Gastronomie: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen. Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.
Freibäder und Freizeitparks: Nur kleine Freizeitparks mit Draußen-Angebot sind mit Einschränkungen geöffnet. Freibäder können ab 28. Mai öffnen.
Kontaktbestimmungen: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.
Versammlungen: Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Schule und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien, der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.
Corona-Regeln in Bremen
Gastronomie: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen. Dafür dürfen Hotels und Ferienwohnungen öffnen.
Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Freizeitparkt gibt es in der Hansestadt keine.
Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
Versammlungen: Demonstrationen können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
Schule und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.
Corona-Regeln in Hamburg
Gastronomie: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird noch geprüft. Eine Tendenz ist noch nicht ersichtlich. Auch in der Hansestadt dürfen Hotels und Ferienwohnungen wieder ihre Tore öffnen.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder sind noch geschlossen, eine mögliche baldige Öffnung wird diskutiert. Freizeitparks gibt es auch in Hamburg keine.
Kontaktbestimmungen: In puncto Abstand fährt Hamburg eine lockere Schiene: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten zu müssen.
Versammlungen: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
Schulen und Kitas: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.
Corona-Regeln in Hessen
Gastronomie: Gaststätten und Bars sind geöffnet, pro fünf Quadratmeter Fläche ist nur ein Gast erlaubt. Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.
Freibäder und Freizeitparks: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
Versammlungen: Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt, sie sind damit grundsätzlich erlaubt.
Schulen und Kitas: Kitas sollen ab dem 2. Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Gastronomie: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben. Im am wenigsten von Covid-19 betroffenem Bundesland sind Hotels und Ferienwohnungen per se geöffnet, allerdings nur für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns. Für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 25. Mai an wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
Kontaktbestimmungen: Auch in Meck-Pomm können sich im öffentlichen und privaten Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Versammlungen: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai sollen Kitas wieder allen Kindern offen stehen.
Corona-Regeln in Niedersachsen
Gastronomie: Bars bleiben bis auf Weiteres dicht, während Restaurants öffnen dürfen. Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 60 Prozent Auslastung folgen.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder könnten ab dem 25. Mai wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks - Klarheit darüber schafft die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Freitag (22. Mai) vorgestellt wurde.
Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Versammlungen: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, sie sind grundsätzlich möglich.
Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen
Gastronomie: Dasselbe Prozedere wie in Niedersachsen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Bars öffnen dürfen. Entschieden wird jeweils vor Ort. Hotels und Ferienwohnungen können dagegen fix öffnen.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Auch Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.
Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen. NRW kippte zudem relativ früh, dass Besuchungsverbot für Alten- und Pflegeheime.
Versammlungen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Gastronomie: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Allerdings müssen Thekenbereiche geschlossen bleiben. Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder sollen am 27. Mai öffnen dürfen, Freizeitparks am 10. Juni.
Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen
Versammlungen: Versammlungen können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden - allerdings nur unter freiem Himmel.
Schulen und Kitas: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.
Corona-Regeln im Saarland
Gastronomie: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings auch im Saarland ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet. Um den Tourismus am Leben zu erhalten, sind Hotels und Ferienhäuser wieder geöffnet.
Freibäder und Freizeitparks: Unklar ist dagegen, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.
Kontaktbestimmungen: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
Versammlungen: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
Schulen und Kitas: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien „wieder einen möglichst regulären Betrieb geben“.
Corona-Regeln in Sachsen
Gastronomie: Restaurants und Bars dürfen öffnen, ebenso wie Hotels und Ferienhäuser.
Freibäder und Freizeitparks: Sie dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
Kontaktbestimmungen: In diesem Punkt orientiert sich Sachsen an vielen anderen Ländern. Es können sich zwei Hausstände treffen.
Versammlungen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
Schulen und Kitas: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt
Gastronomie: Restaurants dürfen seit Freitag (22. Mai) wieder öffnen. Bars dürfen ab 28. Mai wieder Gäste empfangen. Ferienwohnungen können öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am Freitag (22. Mai) folgen. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.
Kontaktbestimmungen: Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) preschte zuletzt vor: In Sachsen-Anhalt sind Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom 28. Mai an dürfen zu privaten Feiern zudem bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
Versammlungen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt. Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
Schulen und Kitas: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Gastronomie: Restaurants und Bars können öffnen.
Freibäder und Freizeitparks: Sie bleiben dagegen bis auf weiteres geschlossen.
Kontaktbestimmungen: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) orientiert sich auch in Sachen Kontaktbestimmungen an anderen Bundesländern. Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen
Versammlungen: Versammlungen sind generell verboten, Ausnahmen aber möglich.
Schulen und Kitas: Ab dem 25. Mai soll für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.
Corona-Regeln in Thüringen
Gastronomie: Auch hier dürfen Restaurants und Bars öffnen, ebenso wie Hotels und Ferienwohnungen.
Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
Kontaktbestimmungen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
Versammlungen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
Schulen und Kitas: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.