmann verweist auf die alarmierende Situation im Gesundheitswesen. „Hören Sie auf zu jammern, arbeiten Sie inhaltlich“, wendet sich die Grünen-Politikerin scharf an die AfD-Fraktion. Diese habe „keinen inhaltlichen Beitrag“ geliefert. Schäuble lässt abstimmen, der Punkt der AfD ist abgelehnt.

11.19: Für die SPD spricht Carsten Schneider und argumentiert, man habe genug Zeit gehabt, den geplanten Gesetzentwurf zu studieren. Es gehe in der Corona-Pandemie um Zeit. Man wolle die Entscheidung heute haben, es sei notwendig, ein starkes Gesetz zur Bekämpfung der Pandemie auf „den letzten Metern“ zu haben. Im Anschluss spricht Jan Korte (Linke). Zu Beginn kritisiert er die Corona-Politik der Bundesregierung. Er findet scharfe Worte für die AfD-Fraktion, die größtenteils ohne Masken im Bundestag sitzen würden. Schäuble unterbricht ihn in seiner Rede gegen die AfD-Abgeordneten.

11.12: Marco Buschmann spricht für die FDP-Fraktion. Der Bundestag habe gezeigt, dass ein schnelles Verfahren möglich sei - mit dem Hintergrund, dass zuvor als Argumentation gegen die Entscheidung zu Corona-Maßnahmen im Parlament auf die zeitliche Dauer verwiesen wurde. „In der Sache sind wir sehr kritisch. Aber es geht um das Verfahren“, so Buschmann entschieden. Das Verfahren sei „unter Einhaltung aller Fristen und aller Minderheitenrechte“ schnell abgelaufen.

Corona-Notbremse in Deutschland: Scharfe Kritik an AfD-Fraktion im Bundestag

Update vom 21. April, 11.10 Uhr: Stefan Müller (CSU) spricht im Anschluss an die AfD und führt direkt aus, dass deren Antrag abgelehnt werde. Dabei kritisiert er die rechtspopulistische Partei scharf. „Sie wollen sich einschleimen bei denjenigen, die heute noch diese Pandemie leugnen“, so Müller gegen die AfD-Fraktion, die zuvor das geplante Infektionsschutzgesetz unter anderem als „Hausarrest“ bezeichnete. Die Partei möchte die Debatte über das Infektionsschutzgesetz aus prozeduralen Gründen stoppen.

Update vom 21. April, 11 Uhr: Es geht los! Ab jetzt diskutiert der Bundestag zu dem Infektionsschutzgesetz.

Update vom 21. April, 10.55 Uhr: In wenigen Minuten beginnt im Bundestag die Debatte und Abstimmung über die Corona-Notbremse.

Update vom 21. April, 10.30 Uhr: An diesem Mittwoch ist es so weit, die bundesgesetzliche Corona-Notbremse* soll durch den Bundestag kommen. Und in ganz Deutschland für einheitliche Covid-19-Regeln sorgen, geht es nach den Vorstellungen der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD.

Corona-Notbremse in Deutschland: Streit um Ausgangssperre zwischen Lauterbach und Kubicki

Dass es bei der Abstimmung im Parlament zur Sache gehen dürfte, darauf ließ schon ein Wortgefecht am frühen Morgen im „Morgenmagazin“ des ZDF schließen. Auf der einen Seite Karl Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte, Epidemiologe und Befürworter der Ausgangssperre; auf der anderen Seite Wolfgang Kubicki von der FDP, ein Gegner von Ausgangsbeschränkungen.

Lauterbach sprach sich in der Sendung vehement für Ausgangssperren als Teil einer bundesgesetzlichen Corona-Notbremse aus. Studien würden belegen, dass diese eine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen hätten, so der SPD-Gesundheitsexperte und Bundestagsabgeordnete. Kubicki widersprach vehement, fiel Lauterbach ins Wort.

Der Norddeutsche warf dem Rheinländer vor, dass dies eine „Behauptung“ sei. „Schauen Sie sich die Infektionsverläufe von Schleswig-Holstein und von Hamburg an. Wir haben keine Ausgangssperren in Schleswig-Holstein und die Infektionsverläufe verlaufen genau parallel. Schauen Sie sich das Saarland an: Die haben keine Ausgangssperren, die haben sogar geöffnet“, sagte Kubicki: „Und die Inzidenzzahlen sinken. Die Dänen haben das ohne Ausgangssperre geschafft, die Schweizer haben das ohne Ausgangssperre geschafft. Diese Verknüpfung, Ausgangssperren führten dazu, dass automatisch weniger Inzidenzzahlen da sind, ist einfach nicht richtig.“

Corona-Notbremse in Deutschland: Hitzige Abstimmung um Bundestag erwartet

Update vom 21. April, 9.30 Uhr: Die Union stellt sich auf eine harte Abstimmung zum verschärften Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag ein. Thorsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU sagte im „Morgenmagazin“ des ZDF, dass eine Lösungsfindung mit 709 Abgeordneten „nicht zwingend einfacher“ sei als mit 16 Ministerpräsidenten.

„Wir brauchen heute eine Mehrheit“, sagte Frei. Bereits tags zuvor hatte sein Parteivorsitzender Armin Laschet ebenfalls im ZDF erklärt: „Ich merke in diesen Tagen, dass eine Abstimmung von 300, 400, 600 Abgeordneten nicht einfach ist.“

Frei, ehemals Bürgermeister von Donaueschingen, wich im „Morgenmagazin“ Nachfragen zur umstrittenen Ausgangssperre aus. „Die Logik ist einfach zusammengefasst: Im Grunde genommen kommt es auf den Mix an Maßnahmen an. Es ist ein knappes Dutzend, die im Infektionsschutzgesetz jetzt verankert werden. Man darf eines nicht übersehen: Es ist eine Notbremse“, meinte der Südbadener: „Sie wird nur in Kraft treten, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Ansonsten bleiben selbstverständlich die jeweiligen Landesregelungen in Kraft. Das gilt genauso, wenn Länder härtere, strengere Maßnahmen vereinbart haben.“

Erstmeldung vom 21. April: Berlin - Deutschland befindet sich in der dritten Welle der Corona-Pandemie*. Im Kampf gegen steigende Infektionszahlen sollen verbindliche Regeln für schärfere Maßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu am diesem Mittwoch um 11 Uhr eine bundesweite „Notbremse“ beschließen.

Corona-Notbremse in Deutschland: Abstimmung im Bundestag an diesem Mittwoch

Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen bereits an diesem Donnerstag in den Bundesrat gehen und dann zügig in Kraft treten - vorerst bis Ende Juni. Aus der Opposition und von Patientenschützern gab es in den letzten Tagen deutliche Kritik an den Entwürfen.

Die „Bundes-Notbremse“ soll gezogen werden, sobald eine Stadt oder ein Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge übersteigt. Bereits Anfang März hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten* bei einem Corona-Gipfel* auf eine ähnliche Notbremse geeinigt. Diese wurde in den Ländern teilweise aber nur zögerlich umgesetzt. Daher soll nun ein Bundesgesetz greifen.

Die Kernpunkte der bundesweiten Corona-Notbremse im Überblick:

Corona-Notbremse in Deutschland: Kritik von Opposition und Patientenschutz - Schäuble für Ausgangssperren

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz zur bundesweiten Notbremse könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Das hätte wohl verheerende Auswirkungen für den Rückhalt der Corona-Politik in der Bevölkerung. „Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen bundesweiten Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen“, erklärte Vorstand Eugen Brysch gegenüber der dpa. Neben der Inzidenz seien im Infektionsschutzgesetz die Impfrate der betagten und schwerst kranken Menschen sowie die Belastung der Krankenhäuser zu berücksichtigen. Der Blick allein auf Intensivstationen reiche nicht, denn dort werde nur ein kleiner Teil der Covid-19-Patienten* versorgt.

Wolfgang Schäuble (M, CDU), Bundestagspräsident, leitet eine Sitzung des Bundestags.
Der Bundestag will am Mittwoch um 11 Uhr eine bundesweite Corona-„Notbremse“ beschließen. (Archivbild) © Britta Pedersen/dpa

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Pläne zu Ausgangsbeschränkungen. „Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben“, so Schäuble zum Tagesspiegel. Der Bundestagspräsident* betonte zeitgleich: „Unabhängig von Verboten und Kontrollen: Jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen.“

Der Landkreistag mahnte hingegen, die Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß zu überwachen. „Die Menschen dürfen die Kontrolle nicht als schikanierend empfinden“, sagte Präsident Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist richtig, aber die Maßnahmen sind nicht ausreichend“, kritisierte Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen*, die Corona-Notbremse. Die verankerten Inzidenzwerte seien zu hoch und die Maßnahmen zu wenig auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgelegt, mahnte er gegenüber der dpa an. „Mit diesem halbgaren Gesetz werden wir die Kontrolle über das Virus nicht zurückgewinnen“, so Dahmen. (ph/dpa) *Merkur.de, msl24.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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